Sitzung
ALW/0002/2010
Gremium
Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2013
Raum
Wahlamt, Köln-Chorweiler, Raum 006
Zeit
14:00-16:00
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||
Ö 1.1 | Feststellung - der ordnungsgemäßen Ladung der Ausschussmitglieder und - der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzung | ||
Ö 1.2 | Festlegung der Tagesordnung | ||
Ö 1.3 | Landtagswahl 2010
1.) Verzögerte Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend 2.) Ergebnisänderungen zwischen den vorläufigen Ergebnissen und den amtlichen Ergebnissen 3.) Auswahl und Qualifizierung der Wahlvorstände Zusatz: Der Ausschuss nimmt die Mitteilung nach Aussprache zur Kenntnis. Beschluss: Kenntnis genommen | 2023/2010 | |
Ö 2 | Landtagswahl 2010
Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse der Landtagswahl 2010 für die Stadt Köln gemäß § 32 LWahlG in Verbindung mit § 55 LWahlO für die Wahlkreise 13 - 19, Köln I - VII Zusatz: Einstimmig beschlossen Beschluss: ungeändert beschlossen Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0 | 2034/2010 | |
Ö 2.1 | Wahlkreis 13 Köln I Der Kreiswahlausschuss stellt fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen, 4. die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen, 5. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 6. die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, 7. die gewählte Bewerberin bzw. der gewählte Bewerber | ||
Ö 2.2 | Wahlkreis 14 Köln II Der Kreiswahlausschuss stellt fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen, 4. die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen, 5. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 6. die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, 7. die gewählte Bewerberin bzw. der gewählte Bewerber | ||
Ö 2.3 | Wahlkreis 15 Köln III Der Kreiswahlausschuss stellt fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen, 4. die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen, 5. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 6. die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, 7. die gewählte Bewerberin bzw. der gewählte Bewerber | ||
Ö 2.4 | Wahlkreis 16 Köln IV Der Kreiswahlausschuss stellt fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen, 4. die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen, 5. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 6. die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, 7. die gewählte Bewerberin bzw. der gewählte Bewerber | ||
Ö 2.5 | Wahlkreis 17 Köln V Der Kreiswahlausschuss stellt fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen, 4. die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen, 5. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 6. die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, 7. die gewählte Bewerberin bzw. der gewählte Bewerber | ||
Ö 2.6 | Wahlkreis 18 Köln VI Der Kreiswahlausschuss stellt fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen, 4. die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen, 5. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 6. die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, 7. die gewählte Bewerberin bzw. der gewählte Bewerber | ||
Ö 2.7 | Wahlkreis 19 Köln VII Der Kreiswahlausschuss stellt fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen, 4. die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen, 5. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 6. die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, 7. die gewählte Bewerberin bzw. der gewählte Bewerber | ||
Ö 3 | Information über das weitere Verfahren | ||
Ö 4 | Ausfertigung der Niederschrift für die Übersendung der festgestellten Ergebnisse an die Landeswahlleitung | ||
Ö 5 | Sonstiges | ||
Ö | Hinweis: Die Beratungen des Kreiswahlausschusses sind öffentlich; zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. Der Kreiswahlausschuss ist gemäß § 3 Absatz 2 LWahlO unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. |