1 Sitzung 19.01.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Einführung einer Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen durch den Rhein-Erft-Kreis
Hier: Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 durch die Stadt Köln

Vorlage:  2844/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wird in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung entschieden:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an der neu einzurichtenden Schnellbuslinie 91 (SB 91) des Rhein-Erft-Kreises ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020. Dieser Beschluss ist in einer Pilotphase zunächst bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 befristet.

 

Die in der Begründung dargelegten Aufwendungen von max. 133.467,14 Euro pro Jahr ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020 bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 (Pilotphase) stehen im Teilplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zur Verfügung. Im Falle einer Förderung der Linie durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) reduziert sich der Anteil entsprechend auf 111.271,94 Euro pro Jahr. Für den Zeitraum der Pilotphase entstehen für die Stadt Köln Gesamtaufwendungen von max. 266.934,28 Euro. Die Verteilung der Kosten auf die Jahre 2020 bis 2022 wird in der Begründung unter Finanzierung aufgeschlüsselt.

 

Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens der Linie für die Entlastung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölnerinnen und Kölner.

 

Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln im Sommer 2021 zunächst einen Zwischenbericht und im Frühling 2022 einen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere Finanzierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2022 hinaus vorzulegen.

 

Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entsprechend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter zum Ende der ersten Jahreshälfte 2022 einstellt:

 

·         Durchschnittliche Fahrgäste/Tag        >   390 Fahrgäste,

·         Maximale Besetzung                          >= 172 Fahrgäste/Tag,

·         Besetzung Spitzenstunde                   >= 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) &

                                                                                    >= 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung.

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

2 Sitzung 02.03.2021 Verkehrsausschuss

TOP 2.1 Ö: Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1

Vorlage:  3279/2020

Beschlusstext:

 

1. Beschluss (Ziff. 1 des Beschlusses der BV Lindenthal):

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Erweiterung des Beschlusses: Tempo 50 auf der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Bachemer Straße.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

2. Beschluss (Ziff. 2 des Beschlusses der BV Lindenthal):

 

Der Beschluss der BV Lindenthal zu Tempo 30 Lärmschutz an der Schule Elisabeth-von-Thüringen Universitätsstraße zwischen Zülpicher Straße und Berrenrather Straße während der Coronazeit wird beachtet und kurzfristig umgesetzt (Keine Chance die Fenster Coronalüftend zu öffnen und Unterricht zu machen).

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

 

 

3. Beschluss (Ziff. 2 des Beschlusses der BV Lindenthal):

 

Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange des Rad-und Fußverkehrs gleichrangig zu beachten. 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

4. Beschluss (Mündlicher Antrag der SE Wienke):

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der gesamten Inneren Kanalstraße die Geschwindigkeit mit (Ampel)blitzern zu überwachen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

 

 

5. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen.

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die Erweiterung des Beschlusses: Tempo 50 auf der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Bachemer Straße.

 

Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange des Rad-und Fußverkehrs zu beachten. 

 

 

 

 

     

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

3 Sitzung 02.03.2021 Verkehrsausschuss

TOP 2.2 Ö: Überweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende Cäcilienstraße
Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung am 05.03.2020

Vorlage:  3584/2020

Beschlusstext:

2. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):

Die gefährdungsreichen Querungen auf der Strecke zwischen Neumarkt und Heumarkt, so wie in der anderen Richtung sollen in Bezug auf ihr Gefährdungspotenzial überprüft und optimiert werden.

 

Im Einzelnen sind dies:

 

Querung Fleischmengergasse / Neumarkt (zu geringe Aufstellfläche)

Querung Antonsgasse (Höhe Tant) / Caecilienstraße (unübersichtliche Drängelgitter)

Querung Hohe Straße (Höhe Kaufhof) / Caecilienstraße (zu geringe Aufstellfläche)

Querung Kleine Sandkaule (Höhe Dorint Hotel) / Pipinstraße (komplizierte Querungssituation)

 

Nach Festlegung einer Ausbau-Variante der Ost-West-Achse wird ein weiterer Übergang in Höhe des ehemaligen Belgischen Hauses in die entsprechende Ausbauplanungen mit berücksichtigt.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt diesem Beschluss uneingeschränkt zustimmt.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

4 Sitzung 02.03.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Finanzierung der Einrichtung erster Standorte für ein Fahrradverleihsystem außerhalb der Kernstadt

Vorlage:  3725/2020

Beschlusstext:

2. Beschluss (mündlich geändert durch die SPD-Fraktion):

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, Stellplatzablösemittel in Höhe von 150.000 € für die Einrichtung der von festen Standorten für Fahrradverleihsysteme außerhalb der Kernstadt zu verwenden (ca. 96 Standorte).

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

5 Sitzung 20.04.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.2 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße

Vorlage:  3111/2020

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Antrag der SPD-Fraktion):

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Riehler Straße Tempo 30 eingerichet werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.

 

 

2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung:

 

  1. Auf der Riehler Straße in südlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle Worringer Straße (südlich Elsa-Brandström-Straße) und Greesbergstraße und in nördlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen Theodor-Heuss-Ring und der Spuraufweitung vor der Kreuzung Elsa-Brandström-Straße den jeweils rechten Fahrstreifen in einen Radfahrstreifen umzuwandeln und auf der vorhandenen Fahrbahndecke zu markieren. Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen reduziert sich von drei auf zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Im Abschnitt zwischen Bushaltestelle Worringer Straße und Riehler Platz entfallen auf der Riehler Straße hierdurch 7 Kurzzeitparkplätze am Fahrbahnrand.

 

  1. Auf der Riehler Straße auf Höhe des Ebertplatzes in beiden Fahrtrichtungen zwischen diesem neu einzurichtenden Radfahrstreifen und dem rechten Kfz-Fahrstreifen einen zusätzlichen Sicherheitsraum zwischen dem Radfahrstreifen und den Kfz-Fahrstreifen einzurichten.

 

  1. Zur Herstellung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Aufstellflächen in der

Blumenthalstraße und der Clever Straße, zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz, zur Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in die Lupusstraße sowie zum Freihalten von Gehwegbereichen auf Höhe des Riehler Platzes insgesamt 12 Kurzzeitparkplätze zu entfernen.

 

  1. Auf der Riehler Straße insgesamt 7 Kurzzeitparkplätze in Ladezonen (werktags 8 – 19 Uhr) umzuwandeln.

 

 

Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

 

1.    In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine bauliche Trennung mit flexiblen Trennelementen (s. Anlage 9) vorzusehen.

 

2.    Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden in Radparken umgewandelt oder entsiegelt.

 

3.    Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden.

 

4.    Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen.

 

5.    Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen.

6.    Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen.

 

7.    Die Verwaltung soll gemeinsam mit der KVB prüfen, ob alternative Bus-Haltepunkte identifiziert werden können, die verhindern, dass der Fahrradverkehr und der Bus sich die Spur teilen.

 

8.    Die Verwaltung evaluiert nach einem Jahr die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Verkehrssicherheit. Sollten weitere Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer nötig sein, wird der Radfahrstreifen durch eine bauliche Trennung geschützt.

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

6 Sitzung 20.04.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.5 Ö: Fahrplanwechsel 2020 - Erneute Prüfung einer Taktverdichtung der Linie 126 an Sonntagen

Vorlage:  0777/2021

Beschlusstext:

Mündlich geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss folgt der Begründung der Verwaltung und spricht sich derzeit gegen eine Verdichtung der Buslinie 126 an Sonntagen auf einen 30-Minuten-Takt aus.

 

Verwaltung und KVB werden jedoch gebeten - sobald belastbare Zahlen nach der Pandemie vorliegen – eine erneute Prüfung der Taktverdichtung vorzunehmen.

 

 

Umsetzung:

Termin: 30.11.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

7 Sitzung 20.04.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.1 Ö: Baubeschluss für den Umbau der Oskar-Jäger-Straße zwischen Aachener Straße und dem Ausbaubereich Aurelis-Gelände, ca. 200 m nördlich der Weinsbergstraße sowie Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-4-5044, Oskar-Jäger-Straße, Ausbau

Vorlage:  1349/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0148/2021, ohne Votum in den Rat.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

8 Sitzung 20.04.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf Grundlage der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (NaRiLi)“
Machbarkeitsstudie zur Bauwerksertüchtigung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Vorlage:  3080/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Fachplanungsleistungen für die Nachrechnung der Deutzer Brücke nach der „Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ in Höhe von rund 1.343.525 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.10.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

9 Sitzung 20.04.2021 Verkehrsausschuss

TOP 2.1 Ö: Wieder einen Haltepunkt in Rath/Heumar einrichten!
Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 03.12.2020 (AN/1271/2020)

Vorlage:  0277/2021

Beschlusstext:

2. Beschluss (geänderte Verwaltungsvorlage):

Die Verwaltung wird beauftragt in Gespräche mit dem NVR zu gehen, um die mögliche Einrichtung eines Haltepunkts in Rath/Heumar an der Eiler Straße in den Planungen offen zu halten.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk uneingeschränkt zustimmt.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 30.11.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

10 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.7 Ö: Carsharingkonzept

Vorlage:  1630/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in der Begründung die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 40.000 €.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.10.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

11 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.6 Ö: Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels
hier: Amsterdamer Straße bis Mülheimer Brücke und Abschnitt Merheimer Straße bis Amsterdamer Straße

Vorlage:  1627/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterplanung der Radverkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels folgende Maßnahmen zu beachten:

 

  • Im Abschnitt von der Merheimer Straße bis zur Amsterdamer Straße ist die Radverkehrsverbindung auf der Südseite der KVB-Trasse zu realisieren und östlich der Niehler Straße ab dem Parkveedel auf die Nordseite der KVB-Trasse zu verschwenken.

 

  • Im Abschnitt von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ist eine durchgehende Verbindung auf der Nordseite der KVB-Trasse und auf der Südseite der KVB-Trasse eine Verbindung von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke zu realisieren.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Nippes uneingeschränkt zustimmt.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

12 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.8 Ö: Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg

Vorlage:  1883/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde):

Ziff. 2 des Verwaltungsvorschlags wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt

 

2. Beschluss (Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße neu aufzunehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN 0460/2021) zur Grundlage genommen und mit den räumlichen Bedingungen und verkehrlichen Anforderungen verknüpft.

 

  1.  Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und Beteiligungsprozess durch.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zustimmen.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

13 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.1 Ö: Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben

Vorlage:  1747/2020

Beschlusstext:

2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.   Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €.

 

2.   Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021.

 

3.   Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021.

 

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

 

Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss während Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.

 

Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt.

 

Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Severinsbrücke zu führen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

3. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag des SE Fahlenbock):

 

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge aufgenommen.

 

Umsetzung:

Termin: 14.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

14 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.2 Ö: Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Porz

Vorlage:  3956/2019

Beschlusstext:

1. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich

1. Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3.

2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion

 

2. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen eingerichtet.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und FDP-Fraktion

 

 

3. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen installiert werden können.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

 

4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage incl. der neuen Anlage 2.2):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stimmt dem Standort für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiserstraße 127 zu.

 

Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 09.07.2019 zu den Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft und Busnetz interim in 2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof Köln Ost realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind über den ÖDLA ausgleichsfähig.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat darüber hinaus folgende Maßgaben:

Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich

Ø Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3.

Ø Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard.

 

Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen eingerichtet.

 

Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen installiert werden können.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

15 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.3 Ö: Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum
hier: 2. Ausbaustufe

Vorlage:  0309/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion):

Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

 

2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500 Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu soll wiederum eine Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehenden Vertrags erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte (einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) auch deren Betrieb und deren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird dem Rat, nach den notwendigen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Beschlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen.

 

  1. Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. Ausbaustufe zudem für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit bestehen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge werden innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK entsprechende Vorlagen vorbereiten wird.

 

  1. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzelnen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Einwohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen.

 

  1. Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch untersucht werden, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den Park-and-Ride-Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung außerhalb des Straßenlands eingerichtet werden können.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten Ladestationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschriebenen Ausbaustufe, nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwicklungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird versuchen, für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftragung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer solchen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

16 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.5 Ö: Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses Rodenkirchen

Vorlage:  0680/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat spricht sich auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 (vgl. Vorlagen-Nr. 1515/2020) für die kurzfristige Umsetzung des in der Begründung beschriebenen alternativen Fahrangebotes von der Haltestelle „Rodenkirchen Bf.“ entlang des Linienwegs der Linie 130 bis zum Ausweichquartier an der Industriestraße 161 zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021, aus.

Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

  1. Das alternative Fahrangebot soll aufgrund der hohen Betriebskosten schnellstmöglich durch die Buslinie 130 ersetzt werden. Daher spricht sich der Rat dafür aus, dass die Verwaltung die notwendigen Abstimmungen zur Verlängerung der Buslinie 130 bis zum Standort an der Industriestraße durchführt. Die Verwaltung legt zur Verlängerung der Buslinie 130 eine entsprechende Beschlussvorlage vor.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Angebotserweiterung im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i.H.v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 Euro ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognostiziert.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

17 Sitzung 08.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.9 Ö: Beschluss zur Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West

Vorlage:  0825/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Die KVB AG wird gebeten

 

·      zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert werden können,

 

·      bedarfsgerecht ausreichende Ladepunkte einzurichten und

 

·      zu prüfen, ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Planung und der baulichen Umsetzung der Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West auf rund 1.280 Stellplätze nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu beauftragen.

 

2.      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Ratsbeschluss die (Folge-)Kosten der Erweiterung der P+R Anlage Weiden West mit in den ÖDLA aufgenommen werden.

 

Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. voraussichtlich 0,9 Mio. € ab
Mitte 2024 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Dies kann zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird für das Jahr 2025 prognostiziert.

 

Die KVB AG wird darüber hinaus gebeten

 

·      zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert werden können,

 

·      bedarfsgerecht ausreichende Ladepunkte einzurichten und

 

·      zu prüfen, ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

18 Sitzung 31.08.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Radschnellweg Köln-Frechen
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe eines Baugrundgutachtens

Vorlage:  2327/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für ein für die Weiterplanung des Radschnellweges Köln-Frechen erforderliches Baugrundgutachten in Höhe von 271.210,22 € fest, und beauftragt die Verwaltung das Gutachten im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung an eine externe Firma zu vergeben. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Erteilung eines vorzeitigen, zuschussunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung Köln.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Lindenthal uneingeschränkt zustimmt.

 

Umsetzung:

Termin: 14.10.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

19 Sitzung 31.08.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.7 Ö: Erneuerung der Eisenbahnüberführung der Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk B in Köln-Deutz durch die DB Netz AG

Vorlage:  2402/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Prüfung der von der DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des DB-Brückenbauwerks B über die Deutz-Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRiKomStra) sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NRW (ÖPNVG) zu beantragen.


 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

20 Sitzung 31.08.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.4 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe - Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring
Beschlussempfehlung zum Prüfauftrag gemäß Beschluss 1571/2021 vom 24.06.2021 bzw. Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021

Vorlage:  2650/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (Mündlicher Änderungs-/Ersetzungsantrag der Fraktion Die Linke.):

Die von der BV Innenstadt beschlossenen Änderungen zur Verwaltungsvorlage 1571/2021 werden in Gänze umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

 

 

2. Beschluss:

In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen, insbesondere Vorlage-Nr. 1571/2021, beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung die Verkehrsführung am Hansaring in südlicher Fahrtrichtung im Abschnitt Bremer Straße bis Erftstraße nach Umsetzung der Maßnahmen aus Vorlage-Nr. 1571/2021 unter Berücksichtigung einer Eingewöhnungszeit zu überprüfen und vor dem Hintergrund der tatsächlichen Verkehrsentwicklung neu zu bewerten.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

21 Sitzung 05.10.2021 Verkehrsausschuss

TOP 1.1 Ö: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.09.2021 betr.
Vorlage eines jährlichen Berichts zum Zustand der Radinfrastruktur

Vorlage:  AN/2047/2021

Beschlusstext:

 

1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Grund eines mündlichen Ersetzungsantrages von Bündnis 90/Die Grünen und CDU):

 

Der Zustand der Radinfrastruktur wird in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms soll entsprechend berichtet werden. 

