Sitzung 02.12.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.2 Ö: Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baufeld C – Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) und haushaltsrechtliche Mitteilung

Vorlage:  2244/2024

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber der Kostenberechnung von 2019 in Höhe von rund 16,3 Mio. Euro für die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereonsmühlengasse zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

Die Gesamtkosten für die Generalsinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereonsmühlengasse betragen nunmehr rund 48,5 Mio. Euro brutto statt rund 32,2 Mio. Euro brutto.

2. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Anrechnung auf den dann gültigen Flächenverrechnungspreis.

Umsetzung
Termin: 09.07.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 02.12.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.3 Ö: Generalsanierung der Schulaula Realschule, Neusser Straße 421 in 50733 Köln-Nippes – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW

Vorlage:  2964/2024

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nehmen die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen-Nummer 2028/2018 ) in Höhe von rund 4,8 Mio. Euro brutto für die Generalsanierung der Schulaula in der Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Straße 421, 50733 Köln-Nippes zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

2. Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Schulaula Neusser Straße 421 betragen nunmehr rund 9 Mio. Euro brutto (einschließlich der Erneuerung der Bühnentechnik und Neueinrichtung von Aula und Musikraum in Höhe von rund 392.000 Euro brutto und rund 35.100 Euro für die Ausstattung und Einrichtung) statt rund 4,2 Mio. Euro gegenüber der Kostenberechnung aus 2018 (Vorlagen-Nummer 2028/2018 ).

3. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis.

Umsetzung
Termin: 09.07.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 16.09.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: Erweiterung für das Gymnasium Nachtigallenstr. 19-21 und die Realschule Albert-Schweitzer-Str. 8 sowie Neubau Mensa in 51147 Köln – 2.Beschluss über Mehrausgaben gemäß §13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft i.V. m. §16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)

Vorlage:  2045/2024

Beschlusstext:

Beschluss:

1.    Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Beschluss vom 29.11.2021 (Vorlagen-Nummer 3440/2021) in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro brutto für die Erweiterungsbauten für das Gymnasium Nachtigallenstraße 19-21 und die Realschule Albert-Schweitzer-Straße 8 sowie den Neubau Mensa in 51147 Köln-Wahn zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen nun rund 18,5 Mio. Euro brutto statt rund 16,2 Mio. Euro brutto.

2.    Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis.

Umsetzung
Termin: 23.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 16.09.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.2 Ö: Optimierte Betriebsführung gebäudetechnischer Anlagen in der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (energetische Optimierung)

Vorlage:  2508/2024

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschließt, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ab dem Jahr 2025 für einen Zeitraum von 5 Jahren an 15 Gebäuden pro Jahr die Analyse & Optimierung der betrieblichen Performance der Technischen Gebäudeausrüstung in Neu- und Bestandsbauten fortführt.

Sie nutzt zur Überprüfung von Automationsfunktionalität gegen Vorgaben der Gebäudewirtschaft das Zertifizierungs-Tool der Forschungskooperation GWK/TH-Köln und wird weiterhin durch einen externen Partner unterstützt.

Die Kosten der Maßnahme betragen rund 245.000 Euro brutto jährlich zuzüglich zur Umsetzung notwendige kleine Instandsetzungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

Umsetzung
Termin: 23.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.3 Ö: Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes

Vorlage:  1347/2024

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes zu beauftragen.

Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbedingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen:

-       Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031.

-       Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien.

-       Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr 2031/2032 begrenzt.

-       Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen.

-       Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen und nachzuweisen.

-       Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern.

Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 5, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

Umsetzung
Termin: 25.03.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.2 Ö: Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln

Vorlage:  1533/2024

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen.

Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen:

-           Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031.

-           Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien.

-           Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen.

-           Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen und nachzuweisen.

-           Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern.

Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung, in der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen

Umsetzung
Termin: 25.03.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.1 Ö: Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss

Vorlage:  2924/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Punkte 1-5 wurden in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024 dem Rat zur Annahme empfohlen.

In der heutigen Sitzung wurde lediglich Punkt 6 beraten.

1.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt.
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss.

2.    Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalunternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt.

3.    Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Generalunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden.

4.    Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.

5.    Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt.

Beschluss zu Punkt 6:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Zusätzliche Option (Alternative):

6.    Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer temporären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsgebäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhaltigkeitsaspekte).
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvorhergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen.

Umsetzung
Termin: 24.01.2025
Erledigt: 10.09.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Die geplante Tiefgarage kann für Bürger*innen und externe Kund*innen aus planungsrechtlichen Gründen nicht nutzbar gemacht werden.

Sitzung 29.04.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: Generalsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW

Vorlage:  0464/2024

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten

Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss vom 29.03.2021 (Vorlagen-Nummer 2966/2020) in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro brutto für die Generalsanierung des Alt-gebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

Die Gesamtkosten für Generalsanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrund-schule Halfengasse 25 betragen nunmehr rund 11,5 Mio. Euro brutto (einschließlich rund 330.000 Euro für die Ausstattung und Einrichtung) statt rund 8,4 Mio. Euro.

Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis.

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 28.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 2.000Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-5-5001 - GGS Halfengasse - Einrichtung nach GI.

Umsetzung
Termin: 25.03.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 11.03.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung einer 6-fach-Turnhalle an der Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln – Kostenfortschreibungsbeschluss gem. § 13 IV S.2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft i,V.m. § 16 V S.1 der Eigenbetriebsverordnung NRW

Vorlage:  3952/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschließt folgende Angelegenheit:

1.       Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem ersten Kostenfortschreibungsbeschluss aus dem Jahr 2018 (Vorlagen-Nummer 1318/2018) in Höhe von rund 17 Mio. Euro brutto für die Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung einer 6-fach-Turnhalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 129,3 Mio. Euro brutto.

2.       Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 17 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis.

Umsetzung
Termin: 08.01.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.01.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.6 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors* einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes

Vorlage:  4174/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten zur Abdeckung des Schul- und Vereinssportes in Nippes ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in Nippes in einem maximalen Entfernungsradius von 800 Metern um den Interim-Schulstandort Bürgerpark Nord zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung von mindestens drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung der Sporthalle soll diese einschließlich Grundstück vom Investor beziehungsweise von der Investorin entweder gekauft oder langfristig angemietet werden.

Umsetzung
Termin: 05.08.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 27.11.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.4 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld

Vorlage:  3139/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung für den Neubau eines Grundschulgebäudes (5 Züge Primarstufe) im Stadtbezirk Ehrenfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchführen soll.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, dass in dem vorgegebenen Suchgebiet (Anlage 1) liegt. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Grundschulgebäudes (5 Züge Primarstufe), einer Zweifachsporthalle und eines Lehrschwimmbeckens geeignet sein.

Umsetzung
Termin: 10.01.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 27.11.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 17 in 51103 Köln-Höhenberg durch Totalunternehmen - Kostenfortschreibungsbeschluss

Vorlage:  3654/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten

Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022 (Vorlagen-Nummer 2399/2020) in Höhe von rund 5,33 Mio. Euro brutto für die Errichtung einer Aula für den Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße 17, 51103 Köln-Höhenberg, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 9 Mio. Euro brutto statt 3,67 Mio. Euro.

Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 5,33 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäude-wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis.

Umsetzung
Termin: 24.09.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 25.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 7.1 Ö: Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord - Baubeschluss

Vorlage:  0981/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau des Schulgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus.

Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung inklusive GU-Zuschlag rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 % für nicht absehbare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto.
Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive einer Einfachturnhalle für die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro brutto (investiver Anteil: rund 373.000 Euro, konsumtiver Anteil: rund 870.000 Euro).

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau.

Umsetzung
Termin: 01.08.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 25.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 4.1 Ö: Antrag der FDP-Fraktion - Bestandsbezogene Rücklagenbildung

Vorlage:  AN/0780/2023

Beschlusstext:

II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt für sämtliche in städtischer Hand befindlichen Immobilien gemeinsame bestandsbezogene Rücklagen für die Instandhaltung und Modernisierung zu bilden. Des Weiteren ist für jede Immobilie ein Investitionsplan anzulegen, wie die bestandbezogenen Rücklagen zur Werterhaltung eingesetzt werden.

Dem Rat ist ein jährlicher Bericht über die Investitionsauszahlungen zur Werterhaltung jeder Immobilie vorzulegen.

  1. Die Gebäudewirtschaft wird aufgefordert, ein Konzept zum Erhalt und zur Pflege ihres Gebäudebestands im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zu entwickeln und künftig im Rahmen der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Hierbei ist besonders die Aspekte des generationenübergreifenden Wirtschaftens, der Nachhaltigkeit und des Klima- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Ziel ist die Werthaltung der Immobilien und der Vermeidung von kosten- und CO2-intensiven Generalsanierungen oder gar die Ersetzung durch Abriss und Neubau. Als Ziel soll mittelfristig eine jährliche Instandhaltungsquote von 1,5 Prozent bezogen auf den Neuanschaffungswert angestrebt werden.
  2. Der Ausschuss ist jeweils über die Einhaltung des Investitionsplans zu unterrichten.

Umsetzung
Termin: 15.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.08.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss

Vorlage:  1196/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den Neubau der Gebäude der

- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln,

- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und

- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln

durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmen errichten zu lassen.

Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto.

Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientierungswert.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

1.    Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanierung wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu größeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt.
Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen.

2.    Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind bereits versiegelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen.

3.    Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Umsetzung
Termin: 14.08.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.08.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.2 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 2 Sportübungseinheiten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West

Vorlage:  1384/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Grundschulgebäudes im Stadtbezirk Rodenkirchen ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Rondorf Nord-West zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 2-zügigen Grundschule inklusive einer Sporthalle mit zwei Sportübungseinheiten geeignet sein. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auf dem Gelände auch ein Lehrschwimmbecken errichtet werden kann, was auch für die Vereinsnutzung geeignet ist.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zum Bau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes für den Stadtbezirk Rodenkirchen.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

Umsetzung
Termin: 12.06.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.08.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.3 Ö: Feststellung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 31.12.2021

Vorlage:  3454/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

1.      Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2021 fest. Das Jahresergebnis 2021 beläuft sich nach Ergebnisausgleich zu Lasten der Kernverwaltung (13.611.033,09 Euro) auf 0,00 Euro.

Zur Refinanzierung der überplanmäßigen Instandhaltungsaufwendungen 2021 und des hieraus resultierenden Ergebnisausgleiches wird die aus dem Jahresergebnis 2019 dotierte Bauerneuerungsrücklage (2.572.622,38 Euro) vollständig aufgelöst und an die Kernverwaltung ausgeschüttet.

2.      Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

Umsetzung
Termin: 15.08.2024
Erledigt: 06.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 05.06.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP Ö: Kostenentwicklung bei Bauprojekten (ersetzt die von der Verwaltung zurückgezogene Vorlage 3631/2022)

Vorlage:  3631/2022/1

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Rechnungsprüfungsausschuss beschließen, dass in künftigen Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen das ermittelte Baubudget zu nennen ist. Grundlage der Berechnung soll eine projektkonkrete Risikobetrachtung sein.

Umsetzung
Termin: 15.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.2 Ö: Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz

Vorlage:  0059/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Friedenstraße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen.

Umsetzung
Termin: 22.10.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: Korrekturen zur Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer (1356/2022)

Vorlage:  1356/2022/1

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Korrekturen zur Fortschreibung des 2. Maßnahmenpaketes Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket II") wie im korrigierten Reintext der Maßnahmen (Anlage 9a) beschrieben.

Umsetzung
Termin: 15.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.3 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes

Vorlage:  0604/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II.

Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.

Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle


Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage.

Gesamtschule Nippes 1:

Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl

Gesamtschule Nippes 2:

Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Gebiet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen begrenzt.

Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle

Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle benötigt.

Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1.

Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unterbringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsporthalle geeignet sein.

Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen, finden.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

Umsetzung
Termin: 30.07.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 13.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 5.1 Ö: Sanierung der Sporthalle an der Peter-Ustinov-Realschule Neusser Straße 421, 50733 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss

Vorlage:  0040/2023

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 (Vorlagen-Nummer 2622/2018) in Höhe von rund 976.000 Euro brutto für die Sanierung der Turnhalle an der Peter-Ustinov-Realschule Neusser Straße 421, 50733 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 2,5 Mio. Euro brutto statt 1,53 Mio. Euro.

Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 976.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis.

Umsetzung
Termin: 15.08.2024
Erledigt: 22.03.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 13.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 5.2 Ö: Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, Köln-Altstadt/Süd – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW

Vorlage:  3201/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1513/2016) in Höhe von rund 10 Mio. Euro brutto für die Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, 50676 Köln (Altstadt-Süd) zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 32,2 Mio. Euro brutto statt 22,2 Mio. Euro zuzüglich rund 1,1 Mio. Euro Risikozuschlag.

Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 10 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis.

Umsetzung
Termin: 10.09.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 30.01.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.2 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes zur Erweiterung des Berufskolleg Ehrenfeld einschließlich 3-fach Sporthalle in Köln Ehrenfeld

Vorlage:  3918/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Schulgebäudes des Berufskollegs Ehrenfeld in Form einer Zweigstelle einschließlich Sporthalle im Stadtteil Ehrenfeld oder Braunsfeld, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Bereich zwischen Subbelrather Straße/Innere Kanalstraße, Militärring, Dürener Straße und der Bahntrasse zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung der Zweigstelle sowie einer 3-fach Sporthalle geeignet sein.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes einschließlich Sporthalle für das Berufskolleg Ehrenfeld im Bereich zwischen Subbelrather Straße/Innere Kanalstraße, Militärring, Dürener Straße und der Bahntrasse.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

Nach Fertigstellung des Neubaus sollen sowohl das Schulgebäude und -grundstück als auch die Sporthalle von der Stadt Köln langfristig angemietet werden.

Umsetzung
Termin: 25.07.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 30.01.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.3 Ö: Mitgliedschaft der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beim Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR), Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt am Main

Vorlage:  4079/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dem Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR), Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt am Main als Mitglied beitritt.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 600 Euro jährlich für ein Kontingent von 4-9 Revisor*innen.

Umsetzung
Termin: 15.08.2024
Erledigt: 29.07.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 30.01.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.4 Ö: Aufstellung und Einrichtung des für das Gymnasium Rochusstraße 145 bereits bestellten Modulbaus am Standort Eitorfer Straße zur Nutzung durch das Berufskolleg 10 und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Vorlage:  4155/2022

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Umsetzung
Termin: 15.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss

Vorlage:  0563/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Umsetzung
Termin: 02.08.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 5.1 Ö: Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN), Baufeld A - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW

Vorlage:  2437/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Kostenanpassungsbeschluss aus dem Jahr 2019 (Vorlagen-Nummer 3882/2018) in Höhe von rund 30 Mio. Euro brutto für die Bildungslandschaft Altstadt Nord Baufeld A, Hansa-Gymnasium, 50670 Köln, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

Die Gesamtbaukosten für die Erstellung betragen nunmehr rund 70,3 Mio. Euro brutto statt rund 40,3 Mio. Euro brutto, zuzüglich rund 3 Mio. Euro Risikozuschlag.

Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 30 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis (FVP) refinanziert.

Umsetzung
Termin: 12.04.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 3.2 Ö: Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, FDP und Volt - Planung von zwei Sportübungseinheiten am Kartäuserwall

Vorlage:  AN/1991/2022

Beschlusstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, gem. der Beschlussvorlage 0207/2007 und dem Antrag 1835/2018 die Planung für zwei Sportübungseinheiten auf dem Gelände des Berufskollegs Ulrepforte am Kartäuserwall aufzunehmen. Planungskosten in Höhe von 300.000,- € wurden unter 0801 – Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft (siehe 1380/2018) im Haushalt bereits für 2019 eingestellt.

