1 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.1 Ö: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ Vorlage: 4270/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat nimmt das
Handbuch „Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ zur Kenntnis und
beschließt dieses als neue Handlungsgrundlage für eine Einwohner*innen- und
sozialraumorientierte Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der
Sozialraumkoordination im Rahmen des gleichlautenden Programms. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
2 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in 2022 Vorlage: 3815/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beschließt für das Jahr 2022 die in
der Anlage dargestellte Verteilung des „Integrationsbudget“ in einer Gesamthöhe
von 671.055 Euro brutto für das Haushaltsjahr 2022. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 671.055
Euro brutto wurden im Haushaltsplan 2022 ff. im Teilergebnisplan 0504 –
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen veranschlagt und stehen zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Anteil von 200.000 Euro
in der Bewirtschaftung von der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgebucht und
dort entsprechend bereitgestellt. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
3 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.1 Ö: Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Vorlage: 4418/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1.
Die
Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen
entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter
dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023
beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht
unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung durch die Bezirksregierung
Arnsberg. 2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten
Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten
Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 Euro inklusive eines
städtischen Eigenanteils von 591.272 Euro (20 Prozent) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:
Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein
entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der
Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022
ist zwingend erforderlich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der
Initiative nahtlos erfolgen kann und die beteiligten Träger die notwendige
Planungssicherheit für ihre Arbeit haben. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Erledigt: 14.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
4 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: Weiterführung des Projektes „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive Vorlage: 4440/2021 Beschlusstext: Beschluss: Der Rat beschließt die
Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten
Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024. Gefördert werden sollen: a) bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ)
Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie
bisher eine halbe Vollzeitstelle. b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO
Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze
Vollzeitstelle. c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im
linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich
soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine
Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten. Seitens des Jobcenter Kölns
liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis
des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil
zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine
Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent. Dem entsprechend ist die
rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen: Durch
das Jobcenter Köln 65
Prozent durch
das Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren (Amt 50) 25 Prozent durch
das Amt für Kinder,
Jugend und Familie (Amt 51) 10 Prozent Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
5 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 5.2.1 Ö: Antrag aus Sportausschuss vom 27.01.2022: "Inklusive Skaterparks" Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
6 Sitzung 05.04.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen Vorlage: 0276/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie- beschließt die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 400.285,71 Euro
aus dem Teilergebnisplan 0603 –Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15
(Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2022 für die Zeit vom 01.01.2022 –
31.12.2022. Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt: PEV – Familienbildung (Qualifizierung/ Fortbildung) 110.000,00 Euro Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse) 10.500,00 Euro Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung) 84.425,71 Euro Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/ Fortbildung) 97.000,00 Euro Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/ Fortbildung) 71.200,00 Euro PME Familienservice (Fortbildung) 20.160,00 Euro Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag Kindertagespflege) 7.000,00 Euro Gesamt: 400.285,71
Euro Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
7 Sitzung 31.05.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.1 Ö: Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) Vorlage: 0348/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 Euro brutto. Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 Euro brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 Euro brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 Euro brutto prognostiziert. Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
8 Sitzung 31.05.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ Vorlage: 1017/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat der Stadt Köln begrüßt das vom
Integrationsrat vorgelegte Positionspapier „Identität stärken - natürliche
Mehrsprachigkeit fördern!“ als Grundlage für den Umgang mit Mehrsprachigkeit in
der Stadt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Erkenntnisse aus dem Positionspapier aufzugreifen und die Vorteile der natürlichen Mehrsprachigkeit in allen Bereichen Wert zu schätzen und zu nutzen (z.B. Förderung der natürlichen Bi- und Multilingualität im Kitabereich, in der Jugendarbeit, in Bürgerämtern, Ausländeramt etc.). Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
9 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Anwendung des § 55 Abs. 2, Satz 2 KiBiz für das Kitajahr 2023/24 Vorlage: 3542/2022 Beschlusstext: Beschluss:Im Rahmen des neuen KiBiz, gültig seit 01.08.2020, gilt gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 die Zweckbindung für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Köln diese Regelung wie in den
Kitajahren 2020/21, 2021/22 und 2022/23 auch für das Kindergartenjahr 2023/24
in ihrem Jugendamtsbezirk grundsätzlich anwendet. Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Erledigt: 23.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Der Beschluss wird bereits umgesetzt und eingehende Anträge entsprechend geprüft. |
10 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör Vorlage: 2252/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von 5.400.000,00 Euro für drei Jahre ab Mai 2023 bis April 2026 zur Beschaffung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör für das Amt Kinder, Jugend und Familie, der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durchzuführen. Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
11 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.3 Ö: Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA - In Köln Ankommen - Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren Vorlage: 2964/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat der Stadt Köln
beschließt vorbehaltlich des positiven Bewilligungsbescheides (ein
entsprechender Antrag wurde am 22.08.2022 fristrecht gestellt) durch den
Fördermittelgeber 1. die Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene
finanztechnische Verwaltungstätigkeiten) des Projektes INKA – In Köln Ankommen - ein
Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder
unter 18 Jahren im Rahmen des ESF
Plus-Programmes „ EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung
der am stärksten benachteiligten Personen“ für den beantragten Projektzeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026. Die Durchführung des
Projektes erfolgt unter dem Vorbehalt der anteiligen Förderung
des Projektes aus EU-Mitteln (EhAP Plus) sowie aus Mitteln des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). 2. die Finanzierung des Vorhabens mit einem kalkulierten und beantragten
Projektvolumen in Höhe von 1.996.333,54 € (01.10.2022 bis 30.09.2026) wie
folgt: o Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von
124.770,83€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und
Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile
11-Personalaufwendungen in Höhe von 23.816,04€, in der Teilplanzeile
15-Transferaufwendungen in Höhe von 96.906,06€ und in der Teilplanzeile
16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.048,73€ an. Darüber hinaus
ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 118.532,28€ zu rechnen. Diese
Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. o
Die erforderlichen
Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 998.166,76€
(2023/2024 je: 499.083,38€) werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 190.582,30€ (2023/2024je:
95.264,15€), in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von
775.248,64€ (2023/2024 je: 387.624,32€) und in der Teilplanzeile 16-Sonstige
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 32.389,82€ (2023/2024 je: 16.194,91€) an.
Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 948.258,38€ (2023/2024
je: 474.129,19€) zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung
herangezogen. In den Haushaltsjahren
2025 und 2026 werden voraussichtlich insgesamt 873.395,94€ benötigt.
Fördermittel stehen voraussichtlich in Höhe von 829.726,11€ zur Verfügung. Das
Dezernat OB wird im Rahmen des Hauhaltplanaufstellungsverfahrens 2025ff.
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, ggf.
durch Umschichtungen, vorsehen. Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
12 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.5 Ö: Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ Vorlage: 2904/2022 Beschlusstext: Der Rat der Stadt Köln beschließt
entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und Integrationsgesetz
Nordrhein-Westfalen 1.
die
weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM)
ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen (1)
Betrieb eines strategischen Kommunalen
Integrationsmanagements und (2)
Durchführung eines rechtskreisübergreifenden,
individuellen Case Managements
2.
die
Finanzierung des Vorhabens vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 wie dargestellt:: ·
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr
2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von
952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in
der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von
1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag
übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von
73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus
dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans
0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. . ·
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr
2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an.
Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe
von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 153.900,00€ (Personalkosten) und
einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates
OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen
und Diversity kompensiert. Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
13 Sitzung 30.08.2022 JugendhilfeausschussTOP 5.2.1 Ö: Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Vorlage: AN/1295/2022 Beschlusstext: Der Jugendhilfeausschluss
beschließt analog dem Beschluss aus dem Integrationsrat: Beschluss aus dem
Integrationsrat: 1.
Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin
und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“
die Kölner Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung
geplanten Reformen im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit
verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere
Zukunft in Köln. 2.
Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben
zur Ermittlung und Sicherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für
Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben
auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als
„Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu
berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei
Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das
Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine
individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem
Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen. 3.
Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte
beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der
Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die
Härtefallkommission des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete
hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die
ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind. 4.
Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten
Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss
Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales. Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
14 Sitzung 30.08.2022 JugendhilfeausschussTOP 5.2.2 Ö: Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Vorlage: AN/1283/2022 Beschlusstext: Beschluss: Die Verwaltung
wird beauftragt, 1.
unter
Berücksichtigung der Bundeskampagne als Präventionsmaßnahme gegen die
Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
jeweils eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Kinder und
Jugendliche und insbesondere eine für Eltern zu entwickeln und diese dauerhaft
zu etablieren, 2.
alle verfügbaren städtischen Medien zur Bewerbung
und Durchführung dieser Kampagne einzusetzen und dabei mit geeigneten Akteuren
zu kooperieren (Kölnbäder GmbH, KVB etc.), 3.
zur Unterstützung und Umsetzung der Beschlüsse 1
bis 2 sich von den auf diesem Bereich spezialisierten freien Trägern beraten
lassen und mit diesen eng zusammenzuarbeiten, 4.
sofern der Entwurf und die Durchführung der
Kampagne zweckmäßigerweise von einem in diesem Bereich spezialisierten freien
Träger durchgeführt werden könnte, diesen vorrangig mit den Beschlüssen 1 bis 2
zu beauftragen und diesem dafür die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. 5. zeitnah
eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in der nächsten regulären Sitzung des
Jugendhilfeausschusses darzulegen Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Erledigt: 24.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Neben der Bundeskampagne gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen „Schieb den Gedanken nicht weg “ versucht die Landesanstalt für Medien NRW unter dem Motto „Freiheit zulassen und Recht schützen“ für Risiken beim medialen Austausch von Nacktbildern Kinder, Jugendliche und Erwachsenen zu sensibilisieren und zur Rechtslage aufzuklären. |