 

Die Verwaltung sollte proaktiv und öffentlich dafür werben, Mängel per App zu melden. Ergänzend dazu könnten Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung Informationen ins System einspeisen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

2. Beschluss (so geänderter Antrag der SPD-Fraktion):

 

Der Zustand der Radinfrastruktur wird in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms soll entsprechend berichtet werden. 

 

Die Verwaltung sollte proaktiv und öffentlich dafür werben, Mängel per App zu melden. Ergänzend dazu könnten Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung Informationen ins System einspeisen.

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

22 Sitzung 05.10.2021 Verkehrsausschuss

TOP 1.2 Ö: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke. vom 04.10.2021 betr.
Tempo 30 in der Kyotostraße

Vorlage:  AN/2107/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (über die Dringlichkeit):

Die Dringlichkeit des Antrages AN/2107/2021 wird anerkannt; der Antrag wird in die Tagesordnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

2. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion):

Es wird ein Zusatzschild mit der zeitlichen Beschränkung auf die Schulzeiten (beispielsweise Montags bis Freitags 07.00 Uhr – 17.00 Uhr) angebracht.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von SPD und Die Linke.

 

3. Beschluss (so geänderter Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke., AN/2107/2021):

Der Verkehrsausschuss beschließt, den Abschnitt der Kyotostraße vom Gereonswall bis Klingelpütz mit Tempo 30 auszuschildern und das Zusatzschild Lärmschutz mit der zeitlichen Beschränkung auf die Schulzeiten (beispielsweise Montags bis Freitags 07.00 Uhr – 17.00 Uhr) anzubringen.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

23 Sitzung 05.10.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.1 Ö: Neue Stadtbahnhaltestelle Sürth Süd auf der Linie 16

Vorlage:  3549/2020

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss (im Sinne der Bezirksvertretung Rodenkirchen gem. Anlage 3):

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Gespräche zur Planung für die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus in Sürth aufzunehmen.

 

Die beiden Optionen für eine Lage der Haltestelle – am Bahnübergang Ströer-Allee/Mönchsgüterweg oder am Bahnübergang An den Weiden – sind hinsichtlich ihrer Erschließungswirkung und Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen sowie die Kosten abzuschätzen.

 

Der Verkehrsausschuss spricht sich jedoch mit starker Tendenz für die Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus aus, so dass eine Prüfung der Alternative bei Machbarkeit entfallen kann.

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 30.11.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

24 Sitzung 05.10.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.3 Ö: Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße
Erweiterter Planungsbeschluss nach kleinräumiger Variantenuntersuchung

Vorlage:  2622/2021

Beschlusstext:

Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

25 Sitzung 05.10.2021 Verkehrsausschuss

TOP 4.6 Ö: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatzneubau Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld

Vorlage:  2591/2021

Beschlusstext:

2. Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.  Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen).

2.  Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022.

 

3.  Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet.

 

4.  Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.  Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

26 Sitzung 05.10.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz

Vorlage:  3735/2020

Beschlusstext:

2. Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz in Köln in Höhe von ca. 160.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll ebenfalls untersucht werden, auf welchen relevanten Expressbusstrecken eine Busvorrangschaltung sinnvoll und angebracht ist.

Die zwei aus der Untersuchung hervorgehenden zu vertiefenden Buslinien werden dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.10.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

27 Sitzung 23.11.2021 Verkehrsausschuss

TOP 1.1 Ö: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 09.11.2021 betr.
Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr

Vorlage:  AN/2374/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block A hinter Satz 1 eingefügt:

Eine Verlängerung in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch möglich sein.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Volt und Die Linke.

 

2. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.)

Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block G die Formulierung „..die Sicherheit des Radverkehrs“ in „die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs“ geändert.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von Die Linke. und Volt

 

3. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. sowie der KlimaFreunde) :

Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block G der Halbsatz „…oder keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren..“ ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von Die Linke. und Volt

 

4. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde) :

Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 Block G wird die Formulierung wie folgt geändert:

„Wenn keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewährleistet werden kann und Sicherheit im Rad- und Fußverkehr gewährleistet werden kann, dann muss der MIV an dieser Stelle zurückgebaut werden.“

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

 

 

6. Beschluss (mündlich geänderter Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt; AN/2374/2021):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit hoher Priorität jeweils eine durchgehende Ost-West- sowie Nord-Süd-Achse im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt für den Radverkehr zu schaffen. Die jeweiligen Achsen sind wie folgt spezifiziert:

 

Die Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) zwischen Zoobrücke und Südbrücke entlang der Tunisstraße und Nord-Süd-Fahrt geschaffen. Eine Verlängerung in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch möglich sein.

(A)  Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt:

 

1)    Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der Fahrbahn geführt.

 

2)    Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich getrennt. Wo immer möglich und nötig soll ein zusätzlicher “Dooring”-Sicherheitsabstand eingeführt werden.

 

3)    Von eventuellen Umbauten sollen auch Fußgänger profitieren, etwa durch Verbreiterung der Gehwege oder die Verlegung des Radwegs auf die Straße. Der Bau darf nicht zu Lasten der Gehwegbreite durchgeführt werden.

 

4)    Die Führung beinhaltet explizit eine direkte Kreuzung oder Unterquerung der Cäcilienstraße, wie im „Radverkehrskonzept Innenstadt Maßnahmenkatalog“ 2016 vorgeschlagen wurde.

(B)  Die Ost-West-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher geschaffen. Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt:

 

1)    Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der Fahrbahn geführt. Diese Vorgabe bezieht sich explizit auch auf die Deutzer Brücke.

 

2)    Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich getrennt.

 

3)    Die mögliche Anbindung der Deutzer Freiheit für den Fahrradverkehr ist in beiden Richtungen zu betrachten; insbesondere ist vor dem Hintergrund der geplanten Umbauten auf der Siegburger Straße eine Möglichkeit der Radverkehrsführung auch auf der Südseite der Deutzer Brücke zu berücksichtigen.

 

4)    Eine Verlängerung über die Deutz-Kalker-Str. und die Kalker Hauptstraße sowie über die Aachener Straße in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch möglich sein.

 

5)    Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden.

 

 

(C) Als erste Sofortmaßnahme soll geprüft werden, an welchen Stellen der skizzierten Radachsen bereits durch vorgezogene Maßnahmen temporär Platz für den Radverkehr geschaffen werden kann (z.B. durch Absperrung mit sogenannten „Leitboys“ oder „Leitschienen“), um mit den Verbesserungen nicht auf den Abschluss der detaillierten Planungen warten zu müssen. Hierbei ist der Beschluss AN/1815/2018 (insbesondere Punkt 6) zu beachten. Die Verwaltung legt das Ergebnis dieser Prüfung dem Verkehrsausschuss vor und setzt die vorgezogenen Maßnahmen um.

 

(D) Als zweite Sofortmaßnahme wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf den angegebenen Achsen umgesetzt. Die Verwaltung kann dem Verkehrsausschuss Stellen vorschlagen, die auf Grund der Gefährlichkeit von der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden.

(E)  Eine schnelle Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Radverkehrskonzepts Innenstadt sowie der weiteren bereits vorgestellten Radverkehrskonzepte ebenso wie die Fertigstellung von Radverkehrskonzepten für alle Kölner Stadtbezirke wird begrüßt.

(F)  Auf Grund der hohen Priorität dieser Achsen soll – falls interne Ressourcen nicht verfügbar sind – die Beauftragung eines externen Planungsbüros berücksichtigt werden.

 

(G)  Sollten bereits bei der Planung Knoten oder Strecken identifiziert werden, die bei der geplanten Umsetzung die Sicherheit des Radverkehrs gefährden oder keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren, soll die Verwaltung mit entsprechenden Umplanungen gefährliche Verkehrsführungen oder drohende Störung verhindern.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

28 Sitzung 23.11.2021 Verkehrsausschuss

TOP 1.2 Ö: Antrag der FDP-Fraktion vom 09.11.2021 betr.
Zusätzlicher Überweg am Neumarkt Höhe Zeppelinstraße

Vorlage:  AN/2309/2021

Beschlusstext:

3. Geänderter Beschluss (geänderter Antrag der FDP-Fraktion, AN/2309/2021):

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Verbindung für Radfahrende und zu Fuß Gehende zwischen Fleischmengergasse – Zeppelinstraße – und Richmodstraße verbessert werden kann, z.B. ob hier ein Zweirichtungsradweg zielführend ist. Außerdem soll geprüft werden, ob durch eine Verlegung des Taxistreifens der Radweg verbreitert werden kann.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

29 Sitzung 23.11.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.2 Ö: Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke

Vorlage:  1525/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist einzuholen und die Finanzierung sicher zu stellen.

 

Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehwegbrücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 anfallen.

 

An der Weißhausstraße (südwestliche Zugang) wird ebenfalls ein barrierefreier Zugang geschaffen, indem die Rampen mit den erforderlichen Podesten versehen werden.

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

30 Sitzung 23.11.2021 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld

Vorlage:  2716/2021

Beschlusstext:

2. Beschluss (Verwaltungsvorlage):

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel kurzfristig einen Verkehrsversuch einzurichten (Dauer voraussichtlich ein Jahr). Die Realisierung des Verkehrsversuchs steht unter Vorbehalt des Ergebnisses zur Prüfung der Abstufung der Venloer Straße zu einer Gemeindestraße. In der ersten Stufe soll gemäß den Empfehlungen des Gutachters im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) realisiert werden.

 

2.    kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrssicherung umzusetzen, wie z. B. die Markierung von Ladezonen und die Umwandlung von Parkplätzen, die nach Ermittlung des Gutachters konflikt- und unfallträchtig sind.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

3.    auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel als zweite Stufe des Verkehrsversuchs nach Beendigung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) zusätzlich zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine Einbahnstraßenführung einzurichten.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt

 

 

4.    die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute vor Durchführung des Verkehrsversuches zu informieren (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 1) und den Verkehrsversuch durch die Einbindung der Bevölkerung zu begleiten.

 

5.    die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch vor allem in Bezug auf die tatsächliche Kfz-Verlagerung sowie auf die Akzeptanz zu bewerten und die Ergebnisse dem Verkehrsausschuss vorzustellen.

 

6.    parallel zum Verkehrsversuch die konzeptionellen Entwürfe des Gutachters für die Umgestaltung der Venloer Straße vertiefend zu untersuchen, weiterzuentwickeln und eine Konzeption zu erarbeiten, die als Grundlage für einen Vorentwurf zur dauerhaften Umgestaltung dienen kann. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss vorzustellen.

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

31 Sitzung 06.05.2021 Verkehrsausschuss

TOP 1.1 Ö: Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss

Vorlage:  2695/2020

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündliche Änderung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag AN/1012/2021):

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

Dem Verkehrsausschuss wird zügig eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen. Eine Minimierung der Baustelleneinrichtung wird geprüft.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion

 

 

3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

1)  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto

 

2)  Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt.

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 17.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

32 Sitzung 06.05.2021 Verkehrsausschuss

TOP 2.1 Ö: Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge
hier: Kaufprämie zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt zum induktiven Laden von Elektrotaxis

Vorlage:  1598/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Forschungsprojekt „Taxi-Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (TALAKO) zwecks Beschaffung von Fahrzeugen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 48.000 € bezuschusst. Zum Einsatz kommen speziell für das Taxigewerbe entwickelte, barrierefreie Elektrofahrzeuge des Unternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), welche über einen seriell gekoppelten, benzinbetriebenen Range-Extender verfügen. Die politischen Gremien werden über wesentliche Projektfortschritte sowie die Forschungsergebnisse informiert.

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

33 Sitzung 24.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 1.3 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe - Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring

Vorlage:  1571/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Antrag der CDU-Fraktion):

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Beschlüsse der BV Innenstadt vom 10.06.2021 (vgl. hierzu Anlage 6 zur Vorlage) umgesetzt werden können und wird zudem gebeten, in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses eine entsprechende Beschlussvorlage einzureichen.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke.

 

 

2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen, insbesondere Vorlage-Nr. 1202/2019, beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung:

 

1.    mit der Umsetzung der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kölner Ringe im Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring gemäß der vorliegenden Planung. Die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1.138.000,00 € wird vollständig aus dem konsumtiven Haushalt finanziert.

 

2.    Die Ertragsverluste in Höhe von rd. 230.000 € pro Jahr durch den vollständigen Wegfall der Kurzzeitparkplätze in den genannten Abschnitten bei der Haushaltsplananmeldung 2022 ff. zu berücksichtigen.

 

3a. Die Ausgestaltung der südlichen Knotenpunktzufahrt im Kreuzungsbereich
            Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße gemäß Variante 1
            mit durchgehendem Radfahrstreifen auszubilden.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Beschlüsse der BV Innenstadt vom 10.06.2021 (vgl. hierzu Anlage 6 zur Vorlage) umgesetzt werden können und wird zudem gebeten, in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses eine entsprechende Beschlussvorlage einzureichen.

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

34 Sitzung 24.06.2021 Verkehrsausschuss

TOP 1.2 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt
Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit

Vorlage:  1071/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

 

Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

2. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

 

Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4 zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke.

 

 

3. Beschluss (Beschluss in der Fassung der BV Innenstadt):

Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt.

 

Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab  Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit.

 

Der Verkehrsausschuss begrüßt die Planungen zum Ausbau der Radinfrastruktur auf der Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergänzung:

 

1. Die Verwaltung wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von Süden kommende Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu Recht wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu wenig Aufstellfläche vorhanden ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“

2. In der Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der Pandemie „der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse insbesondere in der Innenstadt nochmal deutlich gewonnen hat.“ Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung einer Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll vielmehr priorisiert und zeitnah umgesetzt werden.

 

Die vom Verkehrsausschuss beschlossenen Ergänzungen sollen nicht zu einer Verzögerung der Maßnahme führen.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke.

 

 

4. Beschluss (so geänderte Beschlussfassung vom 08.06.2021)

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt.

 

Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit.

 

Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist.

 

Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4 zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben.

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 16.09.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

35 Sitzung 18.01.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.2 Ö: Stadtautobahn B 55a/Zoobrücke Los Z1
Baubeschluss für die Erneuerung der innenliegenden Brückenentwässerungsleitung sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage

Vorlage:  3156/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Erneuerung der innenliegenden Entwässerungsleitungen, sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage in der Zoobrücke - Los Z1 und die partielle Erneuerung im Los E - bei Gesamtkosten von rund 1,97 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

 

Umsetzung:

Termin: 03.11.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

36 Sitzung 18.01.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.5 Ö: Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4

Vorlage:  3454/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

1.    Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem.

 

2.    Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Erläuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig weiter zu verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – vorausgesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten.

 

4.    Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Machbarkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze.

 

5.    Die Machbarkeitsstudie wird begrüßt.

 

Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt.

 

Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimersdorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S-Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

37 Sitzung 18.01.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.4 Ö: Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr

Vorlage:  2637/2021

Beschlusstext:

3. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Die Linke.):

Der Gehweg soll für Radfahrende freigegeben werden.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

 

 

4. geänderter Beschluss (entsprechend der mündlichen geänderten Beschlussfassung der BV Nippes und Ziff. 3 des SPD-Antrages AN/0139/2022):

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungen für einen Kreisverkehr am Knoten Neusser Straße/Kempener Straße auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung, die wie folgt ergänzt wird, fortzusetzen:

 

1a.  Die Verwaltung soll alles unternehmen, um den Bestandsbaum an der Ecke Neusser Straße/Auerstraße zu erhalten.

1b.  Dazu gehört, einen etwas kleineren Kreisverkehr zu prüfen.

2.    Die Parkplätze auf der Neusser Straße sollen zu Gunsten des Radverkehrs entfallen.

3.    Bei der südlichen Hinführung zum Kreisverkehr soll geprüft werden, ob der Radverkehr auf einem (geschützten) Radfahrstreifen bis zum Kreisverkehr geführt werden kann.

4.    Grünbereiche und Baumpflanzungen sollen auch an der südlichen und östlichen Querung geplant werden.

5.    Grundsätzlich soll geprüft werden, wie mehr Grünbereiche in diesem Bereich umgesetzt werden können.

6.    Die Anwohner*innen der Auerstraße müssen vor einer erheblichen Verkehrszunahme geschützt werden. Dabei soll insbesondere eine Einbahnstraßenregelung geprüft werden, die eine Zufahrt vom Kreisel aus nicht zulässt.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

38 Sitzung 15.02.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.2 Ö: Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung für ein regionales Wasserbussystem auf dem Rhein

Vorlage:  3512/2021

Beschlusstext:

2. Beschluss:

Der Verkehrsausschuss begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung eines regionalen Wasserbussystems auf dem Rhein und beauftragt die Verwaltung, die ergänzenden Untersuchungen bzw. Vorarbeiten für den Aufbau eines solchen Systems zu veranlassen.

Hierfür wird sie beauftragt, möglichst bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 ein mit den relevanten Akteuren abgestimmtes Arbeitsprogramm zur Beschlussfassung vorzulegen, welches sich an den gutachterlichen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen orientiert und insbesondere die nachfolgenden Punkte berücksichtigt:

 

(1)          Als langfristiger Referenzrahmen dient das von den Büros entwickelte Zielkonzept eines regionalen Liniennetzes.

(2)          Nach den ergänzenden Untersuchungen soll eine mögliche Inbetriebnahme stufenweise erfolgen. Der Fokus soll daher zunächst auf den empfohlenen auf die Stadt Köln beschränkten Linien der ersten Ausbaustufe „Niehl-Mülheim-Innenstadt“ sowie „Rodenkirchen-Porz“ gelegt werden.

(3)          Dem Dauerbetrieb soll nach Möglichkeit ein zeitlich begrenzter Testbetrieb vorausgehen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für eine vertiefende wirtschaftliche Betrachtung sowie der abschließenden Planung eines dauerhaft betriebenen Systems dienen.

(4)          Für den Testbetrieb kann ein konventioneller Schiffsantrieb zum Einsatz kommen, wenn durch das Leihen, Leasen oder Kaufen gebrauchten Schiffsmaterials eine Inbetriebnahme wesentlich beschleunigt und die Kosten deutlich minimiert werden können.

(5)          Für den Dauerbetrieb ist eine emissionsfreie Schiffsflotte anzustreben.

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

39 Sitzung 15.02.2022 Verkehrsausschuss

TOP 1.1 Ö: Antrag von Die Fraktion vom 07.01.2022 betr.
Passierbare Umlaufsperren

Vorlage:  AN/0024/2022

Beschlusstext:

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 23.06.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

40 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.11 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164

Vorlage:  0395/2022

Beschlusstext:

Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage.

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

41 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.10 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Überarbeitung des Abend- und Nachtverkehrs im Stadtbezirk Porz

Vorlage:  0286/2022

Beschlusstext:

Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage.

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

42 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.7 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf sowie Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143

Vorlage:  4475/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf gemäß des in Vorlage 0540/2021 dargestellten Buskonzeptes nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen, auch falls eine Mitfinanzierung durch die ansässigen Unternehmen nicht erreicht wird. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im August 2022.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der KVB die Fahrgastentwicklung in den zwei Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten. Sofern der durchschnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen Junkersdorf und Marsdorf beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.

3.      Der Rat spricht sich darüber hinaus für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 und den damit verbundenen Anpassungen der Buslinien 136 und 148 aus. Die Umsetzung erfolgt zeitgleich mit der oben genannten Verlängerung der Buslinie 143 nach Marsdorf, voraussichtlich im August 2022.

Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Corona-Pandemie zeitgerecht durchführen lassen.

4.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der aus beiden Maßnahmen entstehende zusätzliche Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 und 50.000 Euro für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

43 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.6 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Sonntägliche Anbindung des Krankenhauses Hohenlind an Lövenich durch die Linie 136

Vorlage:  4460/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten sonntäglichen Anbindung des Krankenhauses Hohenlind an die Stadtteile Junkersdorf, Weiden und Lövenich durch die Buslinie 136 und die damit verbundenen Anpassungen der Buslinie 143 und 148 aus. Die Umsetzung erfolgt zeitgleich mit der bereits beschlossenen Verlängerung der Linie 136 mit der Eröffnung des Gymnasiums in Lövenich, voraussichtlich nach den Sommerferien 2022.

Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Corona-Pandemie zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die Fahrgastentwicklung in den zwei Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten.

Sofern der durchschnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 5 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen Lövenich und Hohenlind beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 und 50.000 Euro für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

44 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.2 Ö: Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße

Vorlage:  3358/2021

Beschlusstext:

Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag ohne Votum in den Rat.

 

 

Umsetzung:

Termin: 05.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

45 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich Mobilität im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024

Vorlage:  0277/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024 an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.

 

Die voraussichtlichen Kosten für das Mobilitätskonzept betragen 275.000,- € Brutto.

 

Im Haushaltsplan 2022 sind im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwandsermächtigungen für die Austragung der Euro 2024 in Höhe von 275.000,- € veranschlagt.

 

 

Umsetzung:

Termin: 21.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

46 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 1.2 Ö: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.03.2022 betr.
Instandsetzung Berliner Straße in Köln-Dünnwald

Vorlage:  AN/0541/2022

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss (Antrag der SPD-Fraktion, AN/0542/2022 und Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0724/2022):

 

1. Die Verwaltung prüft, ob bei der anstehenden Fahrdeckensanierung Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr sowie die Aufenthaltsqualität und Grünflächen umgesetzt werden können.

 

2. Dem Verkehrsausschuss wird die Prioritätsliste für Straßenumgestaltungen vorgelegt.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

47 Sitzung 29.03.2022 Verkehrsausschuss

TOP 1.1 Ö: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2022 betr.
Metropolengerechter Nachtverkehr – Prüfung der Ausweitung des Nachtverkehrs auf die Betriebstage Sonntag bis Donnerstag

Vorlage:  AN/0402/2022

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss (Antrag der SPD-Fraktion, AN/0402/2022 und Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/):

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB und dem VRS folgende Varianten zur Ausweitung des Nachtverkehrs unter der Woche in Köln zu prüfen:

  1. Ausweitung des Nachtverkehrs der Stadtbahn in der jetzigen Form (30-Minuten-Takt innerstädtisch, 60-Minuten-Takt außerhalb der Stadtgrenzen, freitags und samstags) zusätzlich auf die Betriebstage Sonntag bis Donnerstag
  2. Ausweitung des Nachtverkehrs der Stadtbahn von den heutigen Betriebstagen zusätzlich auf die Betriebstage Sonntag bis Donnerstag im 60-Minuten-Takt
  3. Ausweitung des Nachtverkehrs wie in Punkt 1 beschrieben, aber Bewirtschaftung durch Nachtbusse statt Stadtbahnen (jeweils 30- und 60-Minuten-Takt), um die Betriebsruhe der Stadtbahn für Reparaturarbeiten o.ä. zu erhalten und trotzdem ein Nachtangebot zu schaffen.
  4. Vorverlegung des Starts des Stadtbahnbetriebes zur Erreichung der frühen Regional-und Fernverbindungen am Kölner Hauptbahnhof bei ansonsten Beibehaltung einer nächtlichen KVB-Betriebsruhe.

 

Zu allen Varianten sollen dem Verkehrsausschuss eine Kostenschätzungen sowie der Zeithorizont zu einer möglichen Realisierung vorgelegt werden.

 

 

Der o.g. Antrag wird wie folgt ergänzt:

1.    Die Prüfung der Punkte 1-4 erfolgt auf der Basis der bisher erhobenen Daten. 

2.    Es wird zusätzlich geprüft, ob nach der anstehenden Evaluierung von ISI eine Ausweitung zur Stärkung des Nachtverkehrs zielführend ist.

3.    Zu allen Varianten sollen dem Verkehrsausschuss eine Kosten-Nutzenschätzungen sowie der Zeithorizont zu einer möglichen Realisierung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

48 Sitzung 17.05.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.7 Ö: Fortentwicklung Förderkonzept "Lastenräder für Köln"

Vorlage:  1440/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

1.    Der Verkehrsausschuss stimmt der Fortentwicklung des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ für die Jahre 2022 - 2024 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms mit Gesamtkosten in Höhe von 1.500.000 € unmittelbar zu beginnen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, nachfolgend aufgeführte Anpassungen vorzunehmen:

 

1.1     Anpassung der individuellen Fördersumme für eingetragene Vereine (Nutzugsgruppe 2) und Antragsgemeinschaften mit Köln-Pass (Nutzungsgruppe 3).

 

1.2     Die Zuteilung der Förderung soll in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass Stadtteile, welche bisher unterdurchschnittlich von einer Förderung profitiert haben, stärker berücksichtigt werden.

 

und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

 

2.    Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes erforderlichen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-AZ01 – aRAP Lastenfahrräder für das Haushaltsjahr 2022.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 26.05.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

49 Sitzung 17.05.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.5 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Taktverdichtung Buslinie 250

Vorlage:  0638/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

1.      Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zum Busangebot auf der Linie 250 (zukünftig: SB 25) aus. Die Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022.

 

2.      Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS. Die Mehrkosten betragen 82.000 Euro pro Jahr.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen uneingeschränkt zustimmen.

 

 

Umsetzung:

Termin: 31.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

50 Sitzung 17.05.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Erneuerung Flachdachabdichtung Stadtbahnhaltestelle Chorweiler

Vorlage:  0452/2022

Beschlusstext:

1. Beschluss (Verwaltungsvorlage entsprechend der Beschlussfassung der BV Chorweiler):

Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Erneuerung der Dachabdichtung an der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler bei Kosten in Höhe von 535.500 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke.

 

 

2. Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 29.03.2022 und stimmt der Durchführung der Erneuerung der Dachabdichtung an der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler bei Kosten in Höhe von 535.500 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Umsetzung der Erneuerung der Flachdachabdichtung der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler die Möglichkeit zur Anbringung von Solaranlagen sowie zur Verschönerung der Dachanlage, bspw. durch Bemoosung oder Begrasung, zu prüfen; außerdem soll eine verbesserte Beleuchtung und der Einbau eines Dachfensters geprüft werden. Es soll eine Darstellung der erhöhten Kosten vorgestellt werden.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.07.2023
Erledigt: 15.03.2023 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

51 Sitzung 17.05.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.1 Ö: Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege

Vorlage:  1328/2021

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag – entsprechend der Beschlussfassung der BV Rodenkirchen):

Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerweg. Die asphaltierte Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des wassergebundenen (Mineralbeton) Fußgängerwegs darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst ohne Baumverluste.

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Radweg unter der
Brücke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden weiterhin genutzt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

2. Geänderter Beschluss:

  1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto mit folgenden Maßgaben:

 

Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerweg. Die asphaltierte Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des wassergebundenen (Mineralbeton) Fußgängerwegs darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst ohne Baumverluste.

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Radweg unter der
Brücke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden weiterhin genutzt werden kann.

 

und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.

 

 

Umsetzung:

Termin: 21.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

52 Sitzung 23.08.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.4 Ö: Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Einrichtung eines Mobilitätsbeirats

Vorlage:  2262/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium für den Erarbeitungsprozess einer Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan, SUMP) einzurichten.

 

Der Verkehrsausschuss verabschiedet die vorgelegte Geschäftsordnung dieses Begleitgremiums (siehe Anlage 2) und lädt die hierin aufgeführten Akteur*innen bzw. Personen zur Mitarbeit im Mobilitätsbeirat ein.

 

Die mit der Arbeit des Mobilitätsbeirats verbundenen Kosten sind durch den Beschluss zur Vorlage mit Nummer 0313/2021 „Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für die externe Beauftragung von Stufe 1“ abgedeckt.

 

Für das Begleitgremium benennt der Verkehrsausschuss folgende Mitglieder:

 

                                                                            Vertretung:

Lino Hammer                                                     Christiane Jäger

Lars Wahlen                                                       Ursula Schlömer

Teresa De Bellis-Olinger                                    Eric Haeming

Lukas Lorenz                                                      Christiane Jäger

Max Pargmann                                                  Isabella Venturini

Christian Beese                                                  Ralph Sterck

Güldane Tokyürek                                             Michael Weisenstein.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

53 Sitzung 23.08.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.3 Ö: Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim

Vorlage:  0986/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

54 Sitzung 23.08.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.7 Ö: Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz

Vorlage:  2129/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.

 

Umsetzung:

Termin: 21.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

55 Sitzung 23.08.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.3 Ö: Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022

Vorlage:  1955/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

  1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die in der Begründung beschriebene Ausweitung des Angebots auf der Buslinie 505 der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) im Stadtbezirk Porz aus. Die Ausweitung soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden und zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 in Kraft treten.

 

  1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis (RSK) die Fahrgastentwicklung in 1,5 Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt zu bewerten und das Angebot gegebenenfalls zu modifizieren oder wieder einzustellen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.

 

  1. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS). Die Mehrkosten betragen 80.000 Euro pro Jahr.

 

  1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem RSK, für eine dauerhafte Finanzierung des 20-Minuten-Takts Verhandlungen über eine Beteiligung an den Betriebskosten mit den ansässigen Unternehmen aufzunehmen.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 31.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

56 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.6 Ö: Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege

Vorlage:  1648/2022

Beschlusstext:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 27.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

57 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.5 Ö: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Einrichtung eines Mikrodepots in Köln Deutz

Vorlage:  2316/2022

Beschlusstext:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 07.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

58 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.4 Ö: Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel;

Vorlage:  0150/2021

Beschlusstext:

2. Beschluss (Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld)

 

Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Linie 13 zu priorisieren.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke.

 

 

3. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022.

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022.

 

Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022.

 

Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städtischen Grundstücken zu prüfen.

 

Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Linie 13 zu priorisieren.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 05.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

59 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.3 Ö: Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen

Vorlage:  0754/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglichkeit zu eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu parken.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 27.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

60 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.5 Ö: Baubeschluss für den Umbau und Signalisierung des Knotenpunktes Donatusstraße/Gewerbegebiet Pesch in Köln-Pesch

Vorlage:  1153/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der uneingeschränkten Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler, den Umbau und die Signalisierung des Knotenpunktes Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch mit Kosten in Höhe von rd. 1.692.500 € gemäß der beigefügten Planung durchzuführen.

 

 

Umsetzung:

Termin: 01.12.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

61 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.1 Ö: Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer

Vorlage:  3835/2021

Beschlusstext:

3. Beschluss (über den so geänderten Alternativvorschlag):

Der Verkehrsausschuss beschließt den Alternativvorschlag

 

Planbereich 1 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str.

Für den Planbereich 1 wird der Querschnitt asymmetrisch neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 2):

·         In Fahrtrichtung Porz führen ein Radfahrstreifen (ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m).

·         In Fahrtrichtung Poll führen ein Radfahrstreifen (ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein überbreiter Kfz-Fahrstreifen (ca. 5,30 – 5,50 m).

·         Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist.

·         In den Knotenpunkten wird die Breite der Radfahrstreifen reduziert oder der Radverkehr auf der Nebenanlage geführt. Durch diese Gestaltung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen gewährleistet werden.

·         Die Anpassung der freilaufenden Rechtsabbieger (Gilgaustr./Kölner Str. und Gremberghovener Str./Kölner Str.) wird im Rahmen der Planung geprüft.

·         Im Sinne der Radverkehrssicherheit wird der Bau von freilaufenden Rechtsabbiegern ausgeschlossen.

·         Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden wird das in Teilbereichen angeordnete Gehwegparken (Vz. 315) entfallen.

 

Planbereich 2 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer

Für den Planbereich 2 wird der Querschnitt neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 3):

·         Die Kfz-Fahrstreifen werden zugunsten von Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) von zwei Fahrstreifen pro Richtung auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung reduziert.

·         Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist.

·          

außer in den folgenden Teilbereichen:

 

-      Vor dem Friedhof Ensen

-      Am Knotenpunkt Gremberghovener Straße/Kölner Straße.

 

Dort setzt die Verwaltung die Führung gemäß ihres Hauptvorschlages um.

Im Bereich des Friedhofs sind möglichst viele Parkplätze für Friedhofsbesuchende zu erhalten, im Knotenpunkt Gremberghovener Straße/Kölner Straße ist der Radverkehr konsequent auf der Straße zu führen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zwei Jahre nach der Umsetzung eine Evaluation durchzuführen. Bei baulichen Veränderungen soll zudem geprüft werden, ob die Anlage von continuous sidewalks möglich ist.

 

Im gesamten Verfahren wird großen Wert auf eine umfassende Bürgerbeteiligung vor Ort in Ensen und Westhoven gelegt.

 

Nach dieser Umsetzung ist eine zeitnahe Umgestaltung der Kölner Straße mit entsprechender Begrünung zu planen.

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

62 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 2.2 Ö: Sperrung Kitschburger Straße

Vorlage:  2155/2022

Beschlusstext:

2. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):

Die Verwaltung wird beauftragt, im Teilabschnitt der Kitschburger Straße zwischen Friedrich-Schmidt-Straße und Haydnstraße die bisherigen temporären Sperrungen an Wochenenden und Feiertagen auf die Schulferien auszuweiten. Rettungsfahrzeugen wird die Durchfahrt wei-terhin ermöglicht.

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 31.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

63 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 2.1 Ö: Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorlage:  1542/2022

Beschlusstext:

2. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):

 

1.   Die Verwaltung wird beauftragt,

 

a.   Vorschläge zur Aufwertung der Kalker Hauptstraße mit Umverteilung der Flächen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen.

 

b.   die entsprechende Verlagerungen der Verkehre je nach Alternative inkl. ÖPNV darzustellen

 

c.   Anwohner und Gewerbetreibende vor Festlegung verkehrlicher Maßnahmen in den Prozess einzubinden.

 

2.   Im Ergebnis dürfen die Maßnahmen nicht dem in Entwicklung stehenden MIV-Grundnetz entgegenstehen.

 

 

Umsetzung:

Termin: 07.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

64 Sitzung 27.09.2022 Verkehrsausschuss

TOP 1.2 Ö: Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP vom 16.09.2022
Einrichtung einer Direkt-Busverbindung zwischen Bergisch Gladbach und Thielenbruch

Vorlage:  AN/1652/2022

Beschlusstext:

Beschluss (Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP, AN/1652/2022):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Direkt-Busverbindung zwischen der Endhaltestelle in Thielenbruch und Bergisch Gladbach (Busbahnhof) zu prüfen, unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:

 

1.   Die Strecke soll möglichst direkt und kurz sein, mit wenigen Haltepunkten auf der Strecke (z.B. über die Bergisch Gladbacher Straße – Thielenbrucher Allee)

 

2.   Es kann sich um die Einrichtung einer neuen Buslinie handeln, oder

 

 

3.   Eine bereits bestehende Buslinie aus dem Rheinisch Bergischen Kreis (Bsp. Linie 426 und/oder 427) wird entsprechend bis nach Thielenbruch verlängert

 

4.   Sofern die Anbindung an die Endhaltestelle in Thielenbruch nicht umsetzbar ist, sollen Alternativen geprüft werden, z.B. Weiterführung der Linie bis Stadtbahn-Haltestelle Dellbrück Maupfad

5.   Prüfung einer Bus-Vorrangschaltung an den LSA auf der Strecke

 

6.   Die Kosten der jeweiligen Streckenführung sind darzustellen.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

65 Sitzung 22.11.2022 Verkehrsausschuss

TOP 4.5 Ö: Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen

Vorlage:  0849/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.   Gemäß seinem Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der Stadt Köln für eine Beauftragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Planung, Bau und Betrieb von Mobilstationen aus. Der Rat begrüßt die Absicht der SWK, aufgrund der dominierenden Relevanz von Mobilitätsdienstleistungen die Federführung für das Projekt innerhalb des Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu geben.

2.   Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll die Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts bereits durch den Stadtwerkekonzern inhaltlich begleitet werden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die KVB hiermit beauftragt werden.

3.   Die dauerhafte beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK erfolgt durch einen gesonderten Ratsbeschluss nach Festlegung des geplanten stadtweiten Mobilstationsnetzes sowie des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

66 Sitzung 22.11.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.6 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erneuerung und den Betrieb des Parkleitsystems Köln West/Stadion

Vorlage:  3039/2022

Beschlusstext:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Finanzausschuss.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

67 Sitzung 22.11.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.2 Ö: Dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke nach der Sanierung

Vorlage:  2264/2022

Beschlusstext:

1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde):

Der Änderungsantrag AN/2185/2022 der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt wird in Punkt 2 wie folgt geändert

 

Die Brücke wird an Feiertagen, Wochenenden und in den Ferienzeiten sowie nach dem Konzept eines Friday for future an Freitagen für den motorisierten Individualverkehr gesperrt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt

 

2. Beschluss (Verwaltungsvorschlag):

Der Verkehrsausschuss beschließt, dass die Deutzer Drehbrücke in der Alfred-Schütte Allee über den Deutzer Hafen nach Abschluss der Sanierung dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt bleibt. Die Deutzer Drehbrücke wird nur für den Fuß- und Radverkehr wieder freigegeben.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

 

 

4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

 

1.   Die Deutzer Drehbrücke in der Alfred-Schütte Allee über den Deutzer Hafen wird nach Abschluss der Sanierung bis zur Straße Am Schnellert zur Fahrradstraße mit dem Zusatz „Pkw frei“.

 

2.   Die Brücke wird an Feiertagen, Wochenenden und in den Ferienzeiten für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Befahren der Fahrradstraße während der Sperrzeiten durch den MIV verhindert werden kann.

 

4.   Nach Umsetzung des Verkehrskonzeptes Deutzer Hafen, insbesondere die Inbetriebnahme der neuen Brücke, erfolgt eine dauerhafte Sperrung der Drehbrücke für den MIV.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

68 Sitzung 22.11.2022 Verkehrsausschuss

TOP 3.1 Ö: Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln
Ergänzender Beschluss zur Trasse 4 der RadPendlerRoute (Troisdorf/Niederkassel–Köln)

Vorlage:  1486/2022

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss:

 

1.  Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel - Köln) die Vorzugstrasse der Machbarkeitsstudie "Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen" aus der Beschlussvorlage 0665/2019.

2.  Der Verkehrsausschuss beschließt, da sich die Vorzugstrasse gemäß Pk. 1 nicht vollumfänglich zeitnah realisieren lässt, dass für die RadPendlerRoute 4 in zwei Teilabschnitten (Nord und Süd) alternative Trassierungen entwickelt und umgesetzt werden.

Im Einzelnen beschließt er dazu:

a.  Als alternative Trassierung für den Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libor, s. Anlage) den Verwaltungsvorschlag gemäß Ziffer 2.3 aus der Vorlage 1486/2022 zu planen und umzusetzen.

b.  Den Teilabschnitt "Am Blauen Stein" zwischen Gremberghovener Straße und Porzer Ringstraße als Alternative zur Kölner Straße und zum überlasteten Leinpfad bevorzugt zu planen und umzusetzen.

c.   Die Verwaltung wird die finale Routenführung inkl. der Festlegung der alternativen Führung im Teilabschnitt Nord (Poll, Ensen und Westhoven, s. Anlage 2) in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der Fraktionen der Bezirksregierung Porz und den Mitgliedern des Runden Tischs Radverkehr zeitnah darstellen. Im Rahmen des Fachgespräches soll das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine effektive und möglichst zügige Umsetzung diskutiert werden. Die politischen Gremien werden über die Ergebnisse durch eine Mitteilung informiert.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch den Entfall von Parkplätzen
   durchgehende Radfahrstreifen geschaffen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

69 Sitzung 05.05.2022 Verkehrsausschuss

TOP 1.1 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil

Vorlage:  4246/2021

Beschlusstext:

2. Geänderter Beschluss (Verwaltungsvorlage und Änderungsantrag AN/0999/2022):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat spricht sich auf Basis der im 4. Abschnitt dargestellten Begründung gegen eine zusätzliche ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets Porz‑Eil zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2022 aus. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der neu einzurichtenden Anbindung des GE Marsdorf eine aktualisierte Prüfung in ca. 2 Jahren vorzunehmen.

 

Darüber hinaus wird die KVB nach Evaluierung des bereits vorhandenen On-Demand-Angebotes nach der Pilotphase, eine Ausweitung der Betriebszeiten und/oder –räume prüfen und ggf. anpassen.

Die Gewerbetreibenden sollen gezielt angefragt werden, ob sie den Bedarf einer Fahrzeiterweiterung unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

70 Sitzung 14.06.2022 Verkehrsausschuss

TOP 1.2 Ö: Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/Komödienstraße

Vorlage:  1340/2022

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgestellte Verkehrskonzept zur Kenntnis  und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Trankgasse sowie der Umsetzung begleitender verkehrlicher Maßnahmen als eine Zwischenlösung ohne Umbau mit folgenden Maßgaben:

 

  1. Eine Entscheidung über das endgültige Verkehrskonzept wird erst nach dem anstehenden Umbau der Domumgebung getroffen.

 

  1. Die Zwischenlösung während der geplanten Baumaßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse ab Herbst 2022 bis zum Sommer 2024 wird als Verkehrsversuch durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Dabei wird insbesondere sichergestellt, dass die aus den anliegenden Straßen abfließenden und zufließenden Verkehre (einschließlich Fußverkehr) optimiert werden; u.a. durch veränderte Signalschaltung.

 

  1. Nach den durchgeführten Baumaßnahmen wird anhand der vorliegen Ergebnisse ein umfassendes Verkehrskonzept unter Einschluss der Verkehrsräume a) nördlich Trankgasse bis Theodor-Heuß-Ring und b) südlich Trankgasse bis St. Maria Lyskirchen entwickelt.

 

  1. Bei der weiteren Umgestaltung im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes sind vorrangig städtebauliche und gestalterische Aspekte zu berücksichtigen, die dem prominenten Raum um den Dom als Weltkulturerbe gerecht werden; einschließlich einer hohen Aufenthaltsqualität.

 

  1. Es soll geprüft werden, ob die geplante Fußgängerzone am Kardinal-Höffner-Platz bis zur Straße Margarethenkloster erweitert werden kann.

 

Umsetzung:

Termin: 21.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

71 Sitzung 14.06.2022 Verkehrsausschuss

TOP 2.2 Ö: Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7

Vorlage:  0054/2022

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss (im Sinne des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün sowie der Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Porz):

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17) mit Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17 südlich von Langel und beauftragt die Verwaltung, das Projekt zusammen mit den Beteiligten Rhein-Sieg-Kreis und Stadt Bonn weiter zu verfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel - Köln inkl. Lückenschluss der Linie 7

1)    eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn zur Finanzierung und Durchführung der Planung bis HOAI Leistungsphase 4 - mit Option einer Verlängerung bis zur Fertigstellung des Projektes bei abschließender Feststellung dessen GVFG-Förderfähigkeit - abzuschließen. Grundlage für die Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung ist die in Kapitel 2 geschilderte Verteilung von Kosten und Zuständigkeiten;

2)    die für das Projekt notwendigen Finanzmittel in der Haushaltsplanung und das erforderliche Personal im nächsten Stellenplanverfahren der Stadt Köln anzumelden.

3)    die Vorhaben zur Stadtbahn und zum Naturschutz in Rodenkirchen und Porz mit den dazu vorliegenden Beschlussfassungen im Weiteren zu koordinieren und aufeinander abzustimmen.

 

und regt folgende Ergänzungen/Maßgaben an:

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter Variante 2 mit Anhörung / Beratung.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist auch zu untersuchen, ob es einen Brückenstandort außerhalb des FFH-Gebiets geben kann.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist auch zu untersuchen, inwiefern der Bahnhof Godorf an die Linienführung der Linie 17 nach Bonn-Beuel angeschlossen werden kann. Berücksichtigt werden soll die Möglichkeit, den Bahnhof Godorf zu einem Umsteigebahnhof für Individualverkehr (Rad und PKW), verschiedene Buslinien, Schienenverkehr und Wasserbus auszubauen.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 27.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

72 Sitzung 24.01.2023 Verkehrsausschuss

TOP 3.1 Ö: Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld

Vorlage:  2431/2022

Beschlusstext:

1. Beschluss (Ergänzung der BV Lindenthal):

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld wird wie folgt ergänzt:

·      Wegfall der beiden U-Turns / Wender an der heutigen Haltestelle Clarenbachstift

·      Die gewonnene Fläche wird für einen breiten gradlinigen Überweg für
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr genutzt

·      Prüfung, ob bei der Einrichtung des Bewohnerparkens besonders in der Hermann-Pflaume-Straße Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion

 

 

3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Aachener Straße zwischen Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen zu planen und die Aufenthaltssituation zu verbessern. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit des MIV-Grundnetzes für den motorisierten Individualverkehr sowie der Erhalt der bestehenden Bäume sicherzustellen. Die Planung berücksichtigt und korrespondiert mit den Ausbauplanungen der Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. Die Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall der heutigen Busspuren erfolgen.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das gemäß dem Beschluss entwickelte Szenario in einer Vorplanung auszuarbeiten und noch vor der Sommerpause in einem Fachgespräch vorzustellen und mit der bestandsnahen Lösung zu vergleichen.

 

Dabei sind die Planungen für stadteinwärts und stadtauswärts getrennt voneinander zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

73 Sitzung 24.01.2023 Verkehrsausschuss

TOP 2.1 Ö: Einrichtung einer Buslinie auf der Inneren Kanalstraße
hier: Beschlüsse der Bezirksvertretungen Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes

Vorlage:  1964/2022

Beschlusstext:

3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Einrichtung einer Buslinie zwischen Riehl und Ehrenfeld auf der Inneren Kanalstraße und der Universitätsstraße mit einer möglichen Weiterführung ins Rechtsrheinische aus. Dazu soll die Busverbindung in Verbindung mit der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz untersucht werden und sofern sinnvoll bereits vorgezogen umgesetzt werden.

 

Im Rahmen der Sperrung der Mülheimer Brücke soll die Ersatzbuslinie auf der Inneren Kanalstraße weitergeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

74 Sitzung 24.01.2023 Verkehrsausschuss

TOP 1.3 Ö: Antrag der FDP-Fraktion vom 12.01.2023
Anbindung der Hohenzollernbrücke an die Rheinuferpromenade

Vorlage:  AN/0024/2023

Beschlusstext:

Beschluss (Antrag der FDP-Fraktion, AN/0024/2023):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Prüfung der Varianten für eine neue Anbindung der Nordseite der Hohenzollernbrücke an die linksrheinische Uferpromenade auch eine weitere Variante bewerten zu lassen. Diese soll sich an dem Vorbild der Moreelsebrug in Utrecht orientieren, eine Kombination aus Aufzug und Treppe mit Fahrradschienen in angenehmem Neigungswinkel.

Die verschiedenen Varianten sollen auch im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und den jeweiligen Zeithorizont bewertet werden.

 

 

Umsetzung:

Termin: 28.07.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

75 Sitzung 07.03.2023 Verkehrsausschuss

TOP 3.1 Ö: Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße

Vorlage:  3169/2022

Beschlusstext:

3. Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen mit folgenden Maßgaben

 

1.   Auf der gesamten Strecke werden ausreichend sichere Überwege eingerichtet.

 

2.   Bei der weiteren Planung der Variante 1 wird die Fahrbahn zwischen der Blücherstraße und Nelkenstraße auf 7 Meter Breite (statt die geplanten 6 Meter) ausgebaut.

    

3.   Die Verwaltung soll darstellen, wie eine ausreichende Zahl von Stellflächen für Handwerker, Pflegedienste und Arztbesuche eingerichtet werden können.

 

4.   Vor Beginn der Baumaßnahme ist darzustellen wie min. 30 % der wegfallenden Stellplätze durch andere Maßnahmen im direkten Umfeld nachgewiesen werden können; z.B. durch Planungsbeschlüsse.


Besonders zu prüfen sind die vorhandenen privaten Parkhäuser und die Errichtung von Veedelsgaragen/Quartiersgaragen, z.B. unter der Hochbahn, durch die Umsetzung des Konzepts der BV 5 am Nippeser Tälchen, entlang der Kempener Straße oder als Tiefbau unter dem Wilhelmsplatz.

 

5.   Das Höhenverhältnis von Straße und Bürgersteige soll zugunsten des Fußverkehrs angepasst werden.

 

6.   Es sollen zusätzliche Protektionen für den Radverkehr mit Hinblick auf die Leistungs-fähigkeit des Busverkehrs geprüft werden.

 

 

Umsetzung:

Termin: 14.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle