1 Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 4.1 Ö: Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes – 2. Kostenfortschreibungsbeschluss Vorlage: 1894/2022 Beschlusstext: Beschluss:1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Kostenanpassungsbeschluss 2229/2020 in Höhe von rund 759.000 Euro brutto für die Generalsanierung der Einfachsporthalle der Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, 50739 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 2. Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Turnhalle betragen nunmehr rund 3,1 Mio. Euro statt rund 2,3 Mio. Euro brutto. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und über den Flächenverrechnungspreis generiert werden. 3. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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2 Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 5.1 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes Vorlage: 1399/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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3 Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 5.3 Ö: Sanierung der Schulaula am Berufskolleg 4, Zugweg 48, 50677 Köln - Baubeschluss Vorlage: 1364/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung der Schulaula im Berufskolleg 4, Zugweg 48, 50677 Köln-Innenstadt Süd mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro brutto, sowie die Erneuerung der Einrichtung und der Bühnentechnik in Höhe von circa 180.000 Euro brutto. Er stellt den Bedarf für die Generalsanierung, Einrichtung und Neuausstattung der Aula fest und beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung sowie Einrichtung und Ausstattung. Die Verwaltung wird
aufgefordert den Bau einer PV-Anlage (Photovoltaik) zu prüfen. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 20 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 700.000 Euro brutto. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 111.000 Euro wird ab dem Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert. Die konsumtiven Kosten für die Einrichtung und Bühnentechnik in Höhe von voraussichtlich rund 130.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehen. Die Finanzierung der investiven Kosten für die Einrichtung und Bühnentechnik in Höhe von rund 50.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4016-0301-0-0001 – Ausstattung und Geräte. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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4 Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 5.4 Ö: Generalinstandsetzung der Schulgebäude des Berufskollegs Ulrepforte, Gebäudetrakt B und A mit Unterrichtsräumen, Verwaltungsbereich und Aula am Standort Ulrichgasse 1-3 in 50676 Köln - Bau- und Einrichtungsbeschluss Vorlage: 0346/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses: 1. Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Generalsanierung und Einrichtung der Gebäude des
Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse, Gebäudetrakt B mit Klassentrakt,
Unterrichtsräumen und Verwaltungsbereich, und Gebäudetrakt A mit Aula und
weiteren Unterrichtsräumen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 34,01 Mio. Euro
brutto. Sie setzen sich zusammen aus den Gesamtbaukosten in Höhe von rund 27,2
Mio. Euro, den Auslagerungskosten (rund 5 Mio. Euro) und den Einrichtungskosten
(rund 1,81 Mio. Euro). Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission
Baudurchführung und Einrichtung des Gebäudes. 2. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von
25 % auf die nicht-indizierten Baukosten, das sind rund 5 Mio. Euro brutto. 3. Die Finanzierung der Baumaßnahme einschließlich der Auslagerung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete ist ab 2027 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu veranschlagen. Die konsumtiven Einrichtungskosten für den ersten Bauabschnitt in Höhe von voraussichtlich rund 490.000 Euro brutto sind im Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten Bauabschnitt im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von voraussichtlich rund 430.000 Euro brutto im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten für den ersten Bauabschnitt in Höhe von rund 660.000 Euro brutto erfolgt zum Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von rund 230.000 Euro brutto im Haushaltsjahr 2026 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-5001 - BK 11, Ulrichgasse -Generalinstandsetzung. 4. Die
Gebäudewirtschaft prüft, ob in dieser Kostenberechnung zur Sanierung schon die
Beschlüsse für Passivhaus, maximale PV-Auslegung (Photovoltaik) und Gründächer
berücksichtigt wurden. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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5 Sitzung 29.08.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 5.5 Ö: Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH Vorlage: 2360/2022 Beschlusstext: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien Umsetzung: Termin: 02.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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6 Sitzung 24.10.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 6.3 Ö: Abbruch des Schulgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, Köln-Neustadt/-Nord Vorlage: 1292/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch der Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus nach Umzug der Schule in das Interimsgebäude in der Kreutzer Straße 16. Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 2,7 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 675.000 Euro brutto. Die überschlägige Gesamtkostenschätzung des Abbruchs beträgt demnach rund 3,4 Mio. Euro brutto. Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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7 Sitzung 24.10.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 6.2 Ö: Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss Vorlage: 1035/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: 1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 3. Der Rat erkennt den oberen
Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund
113,3 Millionen Euro brutto an. 4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. 5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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8 Sitzung 24.10.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 6.1 Ö: Stellenplan 2023/2024 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Vorlage: 2082/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2023/2024 der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) zu. Umsetzung: Termin: 02.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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9 Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 6.1 Ö: Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss Vorlage: 0563/2022 Beschlusstext: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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10 Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 6.3 Ö: Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer der Beschlussvorlage 1474/2020 Vorlage: 1356/2022 Beschlusstext: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft schließt sich dem Votum des Ausschusses für Schule und Weiterbildung an. Beschluss: Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die
Grünen, CDU, FDP und Volt: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Änderungen am 10. Nachtrag: Punkt 19.1) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch Gladbacher Straße, Vergabe an Totalunternehmer: Punkt a) und b) entfallen. 19.2) Stadtbezirk
Mülheim: Grundschule Graf-Adolf-Straße 59, Vergabe an Totalunternehmer:
Punkt a) und b) entfallen.
Es wird ein Punkt c) hinzugefügt:
Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maximalen
planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort der
Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird
zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes
vorgestellt.
I. Abstimmungsergebnis
über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und
Volt: Dem Änderungsantrag
wurde mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD
und FDP, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zugestimmt. II. Abstimmung über
die so geänderte Ursprungsvorlage: Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln nimmt die ermittelten und
erforderlichen Änderungen gegenüber dem vom Rat der Stadt Köln am 18. Juni 2020
beschlossenen 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer
(GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket II) zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung – analog der am 18. Juni 2020 beschlossenen Vorlage – mit der Umsetzung dieses GU/TU Schulbaumaßnahmenpakets in der aktualisierten Fassung mit folgender Änderung:
Änderungen zur
Beschlussvorlage 1474/2020 (kursiv): 19.1)
Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch Gladbacher Straße,
Auftragsnummer
priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71 19.2)
Stadtbezirk Mülheim: Grundschule
Graf-Adolf-Straße 59,
c.) Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des
maximalen planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort
der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis
wird zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes
vorgestellt. Zum
jetzigen Zeitpunkt können keine konkreten Kosten benannt werden. Dies
ist erst mit Fortschreiten der Planung belastbar möglich. 3. Der
bisher prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der
Maßnahmen liegt Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises. Der so geänderten Ursprungsvorlage
wurde mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD
und FDP, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zugestimmt. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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11 Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 5.1 Ö: Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN), Baufeld A - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Vorlage: 2437/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Kostenanpassungsbeschluss aus dem Jahr 2019 (Vorlagen-Nummer 3882/2018) in Höhe von rund 30 Mio. Euro brutto für die Bildungslandschaft Altstadt Nord Baufeld A, Hansa-Gymnasium, 50670 Köln, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Erstellung betragen nunmehr rund 70,3 Mio. Euro brutto statt rund 40,3 Mio. Euro brutto, zuzüglich rund 3 Mio. Euro Risikozuschlag. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 30 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis (FVP) refinanziert. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
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12 Sitzung 28.11.2022 Betriebsausschuss GebäudewirtschaftTOP 3.2 Ö: Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, FDP und Volt - Planung von zwei Sportübungseinheiten am Kartäuserwall Vorlage: AN/1991/2022 Beschlusstext: Die Verwaltung wird beauftragt, gem. der Beschlussvorlage 0207/2007 und dem Antrag 1835/2018 die Planung für zwei Sportübungseinheiten auf dem Gelände des Berufskollegs Ulrepforte am Kartäuserwall aufzunehmen. Planungskosten in Höhe von 300.000,- € wurden unter 0801 – Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft (siehe 1380/2018) im Haushalt bereits für 2019 eingestellt. Umsetzung: Termin: 01.02.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |