Sitzung 28.01.2016 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.2 Ö: Geschäftsprozessoptimierung im Bauaufsichtsamt – Einführung der elektronischen Aktenführung
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2016

Vorlage:  AN/0079/2016

Beschlusstext:

Ergänzter Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Rahmen der laufenden Geschäftsprozessoptimierung für die Bauverwaltung kurzfristig Anträge auf Baugenehmigungen eingescannt werden können und wie kurzfristig die Einführung der „elektronischen Akte“ im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen werden kann.

 

Umsetzung: Termin: 12.08.2022
Erledigt: 23.11.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 10.03.2016 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.4 Ö: Weitere Auswertung des Masterplans zum Zwecke des Wohnungsbaus
Antrag der FDP-Fraktion vom 27.01.2014

Vorlage:  AN/0191/2014

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist den Antrag zur Beratung in die Lenkungsgruppe Masterplan.

 

Umsetzung: Termin: 05.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 23.06.2016 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.2 Ö: Fläche für Open-Air-Veranstaltungen identifizieren
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2016

Vorlage:  AN/1020/2016

Beschlusstext:

 

2. Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird gebeten geeignete Flächen zu identifizieren, die sich für Open-Air-, Zirkus-, Manegen-Kunst- und Varietéveranstaltungen eignen.

 

2.         Als Bewertungskriterien sind die Beschaffenheit, das Fassungsvermögen, die Eigentumsverhältnisse, die Verkehrsanbindung, die Umweltauswirkungen und die Lärmemissionen zu berücksichtigen.

 

3.         Die Ergebnisse über alle geprüften Flächen werden zeitnah dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie ggf. weiteren zuständigen Ausschüssen dargestellt.

 

Umsetzung: Termin: 05.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 23.06.2016 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.4 Ö: Schulstandort Deutzer Feld verwirklichen – Verhandlungen aufnehmen - Planungsrecht anpassen!
Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2016

Vorlage:  AN/1082/2016

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist den Antrag zur Behandlung in den Ausschuss Schule und Weiterbildung.

Umsetzung: Termin: 05.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 10.11.2016 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Schulstandort Deutzer Feld verwirklichen – Verhandlungen aufnehmen - Planungsrecht anpassen!
Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2016

Vorlage:  AN/1082/2016

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere bau-, planungs- und immissionsschutzrechtlicher Art für den Bau der Gesamtschule zu schaffen. Insbesondere ist zu prüfen, den Bebauungsplan Nr. 69450/10 „Deutzer Feld“ in Köln-Kalk im Bereich der Baufelder 6, 7 so zu ändern, anstatt der GE-Festsetzung eine Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf –Schule- vorzusehen. Eine Nutzung der Fläche für einen anderweitigen Zweck ist auszuschließen.

 

Umsetzung: Termin: 05.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn

Vorlage:  4271/2016

Beschlusstext:

Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet südlich der Straße Am Bahnhof, im Osten begrenzt durch die Frankfurter Straße, im Westen durch die Poststraße und im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am Peter-Joseph-Schumacher-Weg gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zu schaffen;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);

3.       Die Ausführungen in Anlage 6 sind zu berücksichtigen. Die Umsetzung soll in dreigeschossiger Bauweise erfolgen.

 

Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Erledigt: 31.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.1 Ö: Entwicklungskonzept Chorweiler
für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord

Vorlage:  1070/2017

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.      Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Chorweiler in Anlage 1 für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen gemäß § 1 Abs. 6  Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des beschlossenen Entwicklungskonzeptes Chorweiler mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK Phase 2) zwecks Fortschreibung des bisherigen vom Rat am 20.12.2016 beschlossenen sozialraumspezifischen Einzel-IHK für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord (Phase 1) im Rahmen des Leitkonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“.

3.      Das fortgeschriebene IHK (Phase 2) mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Sozialraums und als Grundlage zur Einwerbung von weiteren staatlichen Fördermitteln für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord ist dem Rat mit den Ergebnissen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.      Die im Entwicklungskonzept Chorweiler aufgezeigten Potenzialflächen innerhalb des Sozialraum-gebietes sind nach Maßgabe des beschlossenen Entwicklungskonzeptes weiter zu entwickeln.

 

 

Umsetzung: Termin: 04.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.2 Ö: Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße / Militärringstraße

Vorlage:  0879/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße/Militärringstraße die als Anlage 8 beigefügte Stellungnahme mit der als Anlage 9 beigefügten Ergänzung abzugeben.

 

Umsetzung: Termin: 28.12.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.6 Ö: Städtebauliches Planungskonzept
Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorlage:  4282/2016

Beschlusstext:

Ergänzter Beschluss: (mündlicher Antrag des Herrn Frenzel)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Variante 3 (Anlage 2).

3.       soweit die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht negativ ist (Anlage 10), sollen die Belange der Bezirksvertretung im weiteren Verfahren geprüft werden.

 

Umsetzung: Termin: 03.01.2024
Erledigt: 14.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.5 Ö: Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße) zwischen K 6 (Krankenhausstraße) und L 361 (Aachener Straße) mit Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4

Vorlage:  1225/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 183 (Bonnstraße) und den Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord sowie den Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4 die in der Anlage 9 beigefügte Stellungnahme abzugeben.

 

Umsetzung: Termin: 03.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 27.06.2017 betr. "Rheinboulevard - Kiosk"

Vorlage:  AN/0978/2017

Beschlusstext:

Beschluss: (gem. Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 27.06.17, modifiziert durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 06.07.17)

 

 

Um die Realisierung eines Getränkeangebots am Rheinboulevard zügig sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt,

 

  1. zur Einrichtung einer dem Ort angemessenen mobilen Verkaufsstelle südlich der Hohenzollernbrücke als Zwischenlösung die erforderlichen Schritte zur Ausschreibung einer Konzessionsvergabe für den Zeitraum bis maximal Ende Februar 2019 einzuleiten.

 

  1. das Verfahren zur Errichtung einer festen Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nähe des Rheinboulevards zügig aufzunehmen und zu diesem Zweck auf die Aufstellung eines Gastronomiekonzeptes und den angekündigten „Architekturwettbewerb“ zu verzichten.

 

  1. über die weitere Umsetzung (Ziffer 1. und 2.) die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie den Stadtentwicklungsausschuss zu unterrichten.

 

  1. den Umsetzungsstand der übrigen im Ratsbeschluss vom 12.05.2015 aufgeführten Maßnahmen (Umsetzung Reinigungskonzept, Toilettenversorgung, Fahrradabstellanlagen usw.) kurzfristig der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.

 

Umsetzung: Termin: 05.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 9.2 Ö: Städtebauliches Planungskonzept
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord
Mitteilung über das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens sowie
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorlage:  1825/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 03.01.2024
Erledigt: 24.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs

Vorlage:  1341/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen.

 

Umsetzung: Termin: 03.01.2024
Erledigt: 03.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven

Vorlage:  1810/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und bittet um Wiedervorlage.

Umsetzung: Termin: 04.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.4 Ö: Starke Veedel - Starkes Köln
Bedarfsfestellung für das Projekt "Aufbau einer bürgerschaftlichen Kultur der Wohnumfeldpflege, Müllvermeidung und Müllbeseitigung" als Teilmaßnahme der Fördermaßnahme "Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung" in den Sozialräumen Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße

Vorlage:  1843/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Beratung in die Bezirksvertretung Mülheim und verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung der Vorlage ohne Änderungen zustimmt.

Umsetzung: Termin: 04.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP Ö: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 3.1, gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 27.06.2017 betr. "Rheinboulevard - Kiosk"

Vorlage:  AN/1038/2017

Umsetzung: Termin: 05.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim

Vorlage:  1388/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und Grün, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 853, 1262, 1699 und 1703 der Gemarkung Dünnwald, Flur 61 –Arbeitstitel: Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim– einzuleiten mit dem Ziel, den vorhandenen Standort zu einem Museumskomplex mit Lager und Werkstattflächen zu entwickeln;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).

 

 

Umsetzung: Termin: 04.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen

Vorlage:  1863/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Heinrich-Pesch-Straße, westliche Grenze der öffentlichen Grünfläche, Robert-Perthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen— einzuleiten mit dem Ziel, die Errichtung eines Kfz-Handelsbetriebes mit Reparaturwerkstatt sowie die Errichtung einer zugehörigen Parkpalette festzusetzen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt.

 

Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Erledigt: 10.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.2 Ö: Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07
Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld

Vorlage:  1511/2017

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussempfehlung des Rahmenplanungsbeirates mit Modifizierung)

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

4.       es wird bekräftigt, dass im Bereich der Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im

Rahmen der Umsetzung möglichst kulturwirtschaftliche und soziokulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind."

 

Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Erledigt: 01.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.5 Ö: Leitprojekt: Strategisches Stadtentwicklungskonzept "Kölner Perspektiven 2030"
Beschluss zur Erarbeitung der "Kölner Perspektiven 2030" auf Grundlage des vorgeschlagenen Verfahrens (siehe Anlage 1)
Beschluss zur Vergabe und Beauftragung der notwendigen externen Unterstützung

Vorlage:  1331/2017

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Verfahren zur Erstellung des Strategischen Stadtentwicklungskonzeptes „Kölner Perspektiven 2030“ (siehe Anlagen 1 und 2) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung die für das Verfahren notwendigen externen Unterstützungsleistungen zu vergeben und zu beauftragen.

 

 

Umsetzung: Termin: 04.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.3 Ö: Planungsbeschluss für die Neugestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"

Vorlage:  1105/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des Auswahlverfahrens für die Erstellung des "Gestaltungsplans Gesamtraum Via Culturalis mit Neugestaltung der Gürzenichstraße" sowie die erfolgte Vorplanung zur Neugestaltung der Gürzenichstraße zur Kenntnis;

2.       beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung auf Basis der Vorentwurfsplanung von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten gemäß den Anlagen 1 und 2 weiter zu verfolgen.

 

 

Umsetzung: Termin: 03.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.1 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63475/01
Arbeitstitel: Häuschensweg in Köln-Bickendorf

Vorlage:  1443/2017

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63475/01 für das Gebiet zwischen Häuschensweg und Subbelrather Straße/Grüner Brunnenweg, östlich angrenzend an die Rosenhofsiedlung in Köln-Bickendorf —Arbeitstitel: Häuschensweg in Köln-Bickendorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63475/01 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Erledigt: 01.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung:

Frau Noven im Auftraq von Frau Zlonicky in Vertretung für Frau Herr

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.1 Ö: Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2);
hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes

Vorlage:  2875/2016

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss: (Mündlicher Änderungsantrag von Frau Jahn)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       stimmt einer Erweiterung der Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) im Bereich der heutigen öffentlichen Grünfläche grundsätzlich zu;

1.       nimmt die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektonischen Gutachterverfahren (Anlage 2) mit folgenden Änderungen zur Kenntnis.

 

-   Die Aufgabenstellung wird dahingehend erweitert, dass auch eine unterirdische Lösung geplant und erwünscht wird. Für eine unterirdische Lösung wird das Plangebiet erweitert und greift nicht zwingend die Flucht der Stadtmauer auf.

 

-   Die städtebaulichen Rahmenvorgaben für den Erweiterungsbau werden dahingehend geändert, dass der Erweiterungsbau nicht ausschließlich ein Hochbau sein muss, sondern auch unterirdisch geplant werden kann.

 

-   Die Beurteilungskriterien für die eingehenden Arbeiten werden um das Kriterium Ökologie erweitert. Die ökologische und klimatische Funktion der Fläche soll erhalten bleiben oder abgelöst werden durch einen Entwurf der diese Funktion auch erfüllen kann.

 

 

Umsetzung: Termin: 26.12.2023
Erledigt: 31.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.6 Ö: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln

Vorlage:  1120/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Anhörung in alle neun Bezirksvertretungen, den Gestaltungsbeirat, den Wirtschaftsausschuss, den Verkehrsausschuss und in die StadtAG Behindertenpolitik.

Umsetzung: Termin: 03.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.2 Ö: Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite

Vorlage:  1768/2017

Beschlusstext:

Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Umsetzung: Termin: 10.01.2024
Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.7 Ö: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Humboldt / Gremberg und Kalk"

Vorlage:  2488/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ (siehe Anlage 1).

Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

 

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens   50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 3,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff in Höhe von 2,4 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“, wurde nachrichtlich aufgeführt. Die Anmeldung zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 erfolgte aufgrund der aktualisierten Planung.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 01.02.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.2 Ö: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend "Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz"

Vorlage:  AN/1347/2017

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke zwischen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und Sporergasse an die Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwartung, hier ein gemischtes und urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdigen Eingang für die Via Culturalis bildet und den Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

  1. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen Block noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine angemessene Gesamtlösung zu schaffen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.

 

 

  1. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im Rahmen einer Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, dafür ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

  1. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der Baumassen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momentan angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird ausdrücklich begrüßt. Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städtebaulichen Studie dargestellt werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in einem der Blöcke ein modernes Marktkonzept mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

  1. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebaulichen Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte architektonische Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und architektonischen Situation anpassen. An den Wettbewerben sind die stimmberechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung Innenstadt mit beratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite Beteiligung der Bürgerschaft durchzuführen.

 

In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, erfolgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben:

 

·        Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdgeschosszone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Gebäude eine abschottende Wirkung erzeugen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

·        Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

·        Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden abgelehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehinderte Blick auf die Südseite des Domes freizugeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

·        Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe zu erhalten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.

 

 

·        Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine zeitgemäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum beseitigt. Dabei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

·        Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen höchstens adäquat zur Nutzung geschaffen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

·        Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, damit die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahrradstraße Große Sandkaul-Marspfortengasse und Sporergasse umgesetzt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich sind, um die o.g. Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzustellen, damit der Investor und der Entwickler verpflichtet werden können, das Bauvorhaben zu realisieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

  1. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und der Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen Bereich zusätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Bebauung zu bilden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Umsetzung: Termin: 08.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.1 Ö: Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst)

Vorlage:  1173/2017

Beschlusstext:

Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Umsetzung: Termin: 10.01.2024
Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.4 Ö: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für die ICE Neubaustrecke Köln - Rhein/Main, Planfeststellungsabschnitt 11

Vorlage:  2454/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 11 der ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main die in der Anlage 6 beigefügte Stellungnahme abzugeben.

 

Diese Stellungnahme wird wie folgt ergänzt:

 

Die Vorhabenträgerin legt noch vor Baubeginn eine umfassende Verkehrsprojektion vor, welche auf Basis heutiger tatsächlicher Verkehre erstellt und unter Berücksichtigung weiterer Baugebiete in unmittelbarer Nähe (ehemaliger Kaufhof, Robertstraße, ehemaliges Malteser-Gelände etc.) projiziert wird und darlegt, wie sich die Verkehre während der teilweisen und/oder vollständigen, baustellenbedingten Sperrungen der Rolshover Straße und der Trimbornstraße-Taunusstraße entwickeln werden. Hierzu stellt die Verwaltung die ihr vorliegenden Daten, wie zum Beispiel Bauanträge und Bauvoranfragen, aber auch Eigenplanungen zu Straßensanierungsarbeiten und Leitungsarbeiten zur Verfügung.

Hierbei sind explizit nicht nur Verkehre durch Kraftfahrzeuge, sondern auch durch zu Fuß gehende und Radfahrende zu betrachten.

Umsetzung: Termin: 10.01.2024
Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.6 Ö: Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf"

Vorlage:  2481/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 2,2 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021 ff. in Höhe von 2,9 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, wurde nachrichtlich aufgeführt. Die Anmeldung zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 erfolgte aufgrund der aktualisierten Planung.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ auch unter Einbeziehung der jetzt schon vorhandenen Akteure im Sozialraum.

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.

4.     

Umsetzung: Termin: 01.02.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Antrag der Fraktion Die Linke betreffend "GAG stärken: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!"

Vorlage:  AN/0993/2017

Umsetzung: Termin: 08.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.3 Ö: Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 12 Köln-Kalk

Vorlage:  1782/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 12 der ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme mit der Ergänzung in der Anlage 9 abzugeben.

 

Diese Stellungnahme wird wie folgt ergänzt:

 

Darüber hinaus fordert die Stadt Köln aufgrund des urbanen Umfelds der bereits vorhandenen Belastung und des deutlichen Heranwachsens der Bahnanlagen an die bestehende Wohnbebauung vom Vorhabenträger eine verbindliche Schaffung aus-reichender Lärmschutzmaßnahmen (passiv und aktiv) in hoher Qualität. Minimale Standardlösungen können keine Alternative sein.

 

Umsetzung: Termin: 10.01.2024
Erledigt: 28.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 4.1.1 Ö: Der städtebauliche Masterplan für die Innenstadt Köln
hier: Beschlussvorlage für die Weiterentwicklung

Vorlage:  2358/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretung und bittet die Verwaltung, die Beschlussvorlage danach ggf. zu überarbeiten.

 

Umsetzung: Termin: 10.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1.1 Ö: Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gemäß § 13 der GO des Rates
hier: TOP 3.1. AN/0993/2017 und AN 1049/2017 „GAG stärken …“

Vorlage:  AN/1351/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag unter TOP 3.1. wird wie folgt ersetzt:

 

„Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung, eine zusammenfassende Darstellung der bisher umgesetzten Maßnahmen und Beschlüsse (Satzungen) zur Schaffung von mehr öffentlich-gefördertem und preiswertem Wohnraum für Köln sowie eine Wirkungseinschätzung vorzulegen.“

 

Hinweis

Der ursprüngliche Antrag der Fraktion Die Linke ist somit als erledigt zu betrachten.

 

 

Umsetzung: Termin: 05.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.4 Ö: Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW

Vorlage:  1733/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlusses:

 

1.       Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen.

 

2.       Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:

 

-        das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)

-        der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungskonzeptes (Anlage 3)

-        wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau

-        Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte

 

3.       NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.

 

4.       Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.

 

Umsetzung: Termin: 01.02.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP Ö: Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT

Vorlage:  AN/1605/2017

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

Das Kulturamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtplanungsamt zu einem Runden Tisch zur Thematik "Kultur auf dem Heliosgelände" einzuladen. Dabei sollen interessierte Organisationen aus der kommerziellen wie freien Kunst- und Kulturszene eingeladen werden. Vorrangig sollen Initiativen eingeladen werden, die einen eigenen Raumbedarf haben, oder für Mitglieder mit Raumbedarf sprechen, wie Musiker oder Künstler – etwa: artrmx, IFM, BBK, ON Neue Musik, Popkultur Köln e.V., Klubkomm und andere.

Ferner sollen eingeladen werden:

• Kulturanbieter, die auf dem Gelände ansässig sind oder waren, wie ZAMUS und Underground.

• Der Investor

Vertreter aus Stadtentwicklungs- und Kulturausschuss

• Städtische Ämter (zur Thematik: Stellplätze, Lärm-Emission u.a.)

• Die Bürgerinitiative Helios

• VHS, Stadtbibliothek, Rheinische Musikschule“

 

Umsetzung: Termin: 04.08.2022
Erledigt: 03.05.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.1 Ö: Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst)

Vorlage:  1173/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 13 der ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme mit der Ergänzung in der Anlage 10 abzugeben.

 

Umsetzung: Termin: 14.02.2024
Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.4 Ö: Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"
aus dem Programm"Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.)
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops

Vorlage:  2840/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.       stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" im Stadtteil Buchheim fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa 96.000 € netto (circa 114.000 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-1007 "Starke Veedel – Platz Herler Str." mit einem Betrag von 49.750 € berücksichtigt. Für 2018 wurde weiterhin ein Betrag von 47.444 € eingeplant. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 16.806 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Städtebauförderungsbudget bereitgestellt.

2.       beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) im Stadtteil Buchheim.

3.       beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilligung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, bestehend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben,

4.       beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durchführung eines öffentlichen Workshops bestehend aus zwei Terminen.

 

Umsetzung: Termin: 14.02.2024
Erledigt: 07.09.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Antrag der Ratsgruppe GUT betreffend "Runder Tisch – Kultur auf dem Heliosgelände"

Vorlage:  AN/1500/2017

Beschlusstext:

Der Antragsteller reicht einen Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag ein.

 

Umsetzung: Termin: 04.08.2022
Erledigt: 03.05.2022 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Der Beschlusstext wurde durch die Ratsgruppe GUT per Antrag AN/1605/2017 ersetzt.

    Sitzung 09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.2 Ö: Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite

Vorlage:  1768/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Plangenehmigungsverfahren für das Vorhaben Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite, 1. Baustufe, die in Anlage 4 beigefügte Stellungnahme mit der Ergänzung in der Anlage 8 abzugeben.

 

Umsetzung: Termin: 14.02.2024
Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.5 Ö: Starke Veedel - Starkes Köln
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen

Vorlage:  3093/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

1.    Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)[1] durch das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:

 

  • Bickendorf, Westend und Ossendorf
  • Bilderstöckchen
  • Buchheim und Buchforst[2]
  • Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
  • Bocklemünd / Mengenich
  • Höhenberg und Vingst
  • Humboldt / Gremberg und Kalk
  • Meschenich und Rondorf
  • Mülheim-Nord und Keupstraße[3]
  • Ostheim und Neubrück
  • Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

 

Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2.    Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen.

 

3.    Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Ausschuss Soziales und Senioren in die Beratungsfolge aufzunehmen.

 



[1] Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“

[2] Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.

[3] Siehe Fußnote 2

Umsetzung: Termin: 14.02.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.3 Ö: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof"

Vorlage:  AN/0985/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich südlich des Parkgürtels, (s. Zeichnung, schwarz markierte Fläche mit Ausnahme des orange umrandeten Gebietes) einen Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzustellen.

 


(Auszug Köln-GIS)

 

  1. Der Entwicklungs- und Nutzungsplan soll die aktuell ungeordnete städtebauliche Situation strukturieren und neu ordnen. Dabei sind Flächen für gewerbliche Nutzung, Wohnen, Grün  sowie  die soziale Infrastruktur zu identifizieren und ggf. neu festzulegen. Verdichtungsmöglichkeiten sowie Aussagen über eine  angemessene Höhenentwicklung sind zu treffen.

In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben u.a. Rheinenergie, Campina, Möllers etc., den Anwohnenden und den beteiligten Bezirksvertretungen suchen, um das Entwicklungsinteresse zu bündeln. Der Stadtentwicklungsausschuss ist zu beteiligen. Ihm ist zeitnah ein Ablaufplan vorzulegen.

 

Umsetzung: Termin: 04.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
hier: Sicherung der Clubkultur durch geeignete Instrumente für den in der Mitteilung 2309/2018 benannten Bereich in Ehrenfeld

Vorlage:  AN/1637/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah dem Stadtentwicklungsausschuss und der BV Ehrenfeld Instrumente vorzuschlagen, mit dem im Bereich zwischen Widdersdorfer Str./ Weinsbergstraße, Melaten und Ehrenfeldgürtel, Venloerstraße, Hospeltstraße und Vogelsangerstraße ein urbanes Gebiet mit den Festsetzungen Gewerbe, Wohnen und Clubkultur incl. Musikclubs gesichert sowie weiterentwickelt werden kann.

2.      Bereiche für die Ansiedlung bzw. Sicherung von Einrichtungen der Clubkultur sowie von Kreativräumen sind zu identifizieren und zu sichern.

3.      Gebiete mit bestehenden Bebauungsplänen, sowie in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen, die diesem Ziel nicht widersprechen, werden ausgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

4.      Genehmigungen nach § 34 BauGB werden zwischenzeitlich nur erteilt, wenn sie dem o.g. Ziel nicht widersprechen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.08.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.2 Ö: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend "Beratungsangebote der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen"

Vorlage:  AN/1148/2019

Umsetzung: Termin: 10.08.2022
Erledigt: 05.07.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: MItteilung 3745/2021

    Sitzung 19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss

TOP Ö: Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Vorlage:  AN/1266/2019

Beschlusstext:

Beschluss:

  1. Die antragstellenden Fraktionen begrüßen die Einrichtung einer Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen (Mitteilung 1548/2019).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zielgruppenberatung in Form einer Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen, wie z.B. Baugruppen, Baugemeinschaften, Genossenschaften, Mehrgenerationenwohnen und integratives Wohnen unter Berücksichtigung folgender Anforderungen einzurichten:

 

a.    Kurzfristige Bereitstellung aller notwendigen Informationen im Internetauftritt der Stadt Köln über die Beratungsstelle und ihr Angebot.

 

b.    Beratung bauwilliger Zielgruppen und Übernahme einer Lotsenfunktion gegenüber den Ämtern der Verwaltung, insbesondere die Koordination zwischen dem Liegenschaftsamt, dem Stadtplanungsamt und dem Bauaufsichtsamt.

c.    Bündelung aller städtischen Kompetenzen zu gemeinschaftlichen Wohnformen in der Beratungsstelle.

 

d.    Beratung als Dienstleister im Hinblick auf Bewerbungen und Konzeptvergaben.

 

e.    Unterstützung bei der Suche nach geeigneten städtischen und nicht-städtischen Liegenschaften.

 

f.     Aufzeigen möglicher Wege für Genossenschaftsgründungen für eine Realisierung von Wohnprojekten von der Idee bis zum fertigen Projekt.

 

g.    Vermittlung an erfahrende Netzwerke, wie z.B. hdak, BDA und Architektenkammer.

 

h.    Aufbau eines Portfolio und Darstellung von geeigneten Grundstücken in Form von Flächenpässen in den zu entwickelnden Quartieren.

 

i.      Aufbau einer Kontaktbörse für Menschen, die sich für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens interessieren und Gleichgesinnte suchen; dafür könnte die Errichtung eines Online-Tools hilfreich sein.

 

j.      Informationen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodellen.

 

k.    Entwicklung eines Profils und eines eindeutigen Namens für die Beratungsstelle analog zu der Wohnungsbauleitstelle.

 

l.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschüssen Stellenbedarf und die Umsetzung der Stellenausstattung darzustellen.

 

  1. Der Beschluss ist dem Ausschuss Soziales und Senioren als Mitteilung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Umsetzung: Termin: 10.08.2022
Erledigt: 05.07.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: MItteilung 3745/2021

    Sitzung 05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Wohnen.Bezahlbar.Machen: Wohnungen über Lebensmittelmärkten bauen - Ausnahmeregelung jetzt beschließen!"

Vorlage:  AN/1442/2019

Beschlusstext:

Der Antrag ist durch den Beschluss des Änderungsantrages als erledigt zu betrachten.

 

Umsetzung: Termin: 25.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.3 Ö: Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe GUT zur Aufwertung des Wiener Platzes

Vorlage:  AN/1701/2019

Beschlusstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    ein Zielbild für den Wiener Platz unter den Aspekten Aufenthaltsqualität, städtebauliche Gestaltung, Sicherheit, Sauberkeit, Begrünung und Funktionalität zu erarbeiten.

2.    bei der Erarbeitung die Vertreter der Bezirksvertretung Mülheim, örtlicher Vereine, Einzelhandel, Polizei, städtische Akteure und interessierte Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

3.    für die Erarbeitung des Zielbildes eine externe Beratung heranzuziehen. Die Antragsteller haben hierfür Mittel im Haushaltsplan 2020/21 bereitgestellt, siehe TP 0901 "Wiener Platz, Steigerung der Aufenthaltsqualität, Entwicklung eines Platzkonzeptes unter Beteiligung der Bürgerschaft".

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss

TOP Ö: Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Vorlage:  AN/1600/2019

Beschlusstext:

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss bekräftigt den Ratsbeschluss AN/0441/2018 vom 20.03.2018, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, „aktuelle Projekte vorzustellen, die die integrierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum plus Wohnen in ihre Planungen aufgenommen haben.“

 

  1. Gemäß dem o.a. Ratsbeschluss wird die Verwaltung gebeten, dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss die vorliegenden Interessensbekundungen darzustellen, in denen Grundstückseigentümer von Supermärkten eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf Bestandsgrundstücken bzw. an neuen Standorten realisieren möchten.

 

  1. Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzureichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK).

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, Supermarktbetreiber bzw. Grundstückseigentümer anzusprechen, um sie für eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf ihren Bestandsgrundstücken zu motivieren und dazu zügige Genehmigungsverfahren anzubieten.

 

  1. Bei möglichen Neuansiedlungen nach dem Einzelhandelskonzept soll immer die Option Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur mitgeplant werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt.

 

 

Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, den Punkt c. des Änderungsantrags durch die Punkte 1. und 2. des ursprünglichen Antrags zu ersetzen.

 

Beschluss:

 

c.  Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzureichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK).

 

1.    Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) die Ausnahmeregelung gemäß Vorlage 3860/2018 für Erweiterungen von Lebensmittelmärkten. Damit soll die Nahversorgung in der wachsenden Stadt gesichert sowie flächensparend zusätzlicher Wohnraum gewonnen werden. Die Regelung gilt für Märkte, die im 700-Meter-Radius um bestehende zentrale Versorgungsbereiche und im Siedlungszusammenhang eines Wohnbereichs liegen. 

 

2.    Der Rat spricht sich dafür aus, möglichst weitere Potentiale der Kombination Einzelhandel und Wohnen inkl. sozialer Infrastruktur zu prüfen. Sowohl die Erweiterung der Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen als auch die Vergrößerung der Verkaufsflächen können dazu führen, dass es sich betriebswirtschaftlich lohnt, noch mehr preiswerten Wohnraum zu schaffen. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, bis zu den jeweils ersten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschuss und des Wirtschaftsausschusses im Jahr 2020 darzustellen, welche Auswirkungen eine weitere Anpassung der Ausnahmeregelung in folgenden Punkten hätte und wie ihre Empfehlung dazu lautet:

 

a)   Ausweitung der Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen von Lebensmittelmärkten;

 

b)   Bei der Ermittlung der zulässigen Marktgröße: Erhöhung der Prozentzahl von 35 % zur Ermittlung der Kaufkraftabschöpfung im zu versorgenden Nahbereich

-      auf bis zu 50 % (Vorschlag 1 aus dem Einzelhandel),

-      auf bis zu 70 % (Vorschlag 2 aus dem Einzelhandel),

-      auf bis zu 85 % (vgl. Masterplan Einzelhandel der Stadt Dortmund)

 

allgemein, gebietsbezogen (z.B. nur innerhalb des Militärrings) oder im begründeten Einzelfall.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob und wie diese Punkte bei der Fortschreibung des EHZK berücksichtigt werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- abgelehnt.

 

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.2 Ö: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Gebäudetypologien des Wohnens im Außenbereich der wachsenden Stadt"

Vorlage:  AN/0098/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. ein Fachsymposium zu organisieren, in dem mögliche städtebauliche Typologien für eine Bebauung in Kölner Randbereichen ermittelt und erarbeitet werden.
  2. im Rahmen des Fachsymposiums geplante und realisierte Beispiele aus anderen Städten und Regionen, insbesondere auch aus dem benachbarten Ausland (bspw. Niederlande, Belgien, Schweiz, Dänemark, Österreich), als Referenzen vorzustellen.
  3. Vertreter aus Politik, Verwaltung und Gestaltungsbeirat und Kölner Fachöffentlichkeit als Teilnehmer einzuladen. Insbesondere sollen auch im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit und im Hinblick auf das Agglomerationskonzept Vertreter der Nachbarkommunen eingeladen werden.
  4. die Ergebnisse des Fachsymposiums und Maßnahmen für das weitere bauliche Wachstum Kölns darzustellen und in den Leitprozess zu „Kölner Perspektiven 2030“ aufzunehmen.

 

Umsetzung: Termin: 12.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.2 Ö: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion sowie der Ratsgruppe GUT betreffend "Weitere Offene Bücherschränke im Veedel"

Vorlage:  AN/0359/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

 

1.   Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 31.03.2011 [2491/2010] zur Aufstellung von "Offenen Bücherschränken" in Kölner Stadtbezirken.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung weiterer Bücherschränke in den Kölner Veedeln zu ermöglichen.

 

3.   Auf die Vorlage eines Erfahrungsberichtes als Vorbedingung für die weitere Aufstellung wird verzichtet

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Entwicklung im Bereich nördlich und südlich Colonius"

Vorlage:  AN/1183/2020

Beschlusstext:

Beschluss über den so geänderten Dringlichkeitsantrag:

 

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße/In­nerer Grüngürtel einen städtebaulichen Wettbewerb/ ein Werkstattverfahren durchzuführen, der/das folgende Aspekte betrachtet und Fragen klären soll:

a.   Welche Nutzungen, baulichen Typologien, Dichten und Höhenentwicklungen sind hier – ausgehend vom heutigen Bestand - stadtbild- und grünraumverträglich?

b.   Welche Art und Weise der Bebauung ist dazu geeignet die ökologische Funktion des Inneren Grüngürtels an dieser Stelle zu verbessern? Die Aspekte der Frischluftversorgung der umgebenden Stadtteile, Verschattungen, Auswirkungen auf das Stadtklima, die Auswirkung von Fallwinden und die Klimawandelvorsorgestrategie/ Klimaresilienz müssen hierbei beachtet und gewährleistet werden. Die Gebäude sind als Green Buildings zu planen.

c.   Welche Beiträge können die Vorhabenträger adäquat zu einer möglichen Mehrausnutzung ihrer Grundstücke zur Sicherung und langfristigen Verbesserung des Grüngürtels an dieser Stelle leisten (Schaffung unversiegelter Flächen, öffentliche Mitnutzung, öffentliche Durchwegungen der Grundstücke; langfristige Pflegebeiträge o. ä.)?

d.   Als Grundlagen weiterer zu klärender Fragestellungen sind u.a. die im Ratsantrag AN/0384/2020 vom 26.3.2020 genannten Punkte angepasst zu berücksichtigen:

-      Historische und stadtgestalterische Rahmenbedingungen, Denkmalschutz

-      Sichtbeziehungen, Blickachsen und Verschattungsbereiche

-      Sozialer und öffentlicher Nutzen – hier vor allem bezogen auf die Qualität des Inneren Grüngürtels als Bewegungs- und Naherholungsfläche

-      ÖPNV-Anbindung, Verkehrsentwicklung/ruhender Verkehr

-      Öffentlich zugängliche Nutzungen der Erdgeschosse insbesondere zum Park,
öffentlich zugängliche Nutzungen der Dachgeschosse

2.      Ein Verfahren zur fachlichen und bürgerschaftlichen Beteiligung ist von der Verwaltung zu entwickeln und dem Fachausschuss vorzulegen.

3.      Für den städtebaulichen Wettbewerb/das Werkstattverfahren sollen bereits vorab städtebauliche Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhe, Nutzungen (insbesondere der Erd- und Dachgeschosse, qualitätssichernde Planungsstandards und das Verhältnis von Bebauung und Park entwickelt und im Fachausschuss beraten werden.

4.      In einer zweiten Stufe des wettbewerblichen Verfahrens soll auf dem Grundstück Nördlich Colonius auf Grundlage des in der ersten Stufe entwickelten städtebaulichen Konzeptes und mit den ersten Preisträgern des städtebaulichen Wettbewerbs die Grundlage für die Entwicklung eines VEP`s mit dem Eigentümer des Grundstückes gelegt werden."

5.      Die Potentiale für bezahlbaren Wohnungsbau werden untersucht und weiterverfolgt.

 

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss

TOP Ö: Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Vorlage:  AN/1202/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Antragsteller wird zu Beginn von Ziff. 1 a) wie folgt ergänzt (Ergänzungen unterstrichen):

 

Die Potentiale für bezahlbaren Wohnungsbau werden untersucht und weiterverfolgt, insbesondere nördlich des Colonius. Welche sonstigen Nutzungen…

 

 

Hinweis:

Die CDU-Fraktion bietet an, den ersten Halbsatz des Änderungsantrags als Punkt 5. In den Dringlichkeitsantrag aufzunehmen.

Die SPD-Fraktion schlägt daraufhin vor, den Dringlichkeitsantrag in einen gemeinsamen Antrag umzuwandeln. Dies wird von den ursprünglichen Antragstellern jedoch abgelehnt.

 

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe GUT betreffend "Entwicklung Hallen Kalk"

Vorlage:  AN/0823/2020

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

1.    Für die Entwicklung der Hallen Kalk einen strukturierten Gesprächsprozess zur Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort und weiterer Partner zu entwickeln und durchzuführen.

2.    Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu beschreiben und dafür mögliche Baufelder zu definieren.

3.    Eine Wertermittlung des Grundstücks und der definierten Baufelder entsprechend des Nutzungskonzepts/ der Nutzungskonzepte durchzuführen.

4.    Eine Vergabe- und Vermarktungsstrategie für die Baufelder zu entwickeln.

5.    Eine aktuelle Darstellung aller beabsichtigten bzw. beschlossenen. Nutzungsvorhaben für die Planbereiche „Hallen Kalk“ und „Kalk Süd“ vorzulegen.

 

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und der Volt-Fratkion betreffend "Weitere Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers"

Vorlage:  AN/1441/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers -neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury)- auch eine Beteiligungsstruktur zur entwickeln, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.

 

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.2 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 62460/02
Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang

Vorlage:  0661/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschusses:

 

 

Der Rat beschließt

 

1.       den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 10. März 2016 auf das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet zu verkleinern (siehe Anlage 1);

2.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen Teichrohrsängerweg, Am Wassermann, Wasseramselweg, Girlitzweg, einer bewaldeten Aufschüttung sowie einem bestehenden Kindermöbelgeschäft in Köln-Vogelsang —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang—abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3 und 4;

3.       den Bebauungsplan Nummer 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 13.09.2023
Erledigt: 24.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße – Schule" in Köln-Merheim

Vorlage:  0688/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Ostmerheimer Straße 210, gelegen zwischen dem Nierenzentrum und dem Strahlentherapie-Haus der Kliniken Merheim, Gemarkung Merheim, Flur 15, Flurstücke 2090 und 244-11— Arbeitstitel: Ostmerheimer Straße - Schule in Köln-Merheim — aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer dreizügigen Grundschule mit Sporthalle, einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und gegebenenfalls einer Jugendeinrichtung zu schaffen.

 

 

Umsetzung: Termin: 13.09.2023
Erledigt: 11.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.4 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss
Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung

Vorlage:  0744/2022

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

Umsetzung: Termin: 13.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.2 Ö: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion. Betreff "Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten"

Vorlage:  AN/0251/2022

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss (fett/kursiv):

 

Planungsrechtrechtliche Wettbewerbsverfahren sind grundsätzlich so durchzuführen, dass alle im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen in den einzurichtenden Jurys stimmberechtigt vertreten sind. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen sind als stellvertretende Jury-Mitglieder ohne Stimmrecht an den Jurys zu beteiligen.

Abweichungen von diesem Verfahren sind im begründeten Einzelfall möglich und müssen vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden. Diese Regelung gilt zunächst nur für die laufende Wahlperiode.

 

Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Erledigt: 17.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord

Vorlage:  0302/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.            beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.

2.            beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;

3.         beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

4.         beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).

 

 

Umsetzung: Termin: 13.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.1 Ö: Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan Nummer 63474/02,
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld

Vorlage:  0561/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschusses:

 

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf  für das Gebiet zwischen der Subbelrather Straße und der Äußere Kanalstraße mit der Flurstücksnummer 133, Flur 73, Gemarkung Müngersdorf—Arbeitstitel: (Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 8;

2.       den Bebauungsplan Nummer 63474/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

Umsetzung: Termin: 13.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.4 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 664382/02
Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Altstadt/Süd

Vorlage:  0621/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschusses:

 

 

Der Rat beschließt

1.            über die zum Bebauungsplan-Entwurf 664382/02für das Gebiet im Bereich Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266 (ehemalige Stadtmauer) sowie in südöstlicher Verlängerung auf dem Flurstück 348 in einer Breite von ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall mit einer Größe von ca. 610 m² in Köln-Altstadt/Süd.  —Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Altstadt/Süd — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

 

2.         den Bebauungsplan 664382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Umsetzung: Termin: 13.09.2023
Erledigt: 28.03.2023 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.3 Ö: Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 67410/11;
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg

Vorlage:  0679/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschusses:

 

Der Rat beschließt

 

1.       den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 3. April 2014 auf das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet im westlichen Bereich der Mertener Straße zu verkleinern (siehe Anlage 1);

2.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen dem Raderberggürtel im Norden, der Mertener Straße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der Bonner Straße im Osten, der Gaedestraße im Süden sowie der öffentlichen Grünfläche und der westlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunks im Westen in Köln-Marienburg – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3, 4, 5 und 6;

3.       den Bebauungsplan-Entwurf Bebauungsplan Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

4.       den Bebauungsplan Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

Umsetzung: Termin: 13.09.2023
Erledigt: 24.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 9.2 Ö: Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel "Causemannstraße" in Köln-Merkenich, 3. Änderung, Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Vorlage:  0990/2022

Beschlusstext:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wie folgt an:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel „Causemannstraße“ in Köln-Merkenich, 3. Änderung auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Konzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und bisherigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4 und 5) zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen 1.1, 2.1, 3.1, und 5.1 aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung des Entwurfs stärker zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass trotz der geplanten Aufwertung des Spielplatzes „Auf dem alten Weerth“ der Bau einer Kita im Bereich des Flurstücks 925 (Flur 89, Gemarkung Worringen) baulich möglich bleibt.

 

Umsetzung: Termin: 31.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.3 Ö: Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz"
– verfahrensleitender Beschluss

Vorlage:  1489/2022

Beschlusstext:

 

 

Umsetzung: Termin: 31.08.2023
Erledigt: 24.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 13.1 Ö: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 mit dem Arbeitstitel "Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung" Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Vorlage:  1457/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

Alternative: keine

 

 

Umsetzung: Termin: 31.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Planung der Maßnahme Platzgestaltung Denkmal Keupstraße
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung einer Öffentlickeitsbeteiligung

Vorlage:  1293/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Planungsdienstleistungen für die Leistungsphasen 1-3 und 6-9 gemäß HOAI an Fachplanerinnen und Fachplaner des Bereichs Freiraumplanung sowie des Bereichs Verkehrsanlagen für die Maßnahme "Platzgestaltung Denkmal Keupstraße mit Kosten in Höhe von rd. 43.377 €  an.

2.         beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durchführung einer öffentlichen Beteiligung

3.         beschließt, dass sobald die Platzfläche in den städtischen Besitz übergeht und der Platz ausgebaut wurde, eine Widmung als öffentlicher Raum vorgenommen werden soll.

4.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.

 

Alternative: keine

 

 

 

Umsetzung: Termin: 31.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.3 Ö: Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat Kunst und Kultur

Vorlage:  0556/2022

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

Umsetzung: Termin: 31.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Vorlage:  1401/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         beschließt den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.05.2020 süd-östlich zur Bezirkssportanlage hin zu erweitern (siehe Anlage 1)

2.         beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;

3.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung (Ehrenfeld) ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

Umsetzung: Termin: 31.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 11.1 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes
Nr. 59579/03
Arbeitstitel: Im Mönchsfeld in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Vorlage:  1115/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         nimmt die städtebaulichen Planungen der beiden Investorinnen zur Kenntnis;

 

2.         beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59579/03 für den Bereich an der Sinnersdorfer Straße, Berrischstraße und der Straße „Im Mönchsfeld“ mit den Flurstücken: 114; 115; 271 teilweise; 274; 299, 300, 301; 302; 303; 306; 310; 421 teilweise; 422 teilweise; 436 teilweise; 822 teilweise; 867; 868 (alle Flur 36 der Gemarkung Worringen) —Arbeitstitel: Im Mönchsfeld in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten;

 

3.         beauftragt die Verwaltung, nach der Einleitung des genannten Teilaufhebungsverfahrens mit den beiden Investorinnen städtebauliche Verträge über die geplanten Vorhaben abzuschließen.

Umsetzung: Termin: 31.08.2023
Erledigt: 07.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 14.1 Ö: Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10
Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord
Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens sowie die Änderung der Verfahrensart nach §13a BauGB

Vorlage:  1886/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt zur Kenntnis, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind,

2.       beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen,

3.       beschließt, das Teilaufhebungsverfahren in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen und durchzuführen

 

Umsetzung: Termin: 01.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02;
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung

Vorlage:  2387/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.   beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6439.02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet nördlich der Gebäude der Gras Logistik GmBH — Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung — einzuleiten mit dem Ziel, eine überbaubare Grundstücksfläche für ein Parkhaus festzusetzen;

2.   nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis;

 

 

Alternative: Beibehaltung des bisherigen Planungsrechtes

 

 

Umsetzung: Termin: 01.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.2 Ö: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte

Vorlage:  0953/2022

Umsetzung: Termin: 01.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan),
Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg

Vorlage:  2384/2022

Beschlusstext:

Änderungsantrag zu TOP 10.2 - "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg

AN/1573/2022

Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

 

I:

Beschluss über den so geänderten (fett) Änderungsantrag:

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-ungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der Bebauung Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Ora-nienstraße" in Köln-Höhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen;
  2. regt an, dass zur Entwicklung eines gemischten und ausgewogenen Quartiers ein Gebäudeteil von etwa 15-20 Wohneinheiten für eine WEG bzw. Genossenschaft vorzuhalten ist. Es ist zu prüfen, inwiefern diese in die Planungen miteinbezogen werden kann.
  3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.

 

II:

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich zudem dem Beschluss-vorschlag der Bezirksvertretung Kalk an.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.

beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des

beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren

(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße,

nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der

Bebauung Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg

— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine

Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen.

2.

2.1. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dach-begrünung mit aufnehmen.

2.2 Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

3. Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu erhöhen.

4. Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein.( keine Privatgärten)

2.3. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu be-rücksichtigen.

2.4. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

2.5. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

8. Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse ist nicht als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die Besitzerin der Flä-che ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort Umplanungen stattfinden dürfen.

Höhenberg ist ein äußerst stark verdichteter Stadtteil mit einem geringen Grünanteil. Darum ist es bei neuen Bauprojekten absolut nötig nach neuesten ökologischen Standards zu bauen und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bereiche mit Begrünungsmaß- nahmen zu kühlen, da besonders hochverdichtete und Stadtteile mit geringem Grünanteil besonders stark durch den Klimawandel betroffen sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.

 

III.

Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der Bebauung Olpener Straße 60–114  —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen;

Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung mit aufnehmen.

Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu erhöhen.

Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein. (keine Privatgärten)

Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse ist nicht als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die Besitzerin der Fläche ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort Umplanungen stattfinden dürfen.

  1. regt an, dass zur Entwicklung eines gemischten und ausgewogenen Quartiers ein Gebäudeteil von etwa 15-20 Wohneinheiten für eine WEG bzw. Genossenschaft vorzuhalten ist. Es ist zu prüfen, inwiefern diese in die Planungen miteinbezogen werden kann.
  2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.

 

Umsetzung: Termin: 01.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld

Vorlage:  2326/2022

Beschlusstext:

Änderungsantrag der  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat. CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, der Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln zu TOP 10.4 - Subbelrather Straße 387-407

AN/1567/2022

Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen:

I.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss  beschließt den Punkt 1 der Beschlussvorlage mit folgendem Zusatz: Der Stadtentwicklungsausschuss  beschließt den Punkt 1 der Beschlussvorlage mit folgendem Zusatz:

 

2.    Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchgeführt.
Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der FDP-Fraktion einheitlich zugestimmt.

 

II.

Beschluss über die so geänderte Vorlage:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstücke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen;

Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchgeführt.
Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann erfolgen.

 

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

3.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 01.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.2 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02;
Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang

Vorlage:  2231/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang (Flurstücke 1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf)  —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;

2.         den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3.       den Bebauungsplan Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Erledigt: 28.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.3 Ö: Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Anpassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates

Vorlage:  1438/2022

Beschlusstext:

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf Antrag der FDP-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Erledigt: 12.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 7.1 Ö: 234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes;
Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und
–Longerich
Hier: Feststellungsbeschluss

Vorlage:  2011/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat

         

1.    beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 234. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Arbeitstitel "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich“ eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen 5 und 6.

2.    stellt die 234. Änderung des FNPs mit dem Arbeitstitel "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich“ mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest.

 

Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Erledigt: 31.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.5 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg

Vorlage:  2426/2022

Beschlusstext:

 

 Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Vorschlag des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.08.2022 an:

 

I.   

Der letzte Satz in Absatz 2 der Begründung „Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Sekundarstufe II mit Einfach-Turnhalle und Drei-fach-Turnhalle vor.“ ist ersatzlos zu streichen.

 

II.

Der Stadtentwicklungsausschuss

1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Roddergasse, der Poll-Vingster-Straße und den Gleisanlagen (Germarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013, 2020, 2021, 2022, 2023) —Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln – Humboldt / Gremberg — aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für Schule, festzusetzen;

 

 

Umsetzung: Termin: 01.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße, Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Vorlage:  1401/2022

Beschlusstext:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dem geänderten Beschluss in Anlage 8 -Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 - zur Vorlage zu folgen:

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag   gemäß Anlage 8 (Änderungen wie Verwaltung in fett) wie folgt abstimmen:

 

I

Beschluss

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie Stellungnahme der Verwaltung in fett)

 

1.    das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst öffentlich zu widmen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:

 

Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschließungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt.

Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.

2.    im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:

 

Der Anregung kann gefolgt werden.

3.    die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden.

Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:

 

Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

4.    im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern.

Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:

 

Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.

5.   die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.

Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:

 

Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwischen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzangebots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt:

1.   die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeitserweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet,

sowie

2.   die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grundschule im Stadtteil Ehrenfeld.

Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadtteile Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erweiterung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert werden soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.

Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt (Änderungen der Verwaltung in fett):

1.   Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:

 

Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abgestimmt ist, wenn der Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.

2.   Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:

 

Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Verpflichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau.

Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförderten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben.

3.   Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:

 

Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden.

Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet werden kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zuständigen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz entstehen würde, also für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW angesetzt. Damit diese hochwertig gestaltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die

Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heranzuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nachvollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originären Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhabenträger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstellungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden.

4.   Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:

 

Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten Aussagen dazu treffen.

5.   Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren.

Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:

 

Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie Stellungnahme der Verwaltung in fett):

1.    das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst öffentlich zu widmen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:

 

Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschließungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt.

Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.

2.    im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:

 

Der Anregung kann gefolgt werden.

3.    die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden.

Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:

 

Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

4.    im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern.

Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:

 

Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.

5.   die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.

Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:

 

Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwischen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzangebots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt:

3.   die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeitserweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet,

sowie

4.   die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grundschule im Stadtteil Ehrenfeld.

Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadtteile Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erweiterung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert werden soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.

Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt (Änderungen der Verwaltung in fett):

1.   Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:

 

Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abgestimmt ist, wenn der Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.

2.   Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:

 

Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Verpflichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau.

Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförderten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben.

3.   Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:

 

Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden.

Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet werden kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zuständigen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz entstehen würde, also für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW angesetzt. Damit diese hochwertig gestaltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die

Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heranzuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nachvollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originären Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhabenträger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstellungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden.

4.   Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:

 

Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten Aussagen dazu treffen.

5.   Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren.

Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:

 

Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.1 Ö: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes

Vorlage:  2510/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes (3. Deckblatt) die als Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben.

 

 Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
SteA Beschluss 27.10.2022

    Sitzung 27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.3 Ö: Beschlussvorlage Rat betreffend "Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz' "

Vorlage:  3079/2022

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Gültigkeit der Sanierungs-satzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz' vom 12.11.2008 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 19.11.2003) bis zum 31.12.2030 zu verlängern.

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 - Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle Ratsbeschluss 08.12.2022
Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Gültigkeit
der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof
Köln Messe/Deutz' vom 12.11.2008 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am
19.11.2003) bis zum 31.12.2030 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

    Sitzung 27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld

Vorlage:  2326/2022

Beschlusstext:

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt der Stadtentwicklungsausschuss dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Vorlage 2326/2022 vom 05.09.2022 - Anlage 4 -  wie folgt (Änderungen fett):

 

Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstücke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen;

 

Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchgeführt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann erfolgen.

 

2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

 

3. Im Bebauungsplan ist ein Gehrecht zwischen Subbelrather- und Marienstraße festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Siehe bitte Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 27.10.2022

    Sitzung 27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 13.1 Ö: Hier: Ergänzender Beschluss der baulichen Höhenentwicklung im Bereich des Ostdreiecks im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen

Vorlage:  3080/2022

Beschlusstext:

Die SPD-Fraktion beantragt mündlich sich dem Verwaltungsvorschlag anzuschließen und beantragt zudem den Verweis der Vorlage in die BV 7 (Bezirksvertretung Porz).

 

Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt dann über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt die Umsetzung der Variante C und damit eine maximale Höhe von 12 Geschossen (entspricht 48 m Gebäudehöhe) für das geplante Hochhaus im Bereich des Baufelds Ost 03 gemäß Anlagen 1 bis 3 in Ergänzung des Beschlusses vom 09.09.2021 (vgl. Vorlagen-Nr. 2608/2021) und folgt damit der Empfehlung des Begleitgremiums Deutzer Hafen.

2.      beauftragt die Verwaltung die Bebauungsplanverfahren "Deutzer Hafen" auf dieser Grundlage voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss 27.10.2022, Stadtentwicklungsausschuss

    Sitzung 27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.2 Ö: Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz
Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Vorlage:  3018/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen;

 

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.2 Ö: Beschlussvorlage Rat betreffend "Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Anpassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates"

Vorlage:  1438/2022

Beschlusstext:

 

 

Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen:

 

I

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Geschäftsordnung des

Gestaltungsbeirates der Stadt Köln mit folgenden Änderungen (in fett):

 

zu GO 2. - Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates

 

(1)  […]
d) Der Gestaltungsbeirat gibt Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der Stadt Köln, wie z. B. dem Gestaltungshandbuch oder dem Leuchtenkonzept, ab.


[…]

(3)  Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung und eine Stellvertretung werden wird in sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im Beurteilungsgremium eingebunden.

(4)   

 

 

zu GO 3. - Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates

 

(1)  Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Bei der Besetzung ist zu beachten, dass Qualifikation aus den Bereichen Stadtplanung und Freiraumplanung vertreten ist. Weitere Fachdisziplinen können anlassbezogen hinzugezogen werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein Geschäftssitz in der Region Köln erforderlich.

Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Hauses der Architektur Köln (hdak) und maßgeblicher Verbände von der Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zur Berufung vorgeschlagen.

 

Es können nur solche Mitglieder für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die

-       in städtebaulichen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (z. B. Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausgezeichnet worden sind     oder

-       als Preisrichter*innen in o. g. Verfahren tätig waren

-       als unabhängige Gutachter*innen oder Fachberater*innen bei städtebaulichen Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren

-       Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur/ oder Städtebau/Stadtplanung sind bzw. waren.

Die Qualifizierung der Mitglieder ist nachzuweisen.

 

(2)  Die Beiratsmitglieder werden vom Rat in der Regel für sechs Jahre berufen. Eine

Wiederberufung ist nicht möglich.

Zur Sicherung der Kontinuität wird ein „rollierendes System“ eingeführt. Dazu werden für die erste Periode zwei Mitglieder (ein lokales, ein externes) für lediglich drei Jahre und drei Mitglieder für sechs Jahre entsandt, wobei die erstgenannten Mitglieder aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat stammen können. […]

 

(3)  Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Alle beratenden ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld analog § 57 GO.

 

[…]

(5)  Der*Die Stadtkonservator*in ist ständiges beratendes Mitglied im Beirat.

 

 

zu GO 4.: Vorsitz und Vertretung

 

Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von den stimmberechtigten Beiratsmitgliedern [auf Vorschlag des/der Beigeordneten für Planen und Bauen] gewählt. Der Vorsitz ist durch ein Mitglied aus der Kölner Region zu gewährleisten.

 

 

zu GO 8.: Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung

 

(1)  Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates können sich in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil aufteilen, wobei in ersterem Themen behandelt werden können, die bereits öffentlich sind, zur Veröffentlichung anstehen oder Projekte, bei denen der Bauherr nichts gegen eine öffentliche Beratung einzuwenden hat.

(2)  Ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Stadtentwicklungsausschuss sollte stattfinden. Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungsausschuss Sondertermine zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthemen vereinbart werden. Dazu eignen sich insbesondere Zeitpunkte, zu denen personelle Veränderungen stattfinden.

 

 

zu GO 9.: Geschäftsführung

 

(7)  Im Vorfeld zu den Sitzungen des Beirats werden Besichtigungsmöglichkeiten zu jeweils neuen Projekten organisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Geschäftsordnung des

Gestaltungsbeirates der Stadt Köln mit folgenden Änderungen (in fett):

 

zu GO 2. - Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates

 

(1)  […]
d) Der Gestaltungsbeirat gibt Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der Stadt Köln, wie z. B. dem Gestaltungshandbuch oder dem Leuchtenkonzept, ab.


[…]

(3)  Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung und eine Stellvertretung werden wird in sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im Beurteilungsgremium eingebunden.

(4)   

 

 

zu GO 3. - Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates

 

(1)  Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Bei der Besetzung ist zu beachten, dass Qualifikation aus den Bereichen Stadtplanung und Freiraumplanung vertreten ist. Weitere Fachdisziplinen können anlassbezogen hinzugezogen werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein Geschäftssitz in der Region Köln erforderlich.

Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Hauses der Architektur Köln (hdak) und maßgeblicher Verbände von der Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zur Berufung vorgeschlagen.

 

Es können nur solche Mitglieder für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die

-       in städtebaulichen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (z. B. Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausgezeichnet worden sind     oder

-       als Preisrichter*innen in o. g. Verfahren tätig waren

-       als unabhängige Gutachter*innen oder Fachberater*innen bei städtebaulichen Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren

-       Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur/ oder Städtebau/Stadtplanung sind bzw. waren.

Die Qualifizierung der Mitglieder ist nachzuweisen.

 

(2)  Die Beiratsmitglieder werden vom Rat in der Regel für sechs Jahre berufen. Eine

Wiederberufung ist nicht möglich.

Zur Sicherung der Kontinuität wird ein „rollierendes System“ eingeführt. Dazu werden für die erste Periode zwei Mitglieder (ein lokales, ein externes) für lediglich drei Jahre und drei Mitglieder für sechs Jahre entsandt, wobei die erstgenannten Mitglieder aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat stammen können. […]

 

(3)  Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Alle beratenden ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld analog § 57 GO.

 

[…]

(5)  Der*Die Stadtkonservator*in ist ständiges beratendes Mitglied im Beirat.

 

 

zu GO 4.: Vorsitz und Vertretung

 

Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von den stimmberechtigten Beiratsmitgliedern [auf Vorschlag des/der Beigeordneten für Planen und Bauen] gewählt. Der Vorsitz ist durch ein Mitglied aus der Kölner Region zu gewährleisten.

 

 

zu GO 8.: Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung

 

(1)  Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates können sich in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil aufteilen, wobei in ersterem Themen behandelt werden können, die bereits öffentlich sind, zur Veröffentlichung anstehen oder Projekte, bei denen der Bauherr nichts gegen eine öffentliche Beratung einzuwenden hat.

(2)  Ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Stadtentwicklungsausschuss sollte stattfinden. Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungsausschuss Sondertermine zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthemen vereinbart werden. Dazu eignen sich insbesondere Zeitpunkte, zu denen personelle Veränderungen stattfinden.

 

 

zu GO 9.: Geschäftsführung

 

(7)  Im Vorfeld zu den Sitzungen des Beirats werden Besichtigungsmöglichkeiten zu jeweils neuen Projekten organisiert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Erledigt: 12.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.3 Ö: Live-Stream der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses

Vorlage:  1529/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einführung eines Live-Streams ab 2023, gemäß Anlage 1.

 

Umsetzung: Termin: 25.08.2023
Erledigt: 24.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.2 Ö: Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in Köln-Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 zur Vorlage 3408/2021

Vorlage:  3365/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         beauftragt die Verwaltung für die Flächen westlich des Penningsfelder Wegs in Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen mit dem Ziel ein Wohnquartier mit voraussichtlich 50-60 Wohneinheiten zu ermöglichen.

2.         beschließt für die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs in Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, auf die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu verzichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022
ungeändert beschlossen

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 12.1 Ö: Beschluss betreffend "Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden"

Vorlage:  3356/2022

Beschlusstext:

Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, dem Beschluss der Bezirksvertretung Mühlheim (gemäß Anlage 2) zu folgen.

 

I Beschluss

Die Vorsitzende lässt zunächst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE mehrheitlich abgelehnt.

 

Auf mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgender ergänzender Beschluss gefasst:

 

II Beschluss: ergänzt (Änderungen fett)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal.
  2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.

  3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen.

Die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am 05.12.2022 an dem Termin der Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie jeweils eine Person der in der Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen stimmberechtigten Fraktionen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim, (Anlage 2), soweit wie möglich bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

III. Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Änderungen fett):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal.
  2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.

  3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen.

Die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am 05.12.2022 an dem Termin der Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie jeweils eine Person der in der Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen stimmberechtigten Fraktionen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim (Anlage 2), soweit wie möglich, bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Erledigt: 04.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

SB wurde erfasst

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen

Vorlage:  3166/2022

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt wie in der Sitzung vom 27.10.2022 (ungeändert):

 

a)    beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.

 

·         Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen.

 

·         Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

·         Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.

 

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
ungeändert beschlossen wie am 27.10.2022

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen

Vorlage:  3166/2022/1

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für Teile der Flurstücke 407 und 549, Flur 6, Gemarkung Longerich, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: “Am Bilderstöckchen“ in Köln-Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04;
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Bürogebäude und Autohaus

Vorlage:  1712/2022

Beschlusstext:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt während der Behandlung des Tagesordnungspunktes aufgrund geänderter Entwicklungen beim Bauvorhaben einen mündlichen Änderungsantrag ein:

I Beschluss: (Änderungen fett):

Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Vorlage für die nächste reguläre Sitzung in 2023 zu erstellen. Diese soll die aktuellen Entwicklungen und Verhandlungen mit dem Vorhabenträger sowie eine Qualifizierung ausweisen.

Zudem soll die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) in die Beratungsfolge der neuen Vorlage aufgenommen werden.

Der mündliche Änderungsantrag der CDU-Fraktion ersetzt die bisherige Vorlage und die Änderungsanträge (Anlage 6) und den Änderungsantrag AN/2208/2022.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022:

Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04;
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor-world Bürogebäude und Autohaus
1712/2022


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt aufgrund geänderter Entwicklungen einen mündlichen Änderungsantrag ein:
I Beschluss: (Änderungen fett):

Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Vorlage für die nächste reguläre Sitzung in 2023 zu erstellen. Diese soll die aktuellen Entwicklungen und Verhandlungen mit dem Vorhabenträger sowie eine Qualifizierung ausweisen.

Zudem soll die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) in die Beratungsfolge der neuen Vorlage aufgenommen werden.
Der mündliche Änderungsantrag der CDU-Fraktion ersetzt die bisherige Vorlage und die Änderungsanträge (Anlage 6) und den Änderungsantrag AN/2208/2022.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion zugestimmt.

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.6 Ö: Beschlussvorlage Rat betreffend "Förderung kommunale Nachhaltigkeit Köln"

Vorlage:  3681/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Projektanträge des KölnAgenda e.V. und des Allerweltshaus Köln e.V. als Projekte für die kommunale Nachhaltigkeit Kölns für 2023 und 2024 zu fördern. Diese dienen der Fortführung des Kölner Agenda-Prozesses und lösen die bisherige Defizitfinanzierung des KölnAgenda e.V. ab.

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Ratsbeschluss 08.12.2022: ungeändert beschlossen , vorberatend Stadtentwicklungsausschuss

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler", Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Vorlage:  3546/2022

Beschlusstext:

I Beschluss

 

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, vor Eintritt in die Tagesordnung, werden folgende, inhaltlich zusammenhängende Tagesordnungspunkte gemeinsam behandelt:

 

T O Ö 9.1, der Änderungsantrag zu 9. 1, TOP Ö 9.3 und TOP Ö  18.12.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Die Ausschussvorsitzende lässt wie folgt abstimmen:

 

II Beschluss

 

Der gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT betreffend "TOP 9.1 – Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler (3546/2022)"

AN/2264/2022 Änderungsantrag wird nach Eintritt in die Tagesordnung von den Antragstellenden zurückgezogen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

III Beschluss

 

Der Stadtentwicklungausschuss folgt nach Eintritt in die Tagesordnung der Verwaltungsvorlage unter TO Ö 9.1

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
ungeändert beschlossen wie Verwaltung: 01.12.2022

    Sitzung 01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 9.3 Ö: 242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des Flächennutzungsplanes

Vorlage:  3581/2022

Beschlusstext:

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand – gemäß der Anlage 3 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 5 zu berücksichtigen.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022
ungeändert beschlossen.

    Sitzung 29.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 11.1 Ö: Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld

Vorlage:  1232/2022

Beschlusstext:

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 29.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.1 Ö: Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss

Vorlage:  2447/2022

Beschlusstext:

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss Sondersitzung 29.09.2022

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.1 Ö: Ratsvorlage betreffend "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK)"

Vorlage:  1538/2020/1

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
gemäß Ratsbeschluss vom 09.02.2023: ungeändert beschlossen

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz

Vorlage:  4315/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße —Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen;

2.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Erledigt: 04.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld
und über die Empfehlungen zur Überarbeitung des Ergebnisses des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs Max Becker-Areal

Vorlage:  3635/2022

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2023 an (Änderungen fett):

I Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal zur Kenntnis;

2.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Widdersdorfer Straße 194 – 208, östlich des Maarwegs, südlich der Bahntrasse und westlich des Alten Gaswerkes, des Kontrastwerkes (Oskar-Jäger-Straße 173) und des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 175-177 sowie für das Annexgrundstückes westlich des Maarwegs bis zur Vitalisstraße - Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen;

3.       beschließt die Überarbeitung des Siegerentwurfs von Cityförster mit urbanegestalt gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.

4.    Bezüglich der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind folgende Punkte zu beachten:

a)    Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Bebauung festzuhalten.

b)    Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbedingt beizubehalten.

c)    Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten;

d)    Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad- und Fußwege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker-Areal entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die Militärringstraße.

e)    Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Gebiet müssen die notwendigen Grünflächen im Max Becker-Areal auch so früh wie möglich realisiert werden. Starkregenprävention und Bewässerung der Grünflächen bei Trockenheit müssen unbedingt mitgeplant werden.

f)     Das städtebauliche Konzept und mit ihm der vorhabenbezogene Bebauungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiter zu qualifizieren.

g)    Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiter zu qualifizieren, das auch für Kurse (Babyschwimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist anzustreben.

h)    Zur Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung des Gleisrad- und Fußwegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar-Jäger-Straße und einer Rampe an der Vogelsanger Straße geprüft.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal zur Kenntnis;

2.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Widdersdorfer Straße 194 – 208, östlich des Maarwegs, südlich der Bahntrasse und westlich des Alten Gaswerkes, des Kontrastwerkes (Oskar-Jäger-Straße 173) und des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 175-177 sowie für das Annexgrundstückes westlich des Maarwegs bis zur Vitalisstraße - Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen;

3.       beschließt die Überarbeitung des Siegerentwurfs von Cityförster mit urbanegestalt gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.

4.    Bezüglich der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind folgende Punkte zu beachten:

a)    Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Bebauung festzuhalten.

b)    Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbedingt beizubehalten.

c)    Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten;

d)    Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad- und Fußwege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker-Areal entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die Militärringstraße.

e)    Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Gebiet müssen die notwendigen Grünflächen im Max Becker-Areal auch so früh wie möglich realisiert werden. Starkregenprävention und Bewässerung der Grünflächen bei Trockenheit müssen unbedingt mitgeplant werden.

f)     Das städtebauliche Konzept und mit ihm der vorhabenbezogene Bebauungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiter zu qualifizieren.

g)    Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiter zu qualifizieren, das auch für Kurse (Babyschwimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist anzustreben.

h)    Zur Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung des Gleisrad- und Fußwegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar-Jäger-Straße und einer Rampe an der Vogelsanger Straße geprüft.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 3.1.1 Ö: Gemeinsamer Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion VOLT betreffend "Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungsbericht zu AN/0260/2022"

Vorlage:  AN/0242/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Ausschluss beschließt:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über ihre Planungsziele im Wohnungsbau und die Anzahl beschlossener Wohneinheiten zu berichten. Dieser Bericht soll zu Beginn eines Jahres erscheinen. Der Bericht soll dem Unterausschuss Wohnen, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt werden. Der Bericht soll folgende Punkte enthalten:

 

a)    Anzahl der durch Satzungsbeschluss planungsrechtlich möglich gewordenen neuen Wohneinheiten unterteilt nach frei finanziertem Wohnungsbau, und gefördertem Wohnungsbau. behindertengerechten Wohneinheiten und Wohneinheiten zur Eigentumsbildung.

 

b)    Prognose der für das nächste laufende Jahr geplanten Satzungsbeschlüsse mit Nennung der Projekte sowie der Anzahl an Wohneinheiten.

 

c)    Die Verwaltung erstellt ab dem zweiten Report eine kurze Stellungnahme zur Bilanz zwischen Zielsetzung und Realisierung, inwieweit die zustande gekommenen Satzungsbeschlüsse von vorherigen Prognosen deutlich abweichen.

 

Der Report soll sich auf die Nennung der Kennzahlen fokussieren und bestenfalls im Umfang nicht mehr als eine Seite überschreiten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Unterausschuss Wohnen folgende Sachstände mitzuteilen:

 

a)    Wie viele Bauanträge für wie viele Wohneinheiten seit der letzten Berichterstattung gestellt und nach welcher durchschnittlichen Dauer diese erteilt wurden. bzw. nach welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit diese noch offen sind.

 

b)    Wie viele Wohnungen im genannten Zeitraum genehmigt wurden, für wie viele Wohnungen Baufertigstellungsanzeigen entgegen genommen wurden und wie sich der Baugenehmigungsüberhang dadurch entwickelt hat. (Anmerkung: diese Daten können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Landesstatistik geliefert werden.)

 

c)    Wie sich die Zahl offener Stellen und der nicht im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Elternzeit, Landzeitkranke...) im genannten Zeitraum entwickelt hat und

 

d)    Wie die Sachstände zur Digitalen Bauakte und zur Qualitativen Bauberatung (Ratsbeschluss vom 9. November 2021) sind.

 

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über den Ersetzungsantrag abstimmen:

 

Umsetzung: Termin: 25.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.7 Ö: Ratsvorlage betreffend "Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Berufung der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates"

Vorlage:  2599/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses (namentliche Ergänzung fett):

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die fünf stimmberechtigten Mitglieder des Gestaltungsbeirates zu benennen

 

Aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat benennt der Rat

1             Herrn Minkus als Mitglied des bisherigen Gestaltungsbeirates aus Köln

für weitere drei Jahre.

 

Der Rat benennt folgende neue Mitglieder für den Gestaltungsbeirat:

2.         Herrn Professor Van Broeck, ehem. Landesbaumeister und Architekt aus Brüssel

            für drei Jahre und

 

   für sechs Jahre

3          Frau Professorin Klußmann, Architektin aus Köln,

4.         Herrn Professor Molestina, Architekt und Stadtplaner aus Köln, und

5.         Frau Professorin Aufmkolk, Landschaftsarchitektin aus Essen

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Erledigt: 12.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Siehe Ratsbeschluss 09.02.2023 (wie Anlage 4 = Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023)

Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 5.2 Ö: Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz

Vorlage:  4318/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Porz - das überarbeite Entwurfskonzept (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Erledigt: 11.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023
ungeändert beschlossen.

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 10.5 Ö: Erweiterung DEVK-Zentrale in Köln-Riehl, Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorlage:  4280/2022

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt eine Korrektur der ausgewiesenen Himmelsrichtungen in der Vorlage wie folgt:

I Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett)

1.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Niederländer Ufer, im Süd-Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd-Osten von der Riehler Straße

—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;

2.         nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;

3.         beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen

4.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, bei keiner Enthaltung, mehrheitlich

zugestimmt.

 

II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett)

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett)

1.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Niederländer Ufer, im Süd-Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd-Osten von der Riehler Straße

—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;

2.         nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;

3.         beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen.

4.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023

    Sitzung 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 6.4 Ö: Ratsvorlage betreffend "Bedarfsfeststellungsbeschluss Waidmarkt – Vergabe externer Fachbüros zur Unterstützung der Teilprojekte und Fachdienststellen im Projekt Waidmarkt"

Vorlage:  4018/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat erkennt im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung am Waidmarkt den Bedarf für die Beauftragung von Fachbüros

  1. für die Projektleitung der Gesamtprojektverantwortung als sog. Project Management Office (PMO) in Höhe von 1.800.308 Euro,
  2. für Kommunikationsleistungen in Höhe von insgesamt 245.140 Euro und
  3. für die Projektsteuerung zur Errichtung eines Kulturortes und/ oder einer Gedenkstätte in Höhe von 532.400 €

4.    Zusätzlich beschließt der Rat zur Finanzierung des Bedarfs unter Ziffer 3 die Verwendung und Freigabe der Mittel aus dem Renovierungsprogramm im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 59.150 Euro und im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 118.300 Euro im Teilergebnisplan des Referats für Museumsangelegenheiten in der Produktgruppe 0401, Museumsreferat, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

(jeweils brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der Vergabeverfahren.

 

 

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Sachstand für Stadtentwicklungsausschuss.
Beschluss Rat 09.02.2023:
ungeändert beschlossen.

    Sitzung 19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss

TOP 1.1 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen

Vorlage:  3195/2022

Beschlusstext:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (durchgestrichen):

 

Beschluss:

Der Rat

1.       beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke führende Güterbahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 2.2, 3, 4 und 5;

2.       beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

3.       nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. Mobilitätskonzept (Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort definierten Maßnahmen zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastrukturmaßnahmen und als Bestandteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur im Umfeld des Deutzer Hafens.

4.       beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 für das überordnete Netz:
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und
- Überplanung des Östlichen Zubringers.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die für den Östlichen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu vereinbaren.

5.       beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangverkehrs auf der Siegburger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf dem Sandberg im Sinne von Planfall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10).

 

Hinweis:

Die gesamte geänderte Beschlussfassung der Vorlage 3195/2022 findet sich in TOP 1.1.4 (Ergänzungsantrag) zur Vorlage 3195/2022 sowie in der Anlage 19 in Session-Net wieder.

Umsetzung: Termin: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle
Ratsbeschluss 09.02.2023
geändert beschlossen.