Umsetzung
Termin: 01.02.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.3 Ö: Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer der Beschlussvorlage 1474/2020

Vorlage:  1356/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft schließt sich dem Votum des Ausschusses für Schule und Weiterbildung an.

Beschluss:

Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und Volt:

Beschluss:                        

Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Änderungen am 10. Nachtrag:

Punkt 19.1) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch Gladbacher Straße, Vergabe an Totalunternehmer:

              Punkt a) und b) entfallen. 

19.2) Stadtbezirk Mülheim: Grundschule Graf-Adolf-Straße 59, Vergabe an Totalunternehmer:

            Punkt a) und b) entfallen.

            Es wird ein Punkt c) hinzugefügt:

Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maximalen planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes vorgestellt.

I. Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und Volt:

Dem Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zugestimmt.

II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage:

Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt Köln nimmt die ermittelten und erforderlichen Änderungen gegenüber dem vom Rat der Stadt Köln am 18. Juni 2020 beschlossenen 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer (GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket II) zur Kenntnis.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung – analog der am 18. Juni 2020 beschlossenen Vorlage – mit der Umsetzung dieses GU/TU Schulbaumaßnahmenpakets in der aktualisierten Fassung mit folgender Änderung:

Ursprungstext aus Beschlussvorlage 1474/2020:

19.) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Graf-Adolf-Straße 59,
Vergabe an Totalunternehmer

a.)   Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 779

b.)   Interimsbau auf dem Schulgrundstück Holweider Straße

Erweiterungsbau Ganztag
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 196

Änderungen zur Beschlussvorlage 1474/2020 (kursiv):

19.1) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch Gladbacher Straße,
Vergabe an Totalunternehmer

a.) Abriss des Bestandsgebäudes Holweider Straße,

Neuzuordnung des Grundstücks Holweider Straße an die Bergisch Gladbacher Straße

b.) Neubau Schulgebäude für das Hölderlin Gymnasium

 

Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 779

19.2) Stadtbezirk Mülheim: Grundschule Graf-Adolf-Straße 59,
Vergabe an Totalunternehmer

a.) Neubau für eine Grundschule am Standort Graf-Adolf-Straße 59

b.) Entfällt

c.) Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maximalen planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes vorgestellt.

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine konkreten Kosten benannt werden.

Dies ist erst mit Fortschreiten der Planung belastbar möglich.

3.      Der bisher prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt
weiterhin bei rund 1,6 bis 1,7 Mrd. Euro. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Kosten genannt werden.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.

Der so geänderten Ursprungsvorlage wurde mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zugestimmt.

Umsetzung
Termin: 01.02.2024
Erledigt: 23.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 24.10.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.1 Ö: Stellenplan 2023/2024 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Vorlage:  2082/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2023/2024 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) zu.

Umsetzung
Termin: 02.02.2024
Erledigt: 04.04.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 24.10.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.2 Ö: Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss

Vorlage:  1035/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

1.         Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen.

2.         Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.

3.         Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an.
Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für den Interimsersatzbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und werden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt.

4.         Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert.

Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.

5.         Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.

Umsetzung
Termin: 29.04.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 24.10.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 6.3 Ö: Abbruch des Schulgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, Köln-Neustadt/-Nord

Vorlage:  1292/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch der Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus nach Umzug der Schule in das Interimsgebäude in der Kreutzer Straße 16.

Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 2,7 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 675.000 Euro brutto. Die überschlägige Gesamtkostenschätzung des Abbruchs beträgt demnach rund 3,4 Mio. Euro brutto.

Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

Umsetzung
Termin: 02.05.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 5.1 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes

Vorlage:  1399/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

Umsetzung
Termin: 25.03.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 5.3 Ö: Sanierung der Schulaula am Berufskolleg 4, Zugweg 48, 50677 Köln - Baubeschluss

Vorlage:  1364/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung der Schulaula im Berufskolleg 4, Zugweg 48, 50677 Köln-Innenstadt Süd mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro brutto, sowie die Erneuerung der Einrichtung und der Bühnentechnik in Höhe von circa 180.000 Euro brutto.

Er stellt den Bedarf für die Generalsanierung, Einrichtung und Neuausstattung der Aula fest und beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung sowie Einrichtung und Ausstattung.

Die Verwaltung wird aufgefordert den Bau einer PV-Anlage (Photovoltaik) zu prüfen.

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 20 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 700.000 Euro brutto.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 111.000 Euro wird ab dem Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert.

Die konsumtiven Kosten für die Einrichtung und Bühnentechnik in Höhe von voraussichtlich rund 130.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehen.

Die Finanzierung der investiven Kosten für die Einrichtung und Bühnentechnik in Höhe von rund 50.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4016-0301-0-0001 – Ausstattung und Geräte.

Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.

Umsetzung
Termin: 22.03.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 4.1 Ö: Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes – 2. Kostenfortschreibungsbeschluss

Vorlage:  1894/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Kostenanpassungsbeschluss 2229/2020 in Höhe von rund 759.000 Euro brutto für die Generalsanierung der Einfachsporthalle der Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, 50739 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

2. Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Turnhalle betragen nunmehr rund 3,1 Mio. Euro statt rund 2,3 Mio. Euro brutto.

Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und über den Flächenverrechnungspreis generiert werden.

3. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.

Umsetzung
Termin: 01.02.2024
Erledigt: 28.03.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 5.4 Ö: Generalinstandsetzung der Schulgebäude des Berufskollegs Ulrepforte, Gebäudetrakt B und A mit Unterrichtsräumen, Verwaltungsbereich und Aula am Standort Ulrichgasse 1-3 in 50676 Köln - Bau- und Einrichtungsbeschluss

Vorlage:  0346/2022

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:

1. Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung und Einrichtung der Gebäude des Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse, Gebäudetrakt B mit Klassentrakt, Unterrichtsräumen und Verwaltungsbereich, und Gebäudetrakt A mit Aula und weiteren Unterrichtsräumen.
Die geplante Sanierung beinhaltet eine umfassende energetische Sanierung sowie eine Modernisierung der gesamten Gebäudetechnik inklusive der EDV- und NW-Fachräume für die Bereiche Bau- und Holztechnik des Berufskollegs Ulrepforte, unter Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes und des Denkmalschutzes.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 34,01 Mio. Euro brutto. Sie setzen sich zusammen aus den Gesamtbaukosten in Höhe von rund 27,2 Mio. Euro, den Auslagerungskosten (rund 5 Mio. Euro) und den Einrichtungskosten (rund 1,81 Mio. Euro). Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission Baudurchführung und Einrichtung des Gebäudes.

2. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 25 % auf die nicht-indizierten Baukosten, das sind rund 5 Mio. Euro brutto.
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

3. Die Finanzierung der Baumaßnahme einschließlich der Auslagerung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete ist ab 2027 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu veranschlagen.

Die konsumtiven Einrichtungskosten für den ersten Bauabschnitt in Höhe von voraussichtlich rund 490.000 Euro brutto sind im Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten Bauabschnitt im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von voraussichtlich rund 430.000 Euro brutto im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten für den ersten Bauabschnitt in Höhe von rund 660.000 Euro brutto erfolgt zum Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von rund 230.000 Euro brutto im Haushaltsjahr 2026 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-5001 - BK 11, Ulrichgasse -Generalinstandsetzung.

4. Die Gebäudewirtschaft prüft, ob in dieser Kostenberechnung zur Sanierung schon die Beschlüsse für Passivhaus, maximale PV-Auslegung (Photovoltaik) und Gründächer berücksichtigt wurden.

Umsetzung
Termin: 25.03.2025

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

TOP 5.5 Ö: Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH

Vorlage:  2360/2022

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien

Umsetzung
Termin: 02.02.2024
Erledigt: 07.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle