Sitzung 01.09.2022 Sportausschuss

TOP 4.2 Ö: Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg in Köln-Höhenhaus

Vorlage:  2310/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg.

Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von zwei Großspielfeldern von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau der Entwässerungssysteme, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit der RheinEnergie. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird mit den zukünftigen Nutzern*innen ab-gestimmt.

Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter*innen des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 50.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 3.550.000,- €.

Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 sowie im Haushaltsjahr 2024 jeweils 25.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.

Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 25.000 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung).

Umsetzung
Termin: 07.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 01.09.2022 Sportausschuss

TOP 4.3 Ö: Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim

Vorlage:  2311/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung in der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße.

Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie.

Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitekturbüro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.725.000,- €.

Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 85.000,-€, sowie im Haushaltsjahr 2024 90.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.

Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 85.000 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung).

Umsetzung
Termin: 07.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 01.09.2022 Sportausschuss

TOP 2.1 Ö: Verantwortung übernehmen – Schwimmkompetenz bei Kölner Kindern und Jugendlichen sicherstellen!

Vorlage:  AN/1459/2022

Beschlusstext:

RM Klemm, RM Philippi, RM Detjen und Herr Gudacker erläutern die Antragstellung. RM Seeck verweist dann auf den von Herrn von Krüdener in der Sitzung verteilten und von ihm kurz erläuterten Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der GeschO des Rates, der um Aufnahme folgender Ziffer 7 in den Ursprungsantrag bittet:

„7. Die Prüfung einer möglichen Wiederinbetriebnahme von derzeit ungenutzten Lehrschwimmbecken an Kölner Schulen.“

Der Sportausschuss fasst nach Wortbeitrag von Herrn Pfeifer, der Beantwortung einer Ergänzungsfrage von RM Klemm durch Herrn Schneider und Frau Januszewski zu Punkt 6 (Stand der beiden Förderprogramme des Bundes) und der Bitte von RM Seeck, entsprechende Änderungsanträge künftig rechtzeitiger vorzulegen, den folgenden geänderten Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah einen Aktionsplan in enger Abstimmung mit den Akteuren – Sportamt, KölnBäder, Stadtsportbund und Ortsverband Kölner Schwimmvereine e.V. zu entwickeln. Die Ausarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans sollte unter Einbezug folgender Maßnahmen erfolgen:

1.    Eine Informations- und Qualifizierungsoffensive zur Akquise von geeignetem Personal und zu dessen Ausbildung als Schwimmlehrer*innen/ Rettungsschwimmer*innen in fachlicher Zusammenarbeit mit Partnern wie z.B. der DLRG und der Deutschen Sporthochschule.

2.    Die durch das fehlende Aufsichtspersonal reduzierten Öffnungszeiten in den öffentlichen Schwimmbädern sollen kurzfristig bereits für Nachholprogramme für Nichtschwimmer*innen und den Vereinssport genutzt werden. Hierfür sollen die qualifizierten Vereinsschwimmer der Vereine als Lehr- und Aufsichtspersonal gewonnen werden.

3.    Eine Ausweitung des Angebots von Schwimmkursen.

4.    Eine Priorisierung bei den Nutzungszeiten der Bäder für Nichtschwimmer*innen.

5.    Eine zielgerichtete Kommunikation und Kooperation mit Bäderbetreibern des Umlands.

6.    Die konsequente Ausschöpfung von Fördermitteln wie etwa des „Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

7.    Die Prüfung einer möglichen Wiederinbetriebnahme von derzeit ungenutzten Lehrschwimmbecken an Kölner Schulen.

Umsetzung
Termin: 11.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.10.2021 Sportausschuss

TOP 4.3 Ö: Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für eine städtische Baubeihilfe zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes durch den SC Köln-Brück 07 e.V. auf der Sportanlage Pohlstadtsweg

Vorlage:  2696/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 674.778,32 € im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5284; Errichtung KRP Sportanlage Pohlstadtsweg zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC Köln-Brück 07 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Pohlstadtsweg.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.10.2021 Sportausschuss

TOP 4.5 Ö: Sportanlage Halle Erdweg, Köln-Worringen
Generalsanierung der Sporthalle und gleichzeitige Umwandlung in eine Mehrzweckhalle sowie Errichtung einer Photovoltaikanlage
- Baubeschluss -

Vorlage:  2590/2021

Beschlusstext:

RM Gudacker dankt der Verwaltung für die Beschlussvorlage und bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Ergänzungsfrage:

In Anlage 4 fragt das Rechnungsprüfungsamt in einer Stellungnahme, ob im Hinblick auf die Projekthistorie und die Kostenentwicklung ein Neubau nicht die langfristig wirtschaftlichere Alternative sei. Hierauf wurde entgegnet, dass dies im Rahmen der Projektplanung thematisiert worden sei, jedoch nach Prüfung des Planungsrechts und der Grundstücksvoraussetzungen wieder verworfen wurde. Könnte das Sportamt konkretisieren, welche Erkenntnisse bzgl. Planungsrecht und Grundstücksvoraussetzungen zum Verwerfen dieser Alternative geführt haben?

Herr Timmer führt aus, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und in der Wasserschutzzone liegt. Insoweit kann der Hochbau nur an diesem Standort verbleiben. Deshalb hat man sich für die Sanierung und Umwandlung statt Neubau entschieden. Herr Timmer beantwortet anschließend noch eine Ergänzungsfrage von RM Klemm (Kosten Photovoltaikanlage).

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Basis der vorliegenden Planung mit der Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasser, Warmwasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen Einrichtungen auf Grundlage des Brandschutzgutachtens sowie der Sanierung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs bei gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit bis zu 800 Personen. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die Dachflächen der beiden Sporthallen (Große Halle und Fitness-/Gymnastikhalle) mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 6.697.171,- € (brutto). Unter Berücksichtigung der bereits freigegebenen Planungsmittel verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.497.171,- €.

Zudem beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe 2.356.805,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-6-5198 Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg.

Der Rat beschließt darüber hinaus eine außerplanmäßige Verpflichtungser­mächtigung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.140.366,- € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (200.000,- € in 2022; 3.740.366,- € in 2023 und 200.000,- € in 2024) im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5198 (Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg). Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung einzelner Maßnahmen zeitlich verzögert.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.10.2021 Sportausschuss

TOP 4.6 Ö: Umbenennung des Radstadions in "Albert-Richter-Velodrom" und des Vorplatzes in "Ernst-Berliner-Platz"

Vorlage:  2489/2021

Beschlusstext:

RM Seeck erklärt, dass es ein richtiges und wichtiges Signal ist, die Sportstätte weiterhin nach Albert Richter zu benennen. Er weist aber nachdrücklich auf die gesamtstädtische Verpflichtung hin, finanzielle Nachteile durch fehlende Vermarktung der Namensrechte bzw. nicht zu verändernder Betriebskosten zu kompensieren. Insoweit sollte nach Möglichkeit für 2023/2024 ff eine Alternative gefunden werden, die nicht zu Lasten des Budgets der Sportverwaltung bzw. zu Lasten des Wirtschaftsplanes der Kölner Sportstätten GmbH geht. In einer sich anschließenden ausführlichen Diskussion mit Wortbeiträgen von BBM Giesen, RM Detjen, RM Philippi, RM Weber, RM Breite und RM Klemm wird diese Einschätzung interfraktionell geteilt und die Benennung der Sportstätte nach Albert Richter und die Benennung des Vorplatzes nach Ernst Berliner in breiter Form gewürdigt und mit Nachdruck unterstützt. Die Hintergründe für die Namensgebung sollten auch im Rahmen der künftigen breitensportlichen Nutzung der Sportstätte an die jüngere Generation weitergetragen werden.

Mit Blick darauf, dass noch zwei Jahre Zeit bleiben, besteht interfraktionell Zuversicht, für den finanziellen Aspekt eine gesamtstädtische Lösung zu finden.

Abschließend dankt der Sportausschuss der Verwaltung und in besonderem Maße den Petenten der Bürgereingabe, dass diese Namensgebung in Würdigung von Albert Richter und Ernst Berliner zustande kommt.

Beschluss:

Der Rat beschließt die Umbenennung des „Radstadion Köln / Albert-Richter-Bahn“ in „Albert-Richter-Velodrom“.

Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Umbenennung des Vorplatzes des zukünftigen Radstadionhaupteingangs in „Ernst-Berliner-Platz“.

Der Gesellschaftsvertrag der Kölner Sportstätten GmbH wird entsprechend geändert.

Der Rat ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Kölner Sportstätten GmbH, den Namensgebungen zuzustimmen und die Geschäftsführung der Kölner Sportstätten GmbH anzuweisen, den Ratsbeschluss zur Umbenennung des Radstadions in „Albert-Richter-Velodrom“ sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Umbenennung des Vorplatzes in „Ernst-Berliner-Platz“ zeitnah nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen umzusetzen.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 09.09.2021 Sportausschuss

TOP 4.3 Ö: Umsetzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 66380/02 vom 1.03.2017 / Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf

Vorlage:  0459/2021

Beschlusstext:

RM Giesen weist auf die sehr lange Vorlaufzeit von einigen Jahren hin, zeigt sich aber, auch im Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen, sehr zufrieden und glücklich, dass die Maßnahme mit einer guten Standortwahl jetzt endlich in die Umsetzung geht, verbunden mit dem Dank an die Verwaltung. RM Kircher schließt sich den Ausführungen von RM Giesen an, auch mit Blick auf die Gesamtplanungen zur Verbesserung der Infrastruktur.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten geprüften Kostenberechnung mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 66380/02 vom 31.03.2017. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer Sportanlage mit Kunststoffrasen-Großspielfeld, Sportrasen-Großspielfeld, Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen,

Wege aus Pflasterbelag, Zuschauerbereichen, Materialunterstand und Parkplatz sowie der Pflanzungen im Rahmen der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung.

Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen 4.017.113,44 € brutto.

Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 2.000.000,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-2-5200 Sportanlage Kapellenstraße. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.897.113,44 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200 (SpA Kapellenstraße).

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2021 Sportausschuss

TOP 4.1 Ö: Fortschreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025

Vorlage:  0043/2021

Beschlusstext:

Nach einer ausführlichen und zum Teil kontroversen Diskussion zur geänderten Beschlussfassung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün mit Wortbeiträgen von RM Klemm, Herrn BG Voigtsberger, Herrn Pfeifer, RM Philippi, Herrn Maedge, RM Breite und RM van Benthem besteht interfraktionell Einvernehmen, diese geänderte Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sind sich alle Fraktionen einig, dass eine Finanzierung aus zusätzlichen Mitteln und nicht aus dem laufenden Sportetat kommen kann.

Anschließend lässt RM Seeck über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt die in der vorgelegten Prioritätenliste (Anlage 1) für die Jahre 2021 bis 2025 aufgeführten Sportanlagen der Rangfolge nach zu modernisieren und die Großspielfelder in Kunststoffrasenplätze umzuwandeln.

Damit wird der Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Beschlussvorlage 0149/2019) umgesetzt, die Kunststoffrasenprioritätenliste gemäß dem Gutachten zur Sportentwicklungsplanung weiterzuentwickeln und das bestehende Kunststoffrasenprogramm im Rahmen des geltenden Haushaltsplans fortzuschreiben.

Zur Realisierung der Projekte sind im Haushaltsplan 2020/2021 investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.392.200 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 - Investitionsprogramm Sportstätten veranschlagt.

Jedes Projekt der Prioritätenliste wird als Einzelvorlage dem Sportausschuss zur Vorberatung und der zuständigen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt.

Umsetzung
Termin: 22.04.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2021 Sportausschuss

TOP 4.2 Ö: Gewährung einer städtischen Baubeihilfe
hier: Deutsches Sport- und Olympiamuseum
Zuschuss zu den Planungskosten für die Erweiterung und Modernisierung des Gebäudes im Rheinauhafen sowie Neukonzeptionierung des Museumsbetriebs

Vorlage:  1055/2021

Beschlusstext:

Herr Dr. Höfer dankt dem Sportausschuss für die Möglichkeit, an der heutigen Sitzung teilzunehmen und kurz zu den Planungsüberlegungen Stellung zu nehmen. Das Deutsche Sport- und Olympiamuseum ist seit 21,5 Jahren ein Aktivposten im sportlichen und kulturellen Leben der Stadt Köln, oft in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport und dem Sportamt. An dieser Stelle dankt Herr Dr. Höfer Herrn BG Voigtsberger und Herrn Timmer und der Mitarbeiterschaft für die langjährige große Unterstützung in unterschiedlichster Ausgestaltung. Neben den zahlreichen Veranstaltungen (u.a. außerschulischer Lernort mit zahlreichen Schulklassen) und Sonderausstellungen wird insbesondere für die Dauerausstellung mit Blick auf die Veränderungen im Sport seit 1999 eine umfängliche Neugestaltung angestrebt, verbunden mit einer energetischen Aufbereitung des Gebäudes sowie einem moderaten Anbau. Grundlage hierfür ist der heute zur Entscheidung stehende Planungsbeschluss.

RM Seeck dankt Herrn Dr. Höfer für die Ausführungen und der Einladung, einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses in den Räumlichkeiten des Deutschen Sport- und Olympiamuseums durchzuführen. Anschließend lässt RM Seeck über den Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss:

Der Sportausschuss erklärt sich im Wege einer Ausnahmeregelung mit der Gewährung eines städtischen Zuschusses in analoger Anwendung der Richtlinie „Bauförderung“ vom 08.03.2001 an den Verein „Deutsches Sport- und Olympiamuseum“ e. V. in Höhe von 150.000,00 € zu den Planungskosten zur Erweiterung und Modernisierung sowie zur Verbesserung des Raumangebots des Sport- und Olympiamuseums, Rheinauhafen, einverstanden. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten; Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen; Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche, Haushaltsjahr 2021  zur Verfügung.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2021 Sportausschuss

TOP 4.3 Ö: Baubeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 (an der Schule)

Vorlage:  1608/2020

Beschlusstext:

RM Klemm weist darauf hin, dass die Beschlussfassung des Sportausschusses vorbehaltlich der Beratung der ebenfalls heute tagenden Bezirksvertretung Porz erfolgt.

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau von einem Großspielfeld aus Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.286.764,28 € brutto. Aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von 2.600.000,00 € (245.000,00 € Voruntersuchung und Planung, 2.355.000,00 € Generalsanierung) bewilligt. Der noch erforderliche Eigenanteil beträgt für die Stadt Köln voraussichtlich 1.686.764,28 €.

Gleichzeitig beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-7-5216 (Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 - KRP). Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).

Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.

Der Rat beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2021 Sportausschuss

TOP 4.4 Ö: Radsportzentrum NRW

Vorlage:  1559/2021

Beschlusstext:

RM Klemm dankt der Verwaltung für die gute Vorlage, die auch die nach wie vor bestehende Hallenproblematik einer Lösung zuführt. Auf Nachfrage von Herrn Maedge erläutert Herr Timmer, des es sich bei der geplanten Sporthalle um eine Multifunktionshalle für verschiedene potentielle Nutzer handelt. Wichtig ist, dass der Radsport Vorrang bei der Nutzung hat und hinsichtlich der übrigen in Frage kommenden Nutzer zu prüfen ist, wie der dortige Bedarf über die dann noch verfügbaren Nutzungskontingente realisiert werden kann.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln

(1)     befürwortet den Umbau des heute offenen Radstadions (Albert-Richter-Bahn) zu einer ganzjährig nutzbaren und beheizten Halle zwecks Errichtung eines neuen Bundes- und Landesstützpunktes Radsport mit einem für weitere Sportarten nutzbaren Innenraum mit einem Gesamtkostenvolumen von 60,4 Mio. Euro. Dafür wurden der Kölner Sportstätten GmbH als Eigentümerin des Radstadions und Bauherrin Landeszuschüsse in Höhe von 16,6 Mio. Euro und Bundeszuschüsse in Höhe von 3,4 Mio. Euro bewilligt.

(2)     stimmt zu, dass der Kölner Sportstätten GmbH ein Gesellschafterdarlehen für die Gesamtkosten (abzüglich der Zuschüsse und des Anteils für die Nutzung des Innenraums) in Höhe von bis zu 36,8 Mio. Euro gewährt wird.

(3)     stimmt der Zuwendung an die Kölner Sportstätten GmbH in Höhe von 3,6 Mio. Euro (verteilt auf die Haushaltsjahre 2021-2023 zu jeweils 1,2 Mio. Euro) für die Planung und den Umbau des Innenraums für eine multifunktionale Sportnutzung zu.

(4)     beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1,2 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 – Radstadion.

(5)     beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH nach Möglichkeiten zu suchen, einen höheren Vorsteuerabzug zu ermöglichen und die zu erwartenden Betriebskosten zu senken.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2021 Sportausschuss

TOP 4.6 Ö: Zuschuss an den SC Rondorf e.V.
hier: Freigabe einer investigen Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen für den SC Rondorf 1912 e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims auf der Sportanlage Kapellenstr.

Vorlage:  2763/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 457.500,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen Finanzstelle 5201-0801-2-5281 (SpA Kapellenstr. – Errichtung eines Vereinsheims) Haushaltsjahr 2021 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC Rondorf e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims auf der Sportanlage Kapellenstraße.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2021 Sportausschuss

TOP 4.7 Ö: Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen
hier: Gewährung einer städtischen Baubeihilfe an den FC Viktoria Köln 1904 e.V. zur Errichtung eines Naturrasenplatzes

Vorlage:  1265/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5280 (SpA Rather Kirchweg – Errichtung Naturrasenplatz), Haushaltsjahr. 2021 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den FC Viktoria Köln 1904 e.V. zur Errichtung eines Naturrasenplatzes.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.04.2021 Sportausschuss

TOP 2.1 Ö: Sportboxen in Köln - Pilotprojekt

Vorlage:  AN/0821/2021

Beschlusstext:

RM Klemm, RM van Benthem und Herr Gudacker erläutern die Antragstellung. Das Projekt soll zunächst zeitnah als Pilot an einem Standort getestet und nach positiver Evaluation auf weitere Standorte, wo einkommensschwächere Bevölkerungsschichten anzutreffen sind, ausgedehnt werden. Insoweit sprechen sich die Genannten für den Ursprungsantrag aus. RM Breite sieht den Antrag auch positiv, wird sich aber bei der Abstimmung enthalten, da er hier eine Konkurrenz zu den sogenannten Sportkiosken aus der Sportentwicklungsplanung sieht.

RM Philippi erläutert den Änderungs- und Zusatzantrag, der das Ziel hat, schon im Rahmen des Pilotprojektes ein zweites Angebot im verdichteten, weniger sportaffinen Stadtteil Bocklemünd/Mengenich in Kooperation mit Stadtsportbund, Sportvereinen und Streetworkern zu realisieren. Der Änderungs- und Zusatzantrag wird auch von RM Detjen unterstützt, mit dem Vorschlag, die unter Ziffer 2 des Antrages genannten drei Standorte durch Setzen eines Doppelpunktes schon mit zu beschließen. RM Philippi unterstützt diesen Vorschlag.

Herr Pfeifer hält beide Anträge für gut, da aus seiner Sicht über Partnerschaften mit Sportvereinen auch zwei Standorte denkbar sind. Er sieht auch keine Konkurrenz zum Konzept des Sportkiosks aus der Sportentwicklungsplanung.

Anschließend stellt RM Seeck den Ursprungsantrag zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Die Corona-Krise hat den Outdoor-Sport enorm ansteigen lassen. Dadurch haben die Menschen auch wieder viel mehr Spaß an der Bewegung im Freien gefunden.

Diesen Schwung gilt es zu nutzen.

Sportboxen, die sich bereits in vielen deutschen Städten großer Beliebtheit erfreuen und dort immer stärker genutzt werden, können dafür gute Unterstützung bieten.

Deshalb beauftragen wir die Verwaltung,

1.         im Rahmen eines Pilotprojekts noch in diesem Sommer im Sportpark Müngersdorf eine sogenannte Sportbox (vergleichbar der von der Firma Sportbox – app and move – aus Kirchhain) auf- und der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen und nach einer angemessenen Zeit den Erfolg (spätestens Frühjahr 2022) zu evaluieren.

2.         Sofern dieses Pilotprojekt erfolgreich angenommen wird, sollen weitere Sportboxen unter Berücksichtigung der Sportentwicklungsplanung insbesondere in benachteiligten Stadtteilen/Veedeln aufgestellt werden (mögliche Standorte könnten die Poller Wiesen, der Bürgerpark in Kalk oder der Olof-Palme-Park in Chorweiler sein).
Hierbei sollen mögliche Kooperationen mit Sportvereinen sowie eine Platzierung auf Schulhöfen, die nach Schulschluss geöffnet bleiben, geprüft werden.

Der Schulausschuss ist in das Pilotprojekt und seine Evaluation einzubinden.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.04.2021 Sportausschuss

TOP 5.1 Ö: Gaststatus eines Vertreters des StadtSportBundes Köln e.V. im Sportausschuss der Stadt Köln

Vorlage:  1449/2021

Beschlusstext:

Herr Seeck erläutert kurz die Hintergründe für die erneute Behandlung der Vorlage, die im Detail auch in der Vorlagebegründung dargestellt ist. Herr Pfeifer dankt den Mitgliedern des Sportausschusses für die vorgesehene Beschlussfassung.

Anschließend lässt RM Seeck über die neugefasste Vorlage abstimmen:

Beschluss:

Der Sportausschuss ändert seinen Beschluss vom 11.032021 und beschließt, dass Peter Pfeifer für den StadtSportBund Köln e.V. als Gast ein Rederecht in den Sitzungen des Sportausschusses erhält.

Eine Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung ist als Sachverständiger gemäß § 34 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen möglich.

Herrn Pfeifer werden jeweils die Einladungen und Unterlagen zu den Sitzungen des Sportausschusses zugestellt.

Im Vertretungsfall muss vor Eintritt in die Tagesordnung ein Beschluss gefasst werden, mit dem die Vertreterin/der Vertreter als Gast für diese Sitzung zugelassen wird.

Umsetzung
Termin: 05.05.2025
Erledigt: 04.11.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 4.1 Ö: Schulsporthallen

Vorlage:  2035/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Sportentwicklungsplanung bei der Planung und beim Bau von Schulsporthallen die Bedarfe des Vereinssports angemessen zu berücksichtigen. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzbarkeit von Sporthallen erhöht und Sportbedarfe besser abgedeckt werden.

Umsetzung
Termin: 30.04.2025
Erledigt: 30.10.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 4.2 Ö: Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See

Vorlage:  2234/2020

Beschlusstext:

Der Vorschlag von RM Klemm, dem geänderten Beschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün zu folgen, wird interfraktionell unterstützt.

Der Ausschussvorsitzende lässt anschließend über den geänderten Beschluss abstimmen:

Geänderter Beschluss:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See.

"... Fühlinger See. § 13 Satz 6 wird ersatzlos gestrichen."

Umsetzung
Termin: 22.04.2025
Erledigt: 22.10.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 4.3 Ö: Sportentwicklungsplanung: Planungsbeschluss für die Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße

Vorlage:  3669/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler (BV6) beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Sportausschusses, mit der Planung und Kostenermittlung für die Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße.

Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt.

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 45.000 € für die Planung der Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-6-5261 (Sportanlage Merianstraße).

Umsetzung
Termin: 22.04.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 5.1 Ö: Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers für den Sportausschuss

Vorlage:  2991/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Sportausschuss bestellt für die Wahlzeit des Rates 2020 – 2025 Herrn Peter Willms, 52, zum Schriftführer und Herrn Heinz-Willi Schmitz, 52, zum stellvertretenden Schriftführer.

Umsetzung
Termin: 22.04.2025
Erledigt: 22.10.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 5.2 Ö: Tonbandaufzeichnungen der Sitzungen des Sportausschusses

Vorlage:  2993/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Zur Unterstützung der Schriftführung werden die Sitzungen des Sportausschusses auf Tonband aufgezeichnet.

Umsetzung
Termin: 22.04.2025
Erledigt: 22.10.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 5.3 Ö: Gaststatus eines Vertreters des StadtSportBundes Köln e.V. im Sportausschuss der Stadt Köln

Vorlage:  2995/2020

Beschlusstext:

Der Antrag von RM Detjen, Herrn Pfeifer in Ergänzung des Beschlussvorschlages die Möglichkeit einzuräumen, Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen einzubringen, wird interfraktionell unterstützt.

Der Ausschussvorsitzende lässt anschließend über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

Geänderter Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt, dass Herr Peter Pfeifer für den StadtSportBund Köln e.V. als Gast mit Recht zur Teilnahme an den Beratungen ohne Stimmrecht an der öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzung des Sportausschusses teilnehmen kann.

Herrn Pfeifer werden jeweils die Einladungen und Unterlagen zu den Sitzungen des Sportausschusses zugestellt.

Im Vertretungsfall muss vor Eintritt in die Tagesordnung ein Beschluss gefasst werden, mit dem die Vertreterin/der Vertreter als Gast für diese Sitzung zugelassen wird.

Herrn Pfeifer wird die Möglichkeit eingeräumt, Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen in den Sportausschuss einzubringen.

Umsetzung
Termin: 22.04.2025
Erledigt: 22.10.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle nicht erforderlich

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 5.4 Ö: Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern)

Vorlage:  2962/2020

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschulen des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern) in Höhe von monatlich 250,-- €, befristet bis 31.12.2021.

Die Finanzmittel in Höhe von 3.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), veranschlagt.

Umsetzung
Termin: 22.04.2025
Erledigt: 30.10.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

Sitzung 11.03.2021 Sportausschuss

TOP 5.5 Ö: Fortschreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025

Vorlage:  0043/2021

Beschlusstext:

Der Ausschussvorsitzende weist zunächst darauf hin, dass es nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen noch einen finalen Beratungsgang im Sportausschuss geben wird. In Wortbeiträgen von RM Klemm, RM Detjen, RM Philippi, RM Breite, wird der Sportverwaltung interfraktionell für die sehr gute Vorlage gedankt. Herr Timmer erläutert aufgrund entsprechender Nachfragen von RM Detjen und RM Breite, dass in Köln 148.000 Sportlerinnen und Sportler, die sich dem Fußballsport verschrieben haben, entsprechende Nutzungsflächen benötigen. Da dieser Bedarf nicht in einem Zuge bedient werden kann, hat die Sportverwaltung Kriterien für eine Bepunktung entwickelt, die auch im Zusammenhang mit der Sportentwicklungsplanung im Vergleich zur vorherigen Prioritätenliste verfeinert wurde, die letztendlich dann auch zwangsläufig Auswirkungen auf die Reihung der Maßnahmen hat. Es sind bis dato 66 Plätze in Planung, Bau oder wurden bereits fertiggestellt. Es kommen jetzt 21 Plätze dazu, mit der Folge, dass, bezogen auf das Stadtgebiet, der Bedarf, den Vereine angemeldet haben, zumindest für einen ersten Kunstrasenplatz abgedeckt wird. Derzeit besteht allerdings immer noch ein Ungleichgewicht zwischen Vereinen ohne beziehungsweise mit Kunstrasenplatz. Mit der jetzt vorhandenen Personalstärke (6 Mitarbeiter*innen), die nicht zuletzt auf Betreiben und der großen Unterstützung des Sportausschusses aktuell im Sportamt für die Planung von Kunstrasenplätzen verfügbar ist, können jährlich drei neue Kunstrasenplätze und drei sanierungsbedürftige Plätze gebaut/saniert werden. Die von RM Detjen angesprochenen Großprojekte (Seite 5 der Vorlage) befinden sich noch in einer Vorplanungsphase (zum Beispiel Bürgerbeteiligung für die BSA Everhardstraße). Die dort mit teilweise angedachten Kunstrasenplätze können erst dann zeitlich genau verortet werden, wenn die konkrete Planungsphase erreicht ist. Herr Reul ergänzt, dass ab dem 01.05.2021 zwei weitere Planerinnen zur Verfügung stehen. Herr Reul erläutert auf Nachfrage von RM Detjen, dass die Anzahl der jährlich angestrebten Projektumsetzungen je nach Planungsaufwand und örtlichen Rahmenbedingungen variieren kann. Herr Beigeordneter Voigtsberger und Herr Reul weisen auch darauf hin, dass es für jedes Einzelprojekt eine separate Beschlussvorlage geben wird, die dann in die politischen Beratungen geht. Der Vorschlag von Herrn Seeck, dass der Sportausschuss regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert wird, wird von der Verwaltung aufgegriffen.

Der Antrag von RM Klemm, den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in die Beratungsfolge mit aufzunehmen, wird interfraktionell unterstützt. RM Seeck lässt anschließend über den so ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:

Geänderter Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt die in der vorgelegten Prioritätenliste (Anlage 1) für die Jahre 2021 bis 2025 aufgeführten Sportanlagen der Rangfolge nach zu modernisieren und die Großspielfelder in Kunststoffrasenplätze umzuwandeln.

Damit wird der Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Beschlussvorlage 0149/2019) umgesetzt, die Kunststoffrasenprioritätenliste gemäß dem Gutachten zur Sportentwicklungsplanung weiterzuentwickeln und das bestehende Kunststoffrasenprogramm im Rahmen des geltenden Haushaltsplans fortzuschreiben.

Zur Realisierung der Projekte sind im Haushaltsplan 2020/2021 investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.392.200 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 - Investitionsprogramm Sportstätten veranschlagt.

Jedes Projekt der Prioritätenliste wird als Einzelvorlage dem Sportausschuss zur Vorberatung und der zuständigen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt.

Auf Antrag von RM Klemm wird die Beschlussvorlage auch dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur Beratung vorgelegt.

Umsetzung
Termin: 22.04.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle