Sitzung 01.09.2022 SportausschussTOP 4.2 Ö: Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg in Köln-Höhenhaus Vorlage: 2310/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von zwei Großspielfeldern von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau der Entwässerungssysteme, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit der RheinEnergie. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird mit den zukünftigen Nutzern*innen ab-gestimmt. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter*innen des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 50.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 3.550.000,- €. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 sowie im Haushaltsjahr 2024 jeweils 25.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 25.000 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung). Umsetzung Termin: 07.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 01.09.2022 SportausschussTOP 4.3 Ö: Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim Vorlage: 2311/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung in der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitekturbüro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.725.000,- €. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 85.000,-€, sowie im Haushaltsjahr 2024 90.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 85.000 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung). Umsetzung Termin: 07.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 01.09.2022 SportausschussTOP 2.1 Ö: Verantwortung übernehmen – Schwimmkompetenz bei Kölner Kindern und Jugendlichen sicherstellen! Vorlage: AN/1459/2022 Beschlusstext: RM Klemm, RM Philippi, RM Detjen und Herr Gudacker erläutern die Antragstellung. RM Seeck verweist dann auf den von Herrn von Krüdener in der Sitzung verteilten und von ihm kurz erläuterten Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der GeschO des Rates, der um Aufnahme folgender Ziffer 7 in den Ursprungsantrag bittet: „7. Die Prüfung einer möglichen Wiederinbetriebnahme von derzeit
ungenutzten Lehrschwimmbecken an Kölner Schulen.“ Der Sportausschuss fasst nach Wortbeitrag von Herrn Pfeifer, der Beantwortung einer Ergänzungsfrage von RM Klemm durch Herrn Schneider und Frau Januszewski zu Punkt 6 (Stand der beiden Förderprogramme des Bundes) und der Bitte von RM Seeck, entsprechende Änderungsanträge künftig rechtzeitiger vorzulegen, den folgenden geänderten Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah einen Aktionsplan in
enger Abstimmung mit den Akteuren – Sportamt, KölnBäder, Stadtsportbund und
Ortsverband Kölner Schwimmvereine e.V. zu entwickeln. Die Ausarbeitung und
Umsetzung des Aktionsplans sollte unter Einbezug folgender Maßnahmen erfolgen:
1.
Eine Informations- und
Qualifizierungsoffensive zur Akquise von geeignetem Personal und zu dessen
Ausbildung als Schwimmlehrer*innen/ Rettungsschwimmer*innen in fachlicher
Zusammenarbeit mit Partnern wie z.B. der DLRG und der Deutschen
Sporthochschule.
2.
Die durch das fehlende
Aufsichtspersonal reduzierten Öffnungszeiten in den öffentlichen Schwimmbädern
sollen kurzfristig bereits für Nachholprogramme für Nichtschwimmer*innen und
den Vereinssport genutzt werden. Hierfür sollen die qualifizierten
Vereinsschwimmer der Vereine als Lehr- und Aufsichtspersonal gewonnen werden.
3.
Eine Ausweitung des Angebots
von Schwimmkursen.
4.
Eine Priorisierung bei den
Nutzungszeiten der Bäder für Nichtschwimmer*innen.
5.
Eine zielgerichtete
Kommunikation und Kooperation mit Bäderbetreibern des Umlands.
6.
Die konsequente Ausschöpfung
von Fördermitteln wie etwa des „Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
7. Die Prüfung einer möglichen
Wiederinbetriebnahme von derzeit ungenutzten Lehrschwimmbecken an Kölner
Schulen.
Umsetzung Termin: 11.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 28.10.2021 SportausschussVorlage: 2696/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe
einer investiven Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 674.778,32
€ im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5284; Errichtung KRP
Sportanlage Pohlstadtsweg zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC
Köln-Brück 07 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Pohlstadtsweg. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 28.10.2021 SportausschussVorlage: 2590/2021 Beschlusstext: RM Gudacker dankt
der Verwaltung für die Beschlussvorlage und bittet die Verwaltung um
Beantwortung folgender Ergänzungsfrage:
In
Anlage 4 fragt das Rechnungsprüfungsamt in einer Stellungnahme, ob im Hinblick
auf die Projekthistorie und die Kostenentwicklung ein Neubau nicht die
langfristig wirtschaftlichere Alternative sei. Hierauf wurde entgegnet, dass
dies im Rahmen der Projektplanung thematisiert worden sei, jedoch nach Prüfung
des Planungsrechts und der Grundstücksvoraussetzungen wieder verworfen wurde.
Könnte das Sportamt konkretisieren, welche Erkenntnisse bzgl. Planungsrecht und
Grundstücksvoraussetzungen zum Verwerfen dieser Alternative geführt haben? Herr
Timmer führt aus, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und in der
Wasserschutzzone liegt. Insoweit kann der Hochbau nur an diesem Standort
verbleiben. Deshalb hat man sich für die Sanierung und Umwandlung statt Neubau
entschieden. Herr Timmer beantwortet anschließend noch eine Ergänzungsfrage von
RM Klemm (Kosten Photovoltaikanlage). Beschluss:Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Basis der vorliegenden Planung mit der Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasser, Warmwasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen Einrichtungen auf Grundlage des Brandschutzgutachtens sowie der Sanierung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs bei gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit bis zu 800 Personen. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die Dachflächen der beiden Sporthallen (Große Halle und Fitness-/Gymnastikhalle) mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 6.697.171,- € (brutto). Unter Berücksichtigung der bereits freigegebenen Planungsmittel verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.497.171,- €. Zudem beschließt der Rat die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe 2.356.805,- € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-6-5198 Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg.
Der Rat beschließt darüber hinaus eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.140.366,- € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024
(200.000,- € in 2022; 3.740.366,- € in 2023 und 200.000,- € in 2024) im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-6-5198 (Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg). Die Deckung
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605
Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung einzelner Maßnahmen
zeitlich verzögert. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 28.10.2021 SportausschussVorlage: 2489/2021 Beschlusstext: RM Seeck erklärt,
dass es ein richtiges und wichtiges Signal ist, die Sportstätte weiterhin nach
Albert Richter zu benennen. Er weist aber nachdrücklich auf die gesamtstädtische
Verpflichtung hin,
finanzielle
Nachteile durch fehlende Vermarktung der Namensrechte bzw. nicht zu
verändernder Betriebskosten zu kompensieren. Insoweit sollte nach Möglichkeit
für 2023/2024 ff eine Alternative gefunden werden, die nicht zu Lasten des
Budgets der Sportverwaltung bzw. zu Lasten des Wirtschaftsplanes der Kölner
Sportstätten GmbH geht. In einer sich anschließenden ausführlichen Diskussion
mit Wortbeiträgen von BBM Giesen, RM Detjen, RM Philippi, RM Weber, RM Breite
und RM Klemm wird diese Einschätzung interfraktionell geteilt und die Benennung
der Sportstätte nach Albert Richter und die Benennung des Vorplatzes nach Ernst
Berliner in breiter Form gewürdigt und mit Nachdruck unterstützt. Die
Hintergründe für die Namensgebung sollten auch im Rahmen der künftigen
breitensportlichen Nutzung der Sportstätte an die jüngere Generation weitergetragen
werden.
Mit Blick
darauf, dass noch zwei Jahre Zeit bleiben, besteht interfraktionell Zuversicht,
für den finanziellen Aspekt eine gesamtstädtische Lösung zu finden.
Abschließend dankt der Sportausschuss der Verwaltung und in besonderem Maße den Petenten der Bürgereingabe, dass diese Namensgebung in Würdigung von Albert Richter und Ernst Berliner zustande kommt. Beschluss:Der Rat beschließt die Umbenennung des „Radstadion Köln / Albert-Richter-Bahn“ in „Albert-Richter-Velodrom“. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Umbenennung des Vorplatzes des zukünftigen Radstadionhaupteingangs in „Ernst-Berliner-Platz“. Der Gesellschaftsvertrag der Kölner Sportstätten GmbH wird entsprechend geändert. Der Rat ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Kölner Sportstätten GmbH, den Namensgebungen zuzustimmen und die Geschäftsführung der Kölner Sportstätten GmbH anzuweisen, den Ratsbeschluss zur Umbenennung des Radstadions in „Albert-Richter-Velodrom“ sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Umbenennung des Vorplatzes in „Ernst-Berliner-Platz“ zeitnah nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen umzusetzen. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 09.09.2021 SportausschussVorlage: 0459/2021 Beschlusstext: RM Giesen weist
auf die sehr lange Vorlaufzeit von einigen Jahren hin, zeigt sich aber, auch im
Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen, sehr zufrieden und glücklich, dass
die Maßnahme mit einer guten Standortwahl jetzt endlich in die Umsetzung geht,
verbunden mit dem Dank an die Verwaltung. RM Kircher schließt sich den
Ausführungen von RM Giesen an, auch mit Blick auf die Gesamtplanungen zur
Verbesserung der Infrastruktur.
Beschluss:Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten geprüften
Kostenberechnung mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
66380/02 vom 31.03.2017. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer
Sportanlage mit Kunststoffrasen-Großspielfeld, Sportrasen-Großspielfeld,
Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen, Wege aus Pflasterbelag,
Zuschauerbereichen, Materialunterstand und Parkplatz sowie der Pflanzungen im
Rahmen der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung. Die voraussichtlichen Kosten
für die Gesamtmaßnahme betragen 4.017.113,44 € brutto. Zudem beschließt der
Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 2.000.000,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-2-5200 Sportanlage Kapellenstraße. Die Deckung erfolgt durch
entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan
1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605
Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich
verzögert.
Gleichzeitig
beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.897.113,44 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200 (SpA Kapellenstraße).
Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 17.06.2021 SportausschussVorlage: 0043/2021 Beschlusstext: Nach einer ausführlichen
und zum Teil kontroversen Diskussion zur geänderten Beschlussfassung des
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün mit Wortbeiträgen von RM Klemm, Herrn BG
Voigtsberger, Herrn Pfeifer, RM Philippi, Herrn Maedge, RM Breite und RM van
Benthem besteht interfraktionell Einvernehmen, diese geänderte
Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sind sich alle Fraktionen
einig, dass eine Finanzierung aus zusätzlichen Mitteln und nicht aus dem
laufenden Sportetat kommen kann.
Anschließend lässt RM Seeck über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: Beschluss:Der Sportausschuss beschließt die
in der vorgelegten Prioritätenliste (Anlage 1) für die Jahre 2021 bis 2025
aufgeführten Sportanlagen der Rangfolge nach zu modernisieren und die Großspielfelder
in Kunststoffrasenplätze umzuwandeln.
Damit wird der Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Beschlussvorlage 0149/2019) umgesetzt, die Kunststoffrasenprioritätenliste gemäß dem Gutachten zur Sportentwicklungsplanung weiterzuentwickeln und das bestehende Kunststoffrasenprogramm im Rahmen des geltenden Haushaltsplans fortzuschreiben.
Zur Realisierung der Projekte sind im Haushaltsplan
2020/2021 investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von
4.392.200 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-0-1060 - Investitionsprogramm Sportstätten veranschlagt.
Jedes Projekt der Prioritätenliste wird als Einzelvorlage dem Sportausschuss zur Vorberatung und der zuständigen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt.
Umsetzung Termin: 22.04.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 17.06.2021 SportausschussVorlage: 1055/2021 Beschlusstext: Herr Dr. Höfer
dankt dem Sportausschuss für die Möglichkeit, an der heutigen Sitzung
teilzunehmen und kurz zu den Planungsüberlegungen Stellung zu nehmen. Das
Deutsche Sport- und Olympiamuseum ist seit 21,5 Jahren ein Aktivposten im
sportlichen und kulturellen Leben der Stadt Köln, oft in enger Abstimmung und
Kooperation mit dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport und dem Sportamt. An
dieser Stelle dankt Herr Dr. Höfer Herrn BG Voigtsberger und Herrn Timmer und
der Mitarbeiterschaft für die langjährige große Unterstützung in
unterschiedlichster Ausgestaltung. Neben den zahlreichen Veranstaltungen (u.a.
außerschulischer Lernort mit zahlreichen Schulklassen) und Sonderausstellungen
wird insbesondere für die Dauerausstellung mit Blick auf die Veränderungen im
Sport seit 1999 eine umfängliche Neugestaltung angestrebt, verbunden mit einer
energetischen Aufbereitung des Gebäudes sowie einem moderaten Anbau. Grundlage
hierfür ist der heute zur Entscheidung stehende Planungsbeschluss.
RM Seeck dankt Herrn Dr. Höfer für die Ausführungen und der Einladung, einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses in den Räumlichkeiten des Deutschen Sport- und Olympiamuseums durchzuführen. Anschließend lässt RM Seeck über den Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss:Der Sportausschuss erklärt sich im Wege einer Ausnahmeregelung
mit der Gewährung eines städtischen Zuschusses in analoger Anwendung der
Richtlinie „Bauförderung“ vom 08.03.2001 an den Verein „Deutsches Sport- und
Olympiamuseum“ e. V. in Höhe von 150.000,00 € zu den Planungskosten zur
Erweiterung und Modernisierung sowie zur Verbesserung des Raumangebots des
Sport- und Olympiamuseums, Rheinauhafen, einverstanden. Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung
von Sportstätten; Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen; Sachkonto 531800 –
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige
Bereiche, Haushaltsjahr 2021 zur
Verfügung. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 17.06.2021 SportausschussTOP 4.3 Ö: Baubeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 (an der Schule) Vorlage: 1608/2020 Beschlusstext: RM Klemm weist
darauf hin, dass die Beschlussfassung des Sportausschusses vorbehaltlich der
Beratung der ebenfalls heute tagenden Bezirksvertretung Porz erfolgt.
Beschluss:Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau
von einem Großspielfeld aus Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes.
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.286.764,28 € brutto. Aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von
2.600.000,00 € (245.000,00 € Voruntersuchung und Planung, 2.355.000,00 €
Generalsanierung) bewilligt. Der noch erforderliche Eigenanteil beträgt für die
Stadt Köln voraussichtlich 1.686.764,28 €.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine
überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.355.000,00
€ im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile
08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-7-5216 (Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 - KRP). Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in
gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle
4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020). Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt durch entsprechend
geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege,
Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von
Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Der Rat beschließt die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan
0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216
Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP.
Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 17.06.2021 SportausschussTOP 4.4 Ö: Radsportzentrum NRW Vorlage: 1559/2021 Beschlusstext: RM Klemm dankt
der Verwaltung für die gute Vorlage, die auch die nach wie vor bestehende
Hallenproblematik einer Lösung zuführt. Auf Nachfrage von Herrn Maedge
erläutert Herr Timmer, des es sich bei der geplanten Sporthalle um eine Multifunktionshalle für verschiedene
potentielle Nutzer handelt. Wichtig ist, dass der Radsport Vorrang bei der
Nutzung hat und hinsichtlich der übrigen in Frage kommenden Nutzer zu prüfen
ist, wie der dortige Bedarf über die dann noch verfügbaren Nutzungskontingente
realisiert werden kann.
Beschluss:Der Rat der Stadt Köln (1) befürwortet den Umbau des heute offenen Radstadions (Albert-Richter-Bahn) zu einer ganzjährig nutzbaren und beheizten Halle zwecks Errichtung eines neuen Bundes- und Landesstützpunktes Radsport mit einem für weitere Sportarten nutzbaren Innenraum mit einem Gesamtkostenvolumen von 60,4 Mio. Euro. Dafür wurden der Kölner Sportstätten GmbH als Eigentümerin des Radstadions und Bauherrin Landeszuschüsse in Höhe von 16,6 Mio. Euro und Bundeszuschüsse in Höhe von 3,4 Mio. Euro bewilligt. (2) stimmt zu, dass der Kölner Sportstätten GmbH ein Gesellschafterdarlehen für die Gesamtkosten (abzüglich der Zuschüsse und des Anteils für die Nutzung des Innenraums) in Höhe von bis zu 36,8 Mio. Euro gewährt wird. (3) stimmt der Zuwendung an die Kölner Sportstätten GmbH in Höhe von 3,6 Mio. Euro (verteilt auf die Haushaltsjahre 2021-2023 zu jeweils 1,2 Mio. Euro) für die Planung und den Umbau des Innenraums für eine multifunktionale Sportnutzung zu. (4) beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1,2 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 – Radstadion. (5) beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH nach Möglichkeiten zu suchen, einen höheren Vorsteuerabzug zu ermöglichen und die zu erwartenden Betriebskosten zu senken. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 17.06.2021 SportausschussVorlage: 2763/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 457.500,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen Finanzstelle 5201-0801-2-5281 (SpA Kapellenstr. – Errichtung eines Vereinsheims) Haushaltsjahr 2021 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC Rondorf e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims auf der Sportanlage Kapellenstraße. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 17.06.2021 SportausschussVorlage: 1265/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5280 (SpA Rather Kirchweg – Errichtung Naturrasenplatz), Haushaltsjahr. 2021 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den FC Viktoria Köln 1904 e.V. zur Errichtung eines Naturrasenplatzes. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 29.04.2021 SportausschussTOP 2.1 Ö: Sportboxen in Köln - Pilotprojekt Vorlage: AN/0821/2021 Beschlusstext:
RM Philippi erläutert den Änderungs- und Zusatzantrag, der das Ziel hat, schon im Rahmen des Pilotprojektes ein zweites Angebot im verdichteten, weniger sportaffinen Stadtteil Bocklemünd/Mengenich in Kooperation mit Stadtsportbund, Sportvereinen und Streetworkern zu realisieren. Der Änderungs- und Zusatzantrag wird auch von RM Detjen unterstützt, mit dem Vorschlag, die unter Ziffer 2 des Antrages genannten drei Standorte durch Setzen eines Doppelpunktes schon mit zu beschließen. RM Philippi unterstützt diesen Vorschlag.
Herr Pfeifer hält beide Anträge für gut, da aus seiner Sicht über Partnerschaften mit Sportvereinen auch zwei Standorte denkbar sind. Er sieht auch keine Konkurrenz zum Konzept des Sportkiosks aus der Sportentwicklungsplanung.
Anschließend stellt RM Seeck den Ursprungsantrag zur Abstimmung: Beschluss: Die Corona-Krise hat den Outdoor-Sport enorm ansteigen lassen. Dadurch haben die Menschen auch wieder viel mehr Spaß an der Bewegung im Freien gefunden. Diesen Schwung gilt es zu nutzen. Sportboxen, die sich bereits in vielen deutschen Städten großer Beliebtheit erfreuen und dort immer stärker genutzt werden, können dafür gute Unterstützung bieten.
Deshalb beauftragen wir die Verwaltung,
1. im Rahmen eines Pilotprojekts noch in
diesem Sommer im Sportpark Müngersdorf eine sogenannte Sportbox (vergleichbar
der von der Firma Sportbox – app and move – aus Kirchhain) auf- und der
Bevölkerung zur Verfügung zu stellen und nach einer angemessenen Zeit den
Erfolg (spätestens Frühjahr 2022) zu evaluieren. 2. Sofern
dieses Pilotprojekt erfolgreich angenommen wird, sollen weitere Sportboxen
unter Berücksichtigung der Sportentwicklungsplanung insbesondere in
benachteiligten Stadtteilen/Veedeln aufgestellt werden (mögliche Standorte
könnten die Poller Wiesen, der Bürgerpark in Kalk oder der Olof-Palme-Park in
Chorweiler sein).
Der Schulausschuss ist in das Pilotprojekt und seine Evaluation einzubinden. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 29.04.2021 SportausschussTOP 5.1 Ö: Gaststatus eines Vertreters des StadtSportBundes Köln e.V. im Sportausschuss der Stadt Köln Vorlage: 1449/2021 Beschlusstext: Herr Seeck
erläutert kurz die Hintergründe für die erneute Behandlung der Vorlage, die im
Detail auch in der Vorlagebegründung dargestellt ist. Herr Pfeifer dankt den
Mitgliedern des Sportausschusses für die vorgesehene Beschlussfassung.
Anschließend lässt RM Seeck über die neugefasste Vorlage abstimmen: Beschluss:Der Sportausschuss ändert seinen Beschluss vom 11.032021 und beschließt, dass Peter Pfeifer für den StadtSportBund Köln e.V. als Gast ein Rederecht in den Sitzungen des Sportausschusses erhält. Eine Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung ist als Sachverständiger gemäß § 34 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen möglich. Herrn Pfeifer werden jeweils die Einladungen und Unterlagen zu den Sitzungen des Sportausschusses zugestellt. Im Vertretungsfall muss vor Eintritt in die Tagesordnung ein Beschluss gefasst werden, mit dem die Vertreterin/der Vertreter als Gast für diese Sitzung zugelassen wird. Umsetzung Termin: 05.05.2025 Erledigt: 04.11.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussTOP 4.1 Ö: Schulsporthallen Vorlage: 2035/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Sportentwicklungsplanung bei der Planung und beim Bau von Schulsporthallen die Bedarfe des Vereinssports angemessen zu berücksichtigen. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzbarkeit von Sporthallen erhöht und Sportbedarfe besser abgedeckt werden. Umsetzung Termin: 30.04.2025 Erledigt: 30.10.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussTOP 4.2 Ö: Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See Vorlage: 2234/2020 Beschlusstext: Der Vorschlag von RM Klemm, dem geänderten Beschluss
des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün zu folgen, wird interfraktionell
unterstützt. Der Ausschussvorsitzende lässt anschließend über den
geänderten Beschluss abstimmen: Geänderter
Beschluss: Der
Sportausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die in
Anlage 1 beigefügte Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See. "... Fühlinger See. § 13
Satz 6 wird ersatzlos gestrichen." Umsetzung Termin: 22.04.2025 Erledigt: 22.10.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussVorlage: 3669/2020 Beschlusstext: Beschluss:Die Bezirksvertretung Chorweiler (BV6)
beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Sportausschusses,
mit der Planung und Kostenermittlung für die Sanierung der Kampfbahn und des
Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße.
Die Planung und Kostenermittlung wird durch
Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der investiven
Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 45.000 € für
die Planung der Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der
Bezirkssportanlage Merianstraße im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung
/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Finanzstelle 5201-0801-6-5261 (Sportanlage Merianstraße).
Umsetzung Termin: 22.04.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussTOP 5.1 Ö: Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers für den Sportausschuss Vorlage: 2991/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Sportausschuss bestellt für die Wahlzeit des Rates 2020 – 2025 Herrn Peter Willms, 52, zum Schriftführer und Herrn Heinz-Willi Schmitz, 52, zum stellvertretenden Schriftführer. Umsetzung Termin: 22.04.2025 Erledigt: 22.10.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussTOP 5.2 Ö: Tonbandaufzeichnungen der Sitzungen des Sportausschusses Vorlage: 2993/2020 Beschlusstext: Beschluss:Zur Unterstützung der Schriftführung werden die Sitzungen des Sportausschusses auf Tonband aufgezeichnet. Umsetzung Termin: 22.04.2025 Erledigt: 22.10.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussTOP 5.3 Ö: Gaststatus eines Vertreters des StadtSportBundes Köln e.V. im Sportausschuss der Stadt Köln Vorlage: 2995/2020 Beschlusstext: Der Antrag von
RM Detjen, Herrn Pfeifer in Ergänzung des Beschlussvorschlages die Möglichkeit
einzuräumen, Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen einzubringen, wird interfraktionell unterstützt.
Der Ausschussvorsitzende lässt anschließend über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: Geänderter Beschluss:Der Sportausschuss beschließt, dass Herr Peter Pfeifer für den StadtSportBund Köln e.V. als Gast mit Recht zur Teilnahme an den Beratungen ohne Stimmrecht an der öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzung des Sportausschusses teilnehmen kann. Herrn Pfeifer werden jeweils die Einladungen und Unterlagen zu den Sitzungen des Sportausschusses zugestellt. Im Vertretungsfall muss vor Eintritt in die Tagesordnung ein Beschluss gefasst werden, mit dem die Vertreterin/der Vertreter als Gast für diese Sitzung zugelassen wird. Herrn Pfeifer wird
die Möglichkeit eingeräumt, Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung des
Rates und der Bezirksvertretungen in den Sportausschuss einzubringen. Umsetzung Termin: 22.04.2025 Erledigt: 22.10.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussVorlage: 2962/2020 Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben Beschlusstext: Beschluss:Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschulen des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern) in Höhe von monatlich 250,-- €, befristet bis 31.12.2021. Die Finanzmittel in Höhe von 3.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), veranschlagt. Umsetzung Termin: 22.04.2025 Erledigt: 30.10.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussVorlage: 0454/2021 Umsetzung Termin: 22.04.2025 Erledigt: 22.10.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich |
Sitzung 11.03.2021 SportausschussVorlage: 0043/2021 Beschlusstext: Der
Ausschussvorsitzende weist zunächst darauf hin, dass es nach den Beratungen in
den Bezirksvertretungen noch einen finalen Beratungsgang im Sportausschuss
geben wird. In Wortbeiträgen von RM Klemm, RM Detjen, RM Philippi, RM Breite,
wird der Sportverwaltung interfraktionell für die sehr gute Vorlage gedankt.
Herr Timmer erläutert aufgrund entsprechender Nachfragen von RM Detjen und RM
Breite, dass in Köln 148.000 Sportlerinnen und Sportler, die sich dem
Fußballsport verschrieben haben, entsprechende Nutzungsflächen benötigen. Da
dieser Bedarf nicht in einem Zuge bedient werden kann, hat die Sportverwaltung
Kriterien für eine Bepunktung entwickelt, die auch im Zusammenhang mit der
Sportentwicklungsplanung im Vergleich zur vorherigen Prioritätenliste
verfeinert wurde, die letztendlich dann auch zwangsläufig Auswirkungen auf die
Reihung der Maßnahmen hat. Es sind bis dato 66 Plätze in Planung, Bau oder
wurden bereits fertiggestellt. Es kommen jetzt 21 Plätze dazu, mit der Folge,
dass, bezogen auf das Stadtgebiet, der Bedarf, den Vereine angemeldet haben,
zumindest für einen ersten Kunstrasenplatz abgedeckt wird. Derzeit besteht allerdings immer noch ein
Ungleichgewicht zwischen Vereinen ohne beziehungsweise mit Kunstrasenplatz. Mit
der jetzt vorhandenen Personalstärke (6 Mitarbeiter*innen), die nicht zuletzt
auf Betreiben und der großen Unterstützung des Sportausschusses aktuell im
Sportamt für die Planung von Kunstrasenplätzen verfügbar ist, können jährlich
drei neue Kunstrasenplätze und drei sanierungsbedürftige Plätze gebaut/saniert
werden. Die von RM Detjen angesprochenen Großprojekte (Seite 5 der Vorlage)
befinden sich noch in einer Vorplanungsphase (zum Beispiel Bürgerbeteiligung für
die BSA Everhardstraße). Die dort mit teilweise angedachten Kunstrasenplätze
können erst dann zeitlich genau verortet werden, wenn die konkrete
Planungsphase erreicht ist. Herr Reul ergänzt, dass ab dem 01.05.2021 zwei
weitere Planerinnen zur Verfügung stehen. Herr Reul erläutert auf Nachfrage von
RM Detjen, dass die Anzahl der jährlich angestrebten Projektumsetzungen je nach
Planungsaufwand und örtlichen Rahmenbedingungen variieren kann. Herr
Beigeordneter Voigtsberger und Herr Reul weisen auch darauf hin, dass es für
jedes Einzelprojekt eine separate Beschlussvorlage geben wird, die dann in die
politischen Beratungen geht. Der Vorschlag von Herrn Seeck, dass der
Sportausschuss regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert wird, wird von
der Verwaltung aufgegriffen.
Der Antrag von RM Klemm, den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in die Beratungsfolge mit aufzunehmen, wird interfraktionell unterstützt. RM Seeck lässt anschließend über den so ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen: Geänderter Beschluss:Der Sportausschuss beschließt die
in der vorgelegten Prioritätenliste (Anlage 1) für die Jahre 2021 bis 2025
aufgeführten Sportanlagen der Rangfolge nach zu modernisieren und die Großspielfelder
in Kunststoffrasenplätze umzuwandeln.
Damit wird der Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Beschlussvorlage 0149/2019) umgesetzt, die Kunststoffrasenprioritätenliste gemäß dem Gutachten zur Sportentwicklungsplanung weiterzuentwickeln und das bestehende Kunststoffrasenprogramm im Rahmen des geltenden Haushaltsplans fortzuschreiben.
Zur Realisierung der Projekte sind im Haushaltsplan
2020/2021 investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von
4.392.200 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-0-1060 - Investitionsprogramm Sportstätten veranschlagt.
Jedes Projekt der Prioritätenliste wird als Einzelvorlage dem Sportausschuss zur Vorberatung und der zuständigen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Auf Antrag von RM
Klemm wird die Beschlussvorlage auch dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur
Beratung vorgelegt. Umsetzung Termin: 22.04.2025 Aufgabe: Beschlusskontrolle |