TOP 3.2 Ö: Geschäftsprozessoptimierung im Bauaufsichtsamt – Einführung der elektronischen Aktenführung Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2016 Vorlage: AN/0079/2016 Beschlusstext:
Ergänzter Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
inwieweit im Rahmen der laufenden Geschäftsprozessoptimierung für die
Bauverwaltung kurzfristig Anträge auf
Baugenehmigungen eingescannt werden können und wie kurzfristig die
Einführung der „elektronischen Akte“ im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen werden
kann.
Umsetzung: Termin: 12.08.2022 Erledigt: 23.11.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.4 Ö: Weitere Auswertung des Masterplans zum Zwecke des Wohnungsbaus Antrag der FDP-Fraktion vom 27.01.2014 Vorlage: AN/0191/2014 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist den Antrag zur Beratung in die
Lenkungsgruppe Masterplan.
Umsetzung: Termin: 05.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.2 Ö: Fläche für Open-Air-Veranstaltungen identifizieren Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2016 Vorlage: AN/1020/2016 Beschlusstext:
2. Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird gebeten geeignete Flächen zu identifizieren, die sich für
Open-Air-, Zirkus-, Manegen-Kunst- und Varietéveranstaltungen eignen.
2. Als
Bewertungskriterien sind die Beschaffenheit, das Fassungsvermögen, die
Eigentumsverhältnisse, die Verkehrsanbindung, die Umweltauswirkungen und die
Lärmemissionen zu berücksichtigen.
3. Die
Ergebnisse über alle geprüften Flächen werden zeitnah dem
Stadtentwicklungsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie ggf. weiteren
zuständigen Ausschüssen dargestellt.
Umsetzung: Termin: 05.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.4 Ö: Schulstandort Deutzer Feld verwirklichen – Verhandlungen aufnehmen - Planungsrecht anpassen! Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2016 Vorlage: AN/1082/2016 Beschlusstext:
Geänderter
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist den Antrag zur
Behandlung in den Ausschuss Schule und Weiterbildung.
Umsetzung: Termin: 05.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1 Ö: Schulstandort Deutzer Feld verwirklichen – Verhandlungen aufnehmen - Planungsrecht anpassen! Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2016 Vorlage: AN/1082/2016 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen
Voraussetzungen insbesondere bau-, planungs- und immissionsschutzrechtlicher
Art für den Bau der Gesamtschule zu schaffen. Insbesondere ist zu prüfen, den
Bebauungsplan Nr. 69450/10 „Deutzer Feld“ in Köln-Kalk im Bereich der Baufelder
6, 7 so zu ändern, anstatt der GE-Festsetzung eine Festsetzung als Fläche für
den Gemeinbedarf –Schule- vorzusehen. Eine Nutzung der Fläche für einen
anderweitigen Zweck ist auszuschließen.
Umsetzung: Termin: 05.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn Vorlage: 4271/2016 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn–
einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet südlich der
Straße Am Bahnhof, im Osten begrenzt durch die Frankfurter Straße, im Westen
durch die Poststraße und im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am
Peter-Joseph-Schumacher-Weg gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zu schaffen;
2. beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß
Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);
3. Die Ausführungen in Anlage 6 sind zu berücksichtigen. Die Umsetzung
soll in dreigeschossiger Bauweise erfolgen.
Umsetzung: Termin: 04.01.2024 Erledigt: 31.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.1 Ö: Entwicklungskonzept Chorweiler für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord Vorlage: 1070/2017 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das Entwicklungskonzept Chorweiler in Anlage 1 für den Sozialraum
Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord mit seinen Planungs- und
Handlungsempfehlungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr.
11 Baugesetzbuch.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des beschlossenen
Entwicklungskonzeptes Chorweiler mit der Erstellung eines 'Integriertes
Handlungskonzeptes' (IHK Phase 2) zwecks Fortschreibung des bisherigen vom Rat
am 20.12.2016 beschlossenen sozialraumspezifischen Einzel-IHK für den Sozialraum
Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord (Phase 1) im Rahmen des Leitkonzeptes
„Starke Veedel - Starkes Köln“.
3.
Das
fortgeschriebene IHK (Phase 2) mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen
zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Sozialraums und als Grundlage zur
Einwerbung von weiteren staatlichen Fördermitteln für den Sozialraum
Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord ist dem Rat mit den Ergebnissen einer
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die im
Entwicklungskonzept Chorweiler aufgezeigten Potenzialflächen innerhalb des
Sozialraum-gebietes sind nach Maßgabe des beschlossenen Entwicklungskonzeptes
weiter zu entwickeln.
Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.2 Ö: Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße / Militärringstraße Vorlage: 0879/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im
Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger
Straße/Militärringstraße die als Anlage 8 beigefügte Stellungnahme mit der als
Anlage 9 beigefügten Ergänzung abzugeben.
Umsetzung: Termin: 28.12.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.6 Ö: Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage: 4282/2016 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Heliosgelände in
Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis;
2. beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Variante 3
(Anlage 2).
3. soweit die Stellungnahme der Verwaltung
zum Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht negativ ist (Anlage 10),
sollen die Belange der Bezirksvertretung im weiteren Verfahren geprüft werden.
Umsetzung: Termin: 03.01.2024 Erledigt: 14.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 5.5 Ö: Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße) zwischen K 6 (Krankenhausstraße) und L 361 (Aachener Straße) mit Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4 Vorlage: 1225/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 183 (Bonnstraße) und den
Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord sowie den Verflechtungsstreifen der
Autobahn A 4 die in der Anlage 9 beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Umsetzung: Termin: 03.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1 Ö: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 27.06.2017 betr. "Rheinboulevard - Kiosk" Vorlage: AN/0978/2017 Beschlusstext:
Beschluss: (gem. Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 27.06.17, modifiziert durch den Änderungsantrag
der SPD-Fraktion vom 06.07.17)
Um die Realisierung eines Getränkeangebots
am Rheinboulevard zügig sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt,
- zur Einrichtung
einer dem Ort angemessenen mobilen Verkaufsstelle südlich der Hohenzollernbrücke
als Zwischenlösung die erforderlichen Schritte zur Ausschreibung einer
Konzessionsvergabe für den Zeitraum bis maximal Ende Februar 2019 einzuleiten.
- das Verfahren zur
Errichtung einer festen Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nähe
des Rheinboulevards zügig aufzunehmen und zu diesem Zweck auf die
Aufstellung eines Gastronomiekonzeptes und den angekündigten
„Architekturwettbewerb“ zu verzichten.
- über die weitere
Umsetzung (Ziffer 1. und 2.) die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz, den
Ausschuss Umwelt und Grün sowie den Stadtentwicklungsausschuss zu unterrichten.
- den Umsetzungsstand
der übrigen im Ratsbeschluss vom 12.05.2015 aufgeführten Maßnahmen
(Umsetzung Reinigungskonzept, Toilettenversorgung, Fahrradabstellanlagen
usw.) kurzfristig der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Ausschuss Umwelt
und Grün sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.
Umsetzung: Termin: 05.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 9.2 Ö: Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord Mitteilung über das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage: 1825/2017 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen
Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;
2. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Umsetzung: Termin: 03.01.2024 Erledigt: 24.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Vorlage: 1341/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen
Planungskonzepts gemäß Anlage 2 einen
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme
der Verwaltung (Anlage 3) zu
berücksichtigen.
Umsetzung: Termin: 03.01.2024 Erledigt: 03.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven Vorlage: 1810/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne
Votum in die nachfolgenden Gremien und bittet um Wiedervorlage.
Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.4 Ö: Starke Veedel - Starkes Köln Bedarfsfestellung für das Projekt "Aufbau einer bürgerschaftlichen Kultur der Wohnumfeldpflege, Müllvermeidung und Müllbeseitigung" als Teilmaßnahme der Fördermaßnahme "Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung" in den Sozialräumen Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße Vorlage: 1843/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur
Beratung in die Bezirksvertretung Mülheim und verzichtet auf Wiedervorlage
sofern die Bezirksvertretung der Vorlage ohne Änderungen zustimmt.
Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP Ö: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 3.1, gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 27.06.2017 betr. "Rheinboulevard - Kiosk" Vorlage: AN/1038/2017 Umsetzung: Termin: 05.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim Vorlage: 1388/2017 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und Grün,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für die Flurstücke 853, 1262, 1699 und 1703 der Gemarkung
Dünnwald, Flur 61 –Arbeitstitel: Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim–
einzuleiten mit dem Ziel, den vorhandenen Standort zu einem Museumskomplex mit
Lager und Werkstattflächen zu entwickeln;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).
Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen Vorlage: 1863/2017 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Heinrich-Pesch-Straße,
westliche Grenze der öffentlichen Grünfläche, Robert-Perthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße
in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Autohaus
Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen— einzuleiten mit dem
Ziel, die Errichtung eines Kfz-Handelsbetriebes
mit Reparaturwerkstatt sowie die Errichtung einer zugehörigen Parkpalette
festzusetzen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt.
Umsetzung: Termin: 04.01.2024 Erledigt: 10.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 12.2 Ö: Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld Vorlage: 1511/2017 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Geänderter Beschluss: (analog der
Beschlussempfehlung des Rahmenplanungsbeirates mit Modifizierung)
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem
Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel:
Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß
Anlage 5;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zu ändern;
3. den
Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
4. es
wird bekräftigt, dass im Bereich der Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im
Rahmen der Umsetzung möglichst kulturwirtschaftliche und
soziokulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind."
Umsetzung: Termin: 04.01.2024 Erledigt: 01.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.5 Ö: Leitprojekt: Strategisches Stadtentwicklungskonzept "Kölner Perspektiven 2030" Beschluss zur Erarbeitung der "Kölner Perspektiven 2030" auf Grundlage des vorgeschlagenen Verfahrens (siehe Anlage 1) Beschluss zur Vergabe und Beauftragung der notwendigen externen Unterstützung Vorlage: 1331/2017 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das Verfahren zur Erstellung des Strategischen
Stadtentwicklungskonzeptes „Kölner Perspektiven 2030“ (siehe Anlagen 1 und 2)
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung die für das Verfahren notwendigen externen
Unterstützungsleistungen zu vergeben und zu beauftragen.
Umsetzung: Termin: 04.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.3 Ö: Planungsbeschluss für die Neugestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" Vorlage: 1105/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des Auswahlverfahrens
für die Erstellung des "Gestaltungsplans Gesamtraum Via Culturalis mit
Neugestaltung der Gürzenichstraße" sowie die erfolgte Vorplanung zur
Neugestaltung der Gürzenichstraße zur Kenntnis;
2. beauftragt die Verwaltung, die
Entwurfsplanung auf Basis der Vorentwurfsplanung von RMP Stephan Lenzen
Landschaftsarchitekten gemäß den Anlagen 1 und 2 weiter zu verfolgen.
Umsetzung: Termin: 03.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 12.1 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63475/01 Arbeitstitel: Häuschensweg in Köln-Bickendorf Vorlage: 1443/2017 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63475/01 für das Gebiet zwischen
Häuschensweg und Subbelrather Straße/Grüner Brunnenweg, östlich angrenzend an
die Rosenhofsiedlung in Köln-Bickendorf —Arbeitstitel: Häuschensweg in
Köln-Bickendorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) Nummer 63475/01 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung
des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Umsetzung: Termin: 04.01.2024 Erledigt: 01.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung:
Frau Noven im Auftraq von Frau Zlonicky in Vertretung für Frau Herr |
TOP 5.1 Ö: Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes Vorlage: 2875/2016 Beschlusstext:
Geänderter Beschluss: (Mündlicher
Änderungsantrag von Frau Jahn)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. stimmt
einer Erweiterung der Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm
(Blaue-Funken-Weg 2) im Bereich der heutigen öffentlichen Grünfläche
grundsätzlich zu;
1. nimmt
die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektonischen
Gutachterverfahren (Anlage 2) mit
folgenden Änderungen zur Kenntnis.
- Die
Aufgabenstellung wird dahingehend erweitert, dass auch eine unterirdische
Lösung geplant und erwünscht wird. Für eine unterirdische Lösung wird das
Plangebiet erweitert und greift nicht zwingend die Flucht der Stadtmauer auf.
- Die
städtebaulichen Rahmenvorgaben für den Erweiterungsbau werden dahingehend
geändert, dass der Erweiterungsbau nicht ausschließlich ein Hochbau sein muss,
sondern auch unterirdisch geplant werden kann.
- Die
Beurteilungskriterien für die eingehenden Arbeiten werden um das Kriterium
Ökologie erweitert. Die ökologische und klimatische Funktion der Fläche soll
erhalten bleiben oder abgelöst werden durch einen Entwurf der diese Funktion
auch erfüllen kann.
Umsetzung: Termin: 26.12.2023 Erledigt: 31.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.6 Ö: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Vorlage: 1120/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne
Votum zur Anhörung in alle neun Bezirksvertretungen, den Gestaltungsbeirat, den
Wirtschaftsausschuss, den Verkehrsausschuss und in die StadtAG
Behindertenpolitik.
Umsetzung: Termin: 03.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.2 Ö: Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite Vorlage: 1768/2017 Beschlusstext:
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung
zurückgestellt.
Umsetzung: Termin: 10.01.2024 Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.7 Ö: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Humboldt / Gremberg und Kalk" Vorlage: 2488/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschlusses:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte
Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Humboldt /
Gremberg und Kalk“ (siehe Anlage 1).
Er beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der
Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit
den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den
Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in
der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes
und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 3,9 Mio. € sind
im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits
berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff in Höhe von 2,4 Mio. € für die
Gesamtmaßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“,
wurde nachrichtlich aufgeführt. Die Anmeldung zum Haushaltsplan-Entwurf 2018
inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 erfolgte aufgrund der
aktualisierten Planung.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der
Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und
Kalk“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“
wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Humboldt
/ Gremberg und Kalk“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.2 Ö: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend "Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz" Vorlage: AN/1347/2017 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt:
- Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel
der Blöcke zwischen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz,
Marspfortengasse und Sporergasse an die Gerchgroup zur Kenntnis und
verbindet damit die Erwartung, hier ein gemischtes und urbanes Quartier zu
schaffen, das einen würdigen Eingang für die Via Culturalis bildet und den
Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
- Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im
nördlichen Block noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert
werden, um eine angemessene Gesamtlösung zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei
Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.
- Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums
Innenstadt im Rahmen einer Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die
Stadtverwaltung ist aufgefordert, dafür ein entsprechendes Nutzungskonzept
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
- Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der
die Verteilung der Baumassen überprüft und die Höhenentwicklung
dargestellt wird. Der momentan angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen,
Büro und Handel wird ausdrücklich begrüßt. Die detaillierte Verortung der
Nutzungen soll in der städtebaulichen Studie dargestellt werden. Diese
soll auch prüfen, inwieweit in einem der Blöcke ein modernes Marktkonzept
mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
- Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der
städtebaulichen Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die
gesamte architektonische Gestaltung muss sich der umgebenden
städtebaulichen und architektonischen Situation anpassen. An den
Wettbewerben sind die stimmberechtigten Fraktionen im
Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung
Innenstadt mit beratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite
Beteiligung der Bürgerschaft durchzuführen.
In Anlehnung
an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, erfolgt
die Neubebauung unter folgenden Maßgaben:
·
Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene
Nutzung der Erdgeschosszone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert
werden, dass die Gebäude eine abschottende Wirkung erzeugen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
·
Eine Überbauung der Großen Budengasse wird
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
·
Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied
werden abgelehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der
ungehinderte Blick auf die Südseite des Domes freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
·
Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind
in ihrer jetzigen Größe zu erhalten. Für letzteren ist ein
Gestaltungswettbewerb auszuloben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei
Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.
·
Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen
Senatshotel ist eine zeitgemäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den
Angstraum beseitigt. Dabei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
·
Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt.
Tiefgaragenplätze sollen höchstens adäquat zur Nutzung geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
·
Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen
soll optimiert werden, damit die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene
Fahrradstraße Große Sandkaul-Marspfortengasse und Sporergasse umgesetzt werden
kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen
die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt.
- Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit
die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher
Verträge möglich sind, um die o.g. Ziele zu erreichen. Zugleich wird die
Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzustellen, damit der Investor
und der Entwickler verpflichtet werden können, das Bauvorhaben zu
realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
- Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der
Marspforten- und der Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu
initiieren, diesen Bereich zusätzlich aufzuwerten und ein adäquates
Vis-à-Vis für die neue Bebauung zu bilden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 08.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.1 Ö: Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst) Vorlage: 1173/2017 Beschlusstext:
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung
zurückgestellt.
Umsetzung: Termin: 10.01.2024 Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.4 Ö: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für die ICE Neubaustrecke Köln - Rhein/Main, Planfeststellungsabschnitt 11 Vorlage: 2454/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im
Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 11 der ICE
Neubaustrecke Köln-Rhein/Main die in der Anlage 6 beigefügte Stellungnahme
abzugeben.
Diese Stellungnahme wird wie
folgt ergänzt:
Die Vorhabenträgerin legt noch vor Baubeginn
eine umfassende Verkehrsprojektion vor, welche auf Basis heutiger tatsächlicher
Verkehre erstellt und unter Berücksichtigung weiterer Baugebiete in
unmittelbarer Nähe (ehemaliger Kaufhof, Robertstraße, ehemaliges
Malteser-Gelände etc.) projiziert wird und darlegt, wie sich die Verkehre
während der teilweisen und/oder vollständigen, baustellenbedingten Sperrungen
der Rolshover Straße und der Trimbornstraße-Taunusstraße entwickeln werden.
Hierzu stellt die Verwaltung die ihr vorliegenden Daten, wie zum Beispiel
Bauanträge und Bauvoranfragen, aber auch Eigenplanungen zu
Straßensanierungsarbeiten und Leitungsarbeiten zur Verfügung.
Hierbei sind
explizit nicht nur Verkehre durch Kraftfahrzeuge, sondern auch durch zu Fuß gehende
und Radfahrende zu betrachten.
Umsetzung: Termin: 10.01.2024 Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.6 Ö: Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf" Vorlage: 2481/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und
Ossendorf“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der
Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der
Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den
Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“
aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht
hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten
Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 2,2 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits
berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021 ff. in Höhe von 2,9 Mio. € für die
Gesamtmaßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und
Ossendorf“, wurde nachrichtlich aufgeführt. Die Anmeldung zum Haushaltsplan-Entwurf
2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 erfolgte aufgrund der
aktualisierten Planung.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A) mit
der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ auf
Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ auch unter Einbeziehung der jetzt schon vorhandenen Akteure im
Sozialraum.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“
wirksam werden, der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Bickendorf,
Westend und Ossendorf“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne
Einschränkung zustimmen.
4.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1 Ö: Antrag der Fraktion Die Linke betreffend "GAG stärken: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!" Vorlage: AN/0993/2017 Umsetzung: Termin: 08.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.3 Ö: Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 12 Köln-Kalk Vorlage: 1782/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im
Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 12 der ICE
Neubaustrecke Köln-Rhein/Main die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme mit
der Ergänzung in der Anlage 9 abzugeben.
Diese Stellungnahme wird wie
folgt ergänzt:
Darüber hinaus fordert die Stadt Köln
aufgrund des urbanen Umfelds der bereits vorhandenen Belastung und des
deutlichen Heranwachsens der Bahnanlagen an die bestehende Wohnbebauung vom
Vorhabenträger eine verbindliche Schaffung aus-reichender Lärmschutzmaßnahmen (passiv
und aktiv) in hoher Qualität. Minimale Standardlösungen können keine
Alternative sein.
Umsetzung: Termin: 10.01.2024 Erledigt: 28.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.1.1 Ö: Der städtebauliche Masterplan für die Innenstadt Köln hier: Beschlussvorlage für die Weiterentwicklung Vorlage: 2358/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit zunächst ohne
Votum in die Bezirksvertretung und bittet die Verwaltung, die
Beschlussvorlage danach ggf. zu überarbeiten.
Umsetzung: Termin: 10.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1.1 Ö: Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 13 der GO des Rates hier: TOP 3.1. AN/0993/2017 und AN 1049/2017 „GAG stärken …“ Vorlage: AN/1351/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag unter TOP 3.1. wird wie folgt
ersetzt:
„Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung, eine
zusammenfassende Darstellung der bisher umgesetzten Maßnahmen und Beschlüsse
(Satzungen) zur Schaffung von mehr öffentlich-gefördertem und preiswertem
Wohnraum für Köln sowie eine Wirkungseinschätzung vorzulegen.“
Hinweis
Der ursprüngliche
Antrag der Fraktion Die Linke ist somit als erledigt zu betrachten.
Umsetzung: Termin: 05.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.4 Ö: Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld; hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW Vorlage: 1733/2017 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
geänderten Beschlusses:
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des
Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566,
Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co.
KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und
Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des
"Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds
Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden
Voraussetzungen, zuzustimmen.
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich
festzuschreiben:
-
das
vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)
-
der
Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und
Nutzungskonzeptes (Anlage 3)
-
wohnen
mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
-
Realisierung
einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert,
die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum
Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung
gegenüber dem Investor auszusprechen.
4. Im weiteren Verfahren sind die
Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen
anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP Ö: Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT Vorlage: AN/1605/2017 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt:
Das Kulturamt wird beauftragt, gemeinsam
mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtplanungsamt zu einem
Runden Tisch zur Thematik "Kultur auf dem Heliosgelände" einzuladen.
Dabei sollen interessierte Organisationen aus der kommerziellen wie freien
Kunst- und Kulturszene eingeladen werden. Vorrangig sollen Initiativen
eingeladen werden, die einen eigenen Raumbedarf haben, oder für Mitglieder mit
Raumbedarf sprechen, wie Musiker oder Künstler – etwa: artrmx, IFM, BBK, ON
Neue Musik, Popkultur Köln e.V., Klubkomm und andere.
Ferner sollen eingeladen werden:
• Kulturanbieter, die auf dem Gelände ansässig sind oder waren, wie
ZAMUS und Underground.
• Der Investor
• Vertreter aus
Stadtentwicklungs- und Kulturausschuss
• Städtische Ämter (zur Thematik: Stellplätze, Lärm-Emission u.a.)
• Die Bürgerinitiative Helios
• VHS, Stadtbibliothek, Rheinische Musikschule“
Umsetzung: Termin: 04.08.2022 Erledigt: 03.05.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.1 Ö: Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst) Vorlage: 1173/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im
Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 13 der ICE
Neubaustrecke Köln-Rhein/Main die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme mit
der Ergänzung in der Anlage 10 abzugeben.
Umsetzung: Termin: 14.02.2024 Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.4 Ö: Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" aus dem Programm"Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops Vorlage: 2840/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. stellt
den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler
Straße" im Stadtteil Buchheim fest. Die Kosten für das Verfahren werden
auf etwa 96.000 € netto (circa 114.000 € brutto) ohne Ausbaukosten
geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im
Haushaltsplan 2016/17 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle
1502-0902-9-1007 "Starke Veedel – Platz Herler Str." mit einem Betrag
von 49.750 € berücksichtigt. Für 2018 wurde weiterhin ein Betrag von 47.444 €
eingeplant. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 16.806 € wird im Rahmen
der Bewirtschaftung aus dem Städtebauförderungsbudget bereitgestellt.
2. beschließt
die Umsetzung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" aus dem
Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) im
Stadtteil Buchheim.
3. beschließt,
die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilligung die
Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, bestehend aus
Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und
Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben,
4. beschließt,
zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durchführung
eines öffentlichen Workshops bestehend aus zwei Terminen.
Umsetzung: Termin: 14.02.2024 Erledigt: 07.09.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 3.1 Ö: Antrag der Ratsgruppe GUT betreffend "Runder Tisch – Kultur auf dem Heliosgelände" Vorlage: AN/1500/2017 Beschlusstext:
Der Antragsteller reicht einen Änderungs- bzw.
Ergänzungsantrag ein.
Umsetzung: Termin: 04.08.2022 Erledigt: 03.05.2022 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Der Beschlusstext wurde durch die Ratsgruppe GUT per Antrag AN/1605/2017 ersetzt. |
TOP 5.2 Ö: Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite Vorlage: 1768/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Plangenehmigungsverfahren
für das Vorhaben Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite, 1. Baustufe,
die in Anlage 4 beigefügte Stellungnahme mit
der Ergänzung in der Anlage 8 abzugeben.
Umsetzung: Termin: 14.02.2024 Erledigt: 21.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.5 Ö: Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen Vorlage: 3093/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2
„Prozessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich
der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten
Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)[1]
durch das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als
Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:
- Bickendorf,
Westend und Ossendorf
- Bilderstöckchen
- Buchheim
und Buchforst[2]
- Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord
- Bocklemünd
/ Mengenich
- Höhenberg
und Vingst
- Humboldt
/ Gremberg und Kalk
- Meschenich
und Rondorf
- Mülheim-Nord
und Keupstraße[3]
- Ostheim
und Neubrück
- Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil
Die Finanzierung der mit 70 Prozent
förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung,
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
2.
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen
Vergabeentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den
Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen
zustimmen.
3.
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum,
den Ausschuss Soziales und Senioren in die Beratungsfolge aufzunehmen.
Umsetzung: Termin: 14.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.3 Ö: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof" Vorlage: AN/0985/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich südlich des
Parkgürtels, (s. Zeichnung, schwarz markierte Fläche mit Ausnahme des
orange umrandeten Gebietes) einen Entwicklungs- und Nutzungsplan
aufzustellen.

(Auszug Köln-GIS)
- Der Entwicklungs- und Nutzungsplan soll die aktuell ungeordnete
städtebauliche Situation strukturieren und neu ordnen. Dabei sind Flächen
für gewerbliche Nutzung, Wohnen, Grün
sowie die soziale
Infrastruktur zu identifizieren und ggf. neu festzulegen.
Verdichtungsmöglichkeiten sowie Aussagen über eine angemessene Höhenentwicklung sind zu
treffen.
In einem ersten
Schritt soll die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben u.a.
Rheinenergie, Campina, Möllers etc., den Anwohnenden und den beteiligten
Bezirksvertretungen suchen, um das Entwicklungsinteresse zu bündeln. Der
Stadtentwicklungsausschuss ist zu beteiligen. Ihm ist zeitnah ein Ablaufplan
vorzulegen.
Umsetzung: Termin: 04.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier: Sicherung der Clubkultur durch geeignete Instrumente für den in der Mitteilung 2309/2018 benannten Bereich in Ehrenfeld Vorlage: AN/1637/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, zeitnah dem Stadtentwicklungsausschuss und der BV
Ehrenfeld Instrumente vorzuschlagen, mit dem im Bereich zwischen Widdersdorfer
Str./ Weinsbergstraße, Melaten und Ehrenfeldgürtel, Venloerstraße,
Hospeltstraße und Vogelsangerstraße ein urbanes Gebiet mit den Festsetzungen
Gewerbe, Wohnen und Clubkultur incl. Musikclubs gesichert sowie
weiterentwickelt werden kann.
2.
Bereiche für die Ansiedlung bzw. Sicherung von
Einrichtungen der Clubkultur sowie von Kreativräumen sind zu identifizieren und
zu sichern.
3.
Gebiete mit bestehenden Bebauungsplänen, sowie
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen, die diesem Ziel nicht
widersprechen, werden ausgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
4.
Genehmigungen nach § 34 BauGB werden
zwischenzeitlich nur erteilt, wenn sie dem o.g. Ziel nicht widersprechen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der
Fraktion Die Linke - zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.08.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.2 Ö: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend "Beratungsangebote der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen" Vorlage: AN/1148/2019 Umsetzung: Termin: 10.08.2022 Erledigt: 05.07.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: MItteilung 3745/2021 |
TOP Ö: Änderungsantrag der SPD-Fraktion Vorlage: AN/1266/2019 Beschlusstext:
Beschluss:
- Die antragstellenden
Fraktionen begrüßen die Einrichtung einer Beratungsstelle für
gemeinschaftliche Wohnformen (Mitteilung 1548/2019).
- Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Zielgruppenberatung in Form einer
Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen, wie z.B. Baugruppen,
Baugemeinschaften, Genossenschaften, Mehrgenerationenwohnen und
integratives Wohnen unter Berücksichtigung folgender Anforderungen
einzurichten:
a.
Kurzfristige Bereitstellung aller notwendigen
Informationen im Internetauftritt der Stadt Köln über die Beratungsstelle und
ihr Angebot.
b.
Beratung bauwilliger Zielgruppen und Übernahme
einer Lotsenfunktion gegenüber den Ämtern der Verwaltung, insbesondere die
Koordination zwischen dem Liegenschaftsamt, dem Stadtplanungsamt und dem
Bauaufsichtsamt.
c.
Bündelung aller städtischen Kompetenzen zu
gemeinschaftlichen Wohnformen in der Beratungsstelle.
d.
Beratung als Dienstleister im Hinblick auf
Bewerbungen und Konzeptvergaben.
e.
Unterstützung bei der Suche nach geeigneten
städtischen und nicht-städtischen Liegenschaften.
f.
Aufzeigen möglicher Wege für
Genossenschaftsgründungen für eine Realisierung von Wohnprojekten von der Idee
bis zum fertigen Projekt.
g.
Vermittlung an erfahrende Netzwerke, wie z.B. hdak,
BDA und Architektenkammer.
h.
Aufbau eines Portfolio und Darstellung von
geeigneten Grundstücken in Form von Flächenpässen in den zu entwickelnden
Quartieren.
i.
Aufbau einer Kontaktbörse für Menschen, die sich
für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens interessieren und Gleichgesinnte
suchen; dafür könnte die Errichtung eines Online-Tools hilfreich sein.
j.
Informationen zu Fördermöglichkeiten und
Finanzierungsmodellen.
k.
Entwicklung eines Profils und eines eindeutigen
Namens für die Beratungsstelle analog zu der Wohnungsbauleitstelle.
l.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Ausschüssen Stellenbedarf und die Umsetzung der
Stellenausstattung darzustellen.
- Der
Beschluss ist dem Ausschuss Soziales und Senioren als Mitteilung zur
Kenntnis zu geben.
Umsetzung: Termin: 10.08.2022 Erledigt: 05.07.2022 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: MItteilung 3745/2021 |
TOP 3.1 Ö: Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Wohnen.Bezahlbar.Machen: Wohnungen über Lebensmittelmärkten bauen - Ausnahmeregelung jetzt beschließen!" Vorlage: AN/1442/2019 Beschlusstext:
Der Antrag ist durch den Beschluss des Änderungsantrages als
erledigt zu betrachten.
Umsetzung: Termin: 25.08.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.3 Ö: Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe GUT zur Aufwertung des Wiener Platzes Vorlage: AN/1701/2019 Beschlusstext:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
ein Zielbild für den Wiener Platz unter den
Aspekten Aufenthaltsqualität, städtebauliche Gestaltung, Sicherheit,
Sauberkeit, Begrünung und Funktionalität zu erarbeiten.
2.
bei der Erarbeitung die Vertreter der
Bezirksvertretung Mülheim, örtlicher Vereine, Einzelhandel, Polizei, städtische
Akteure und interessierte Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.
3.
für die Erarbeitung des Zielbildes eine externe
Beratung heranzuziehen. Die Antragsteller haben hierfür Mittel im Haushaltsplan
2020/21 bereitgestellt, siehe TP 0901 "Wiener Platz, Steigerung der
Aufenthaltsqualität, Entwicklung eines Platzkonzeptes unter Beteiligung der
Bürgerschaft".
Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP Ö: Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Vorlage: AN/1600/2019 Beschlusstext:
Beschluss:
- Der Ausschuss bekräftigt den
Ratsbeschluss AN/0441/2018 vom 20.03.2018, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde,
„aktuelle Projekte
vorzustellen, die die integrierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum
plus Wohnen in ihre Planungen aufgenommen haben.“
- Gemäß dem o.a. Ratsbeschluss wird die
Verwaltung gebeten, dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss die
vorliegenden Interessensbekundungen darzustellen, in denen
Grundstückseigentümer von Supermärkten eine Nachverdichtung mit
Wohnungsbau auf Bestandsgrundstücken bzw. an neuen Standorten realisieren
möchten.
- Die Verwaltung soll Pilotprojekte
identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei
vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzureichende
Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts (EHZK).
- Die Verwaltung wird gebeten,
Supermarktbetreiber bzw. Grundstückseigentümer anzusprechen, um sie für
eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf ihren Bestandsgrundstücken zu
motivieren und dazu zügige Genehmigungsverfahren anzubieten.
- Bei möglichen
Neuansiedlungen nach dem Einzelhandelskonzept soll immer die Option
Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur mitgeplant werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt.
Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, den Punkt c. des
Änderungsantrags durch die Punkte 1. und 2. des ursprünglichen Antrags zu
ersetzen.
Beschluss:
c. Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine
zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen
bislang keine oder unzureichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des
geltenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK).
1.
Der Rat beschließt im Vorgriff auf die
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) die
Ausnahmeregelung gemäß Vorlage 3860/2018 für Erweiterungen von
Lebensmittelmärkten. Damit soll die Nahversorgung in der wachsenden Stadt
gesichert sowie flächensparend zusätzlicher Wohnraum gewonnen werden. Die
Regelung gilt für Märkte, die im 700-Meter-Radius um bestehende zentrale
Versorgungsbereiche und im Siedlungszusammenhang eines Wohnbereichs
liegen.
2.
Der Rat spricht sich dafür aus, möglichst weitere
Potentiale der Kombination Einzelhandel und Wohnen inkl. sozialer Infrastruktur
zu prüfen. Sowohl die Erweiterung der Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen als
auch die Vergrößerung der Verkaufsflächen können dazu führen, dass es sich
betriebswirtschaftlich lohnt, noch mehr preiswerten Wohnraum zu schaffen. Der
Rat beauftragt daher die Verwaltung, bis zu den jeweils ersten Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschuss und des Wirtschaftsausschusses im Jahr 2020
darzustellen, welche Auswirkungen eine weitere Anpassung der Ausnahmeregelung
in folgenden Punkten hätte und wie ihre Empfehlung dazu lautet:
a) Ausweitung der
Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen von Lebensmittelmärkten;
b) Bei der Ermittlung
der zulässigen Marktgröße: Erhöhung der Prozentzahl von 35 % zur Ermittlung der
Kaufkraftabschöpfung im zu versorgenden Nahbereich
-
auf bis zu 50 % (Vorschlag 1 aus dem Einzelhandel),
-
auf bis zu 70 % (Vorschlag 2 aus dem Einzelhandel),
-
auf bis zu 85 % (vgl. Masterplan Einzelhandel der
Stadt Dortmund)
allgemein,
gebietsbezogen (z.B. nur innerhalb des Militärrings) oder im begründeten
Einzelfall.
Die Verwaltung
wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob und wie diese Punkte bei der
Fortschreibung des EHZK berücksichtigt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei
Enthaltung der Fraktion Die Linke- abgelehnt.
Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.2 Ö: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Gebäudetypologien des Wohnens im Außenbereich der wachsenden Stadt" Vorlage: AN/0098/2020 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- ein Fachsymposium zu
organisieren, in dem mögliche städtebauliche Typologien für eine Bebauung
in Kölner Randbereichen ermittelt und erarbeitet werden.
- im Rahmen des Fachsymposiums
geplante und realisierte Beispiele aus anderen Städten und Regionen, insbesondere
auch aus dem benachbarten Ausland (bspw. Niederlande, Belgien, Schweiz,
Dänemark, Österreich), als Referenzen vorzustellen.
- Vertreter aus Politik,
Verwaltung und Gestaltungsbeirat und Kölner Fachöffentlichkeit als
Teilnehmer einzuladen. Insbesondere sollen auch im Rahmen der regionalen
Zusammenarbeit und im Hinblick auf das Agglomerationskonzept Vertreter der
Nachbarkommunen eingeladen werden.
- die Ergebnisse des
Fachsymposiums und Maßnahmen für das weitere bauliche Wachstum Kölns
darzustellen und in den Leitprozess zu „Kölner Perspektiven 2030“
aufzunehmen.
Umsetzung: Termin: 12.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.2 Ö: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion sowie der Ratsgruppe GUT betreffend "Weitere Offene Bücherschränke im Veedel" Vorlage: AN/0359/2020 Beschlusstext:
Beschluss:
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen
Beschluss vom 31.03.2011 [2491/2010] zur Aufstellung von "Offenen
Bücherschränken" in Kölner Stadtbezirken.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung
weiterer Bücherschränke in den Kölner Veedeln zu ermöglichen.
3.
Auf die Vorlage eines Erfahrungsberichtes als
Vorbedingung für die weitere Aufstellung wird verzichtet
Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Entwicklung im Bereich nördlich und südlich Colonius" Vorlage: AN/1183/2020 Beschlusstext:
Beschluss über den so
geänderten Dringlichkeitsantrag:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den Bereich nördlich
Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße/Innerer Grüngürtel einen städtebaulichen Wettbewerb/ ein
Werkstattverfahren durchzuführen, der/das folgende Aspekte betrachtet und
Fragen klären soll:
a.
Welche Nutzungen, baulichen Typologien, Dichten und
Höhenentwicklungen sind hier – ausgehend vom heutigen Bestand - stadtbild- und
grünraumverträglich?
b.
Welche Art und Weise der Bebauung ist dazu geeignet
die ökologische Funktion des Inneren Grüngürtels an dieser Stelle zu
verbessern? Die Aspekte der Frischluftversorgung der umgebenden Stadtteile,
Verschattungen, Auswirkungen auf das Stadtklima,
die Auswirkung von Fallwinden und die Klimawandelvorsorgestrategie/
Klimaresilienz müssen hierbei beachtet und gewährleistet werden. Die Gebäude
sind als Green Buildings zu planen.
c.
Welche Beiträge können die Vorhabenträger adäquat
zu einer möglichen Mehrausnutzung ihrer Grundstücke zur Sicherung und langfristigen
Verbesserung des Grüngürtels an dieser Stelle leisten (Schaffung unversiegelter
Flächen, öffentliche Mitnutzung, öffentliche Durchwegungen der Grundstücke;
langfristige Pflegebeiträge o. ä.)?
d. Als Grundlagen weiterer zu
klärender Fragestellungen sind u.a. die im Ratsantrag AN/0384/2020 vom
26.3.2020 genannten Punkte angepasst zu berücksichtigen:
-
Historische und stadtgestalterische
Rahmenbedingungen, Denkmalschutz
-
Sichtbeziehungen, Blickachsen und
Verschattungsbereiche
-
Sozialer und öffentlicher Nutzen – hier
vor allem bezogen auf die Qualität des Inneren Grüngürtels als Bewegungs- und
Naherholungsfläche
-
ÖPNV-Anbindung,
Verkehrsentwicklung/ruhender Verkehr
-
Öffentlich zugängliche Nutzungen der
Erdgeschosse insbesondere zum Park,
öffentlich zugängliche Nutzungen der Dachgeschosse
2.
Ein Verfahren zur fachlichen und
bürgerschaftlichen Beteiligung ist von der Verwaltung zu entwickeln und dem
Fachausschuss vorzulegen.
3.
Für den städtebaulichen Wettbewerb/das Werkstattverfahren sollen bereits vorab
städtebauliche Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhe, Nutzungen (insbesondere der
Erd- und Dachgeschosse, qualitätssichernde Planungsstandards und das Verhältnis von Bebauung und Park
entwickelt und im Fachausschuss beraten werden.
4.
In einer zweiten Stufe des wettbewerblichen
Verfahrens soll auf dem Grundstück Nördlich Colonius auf Grundlage des in der
ersten Stufe entwickelten städtebaulichen Konzeptes und mit den ersten
Preisträgern des städtebaulichen Wettbewerbs die Grundlage für die Entwicklung
eines VEP`s mit dem Eigentümer des Grundstückes gelegt werden."
5.
Die Potentiale für
bezahlbaren Wohnungsbau werden untersucht und weiterverfolgt.
Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP Ö: Änderungsantrag der SPD-Fraktion Vorlage: AN/1202/2020 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der
Antragsteller wird zu Beginn von Ziff. 1 a) wie folgt ergänzt (Ergänzungen
unterstrichen):
Die
Potentiale für bezahlbaren Wohnungsbau werden untersucht und weiterverfolgt,
insbesondere nördlich des Colonius. Welche
sonstigen Nutzungen…
Hinweis:
Die
CDU-Fraktion bietet an, den ersten Halbsatz des Änderungsantrags als Punkt 5.
In den Dringlichkeitsantrag aufzunehmen.
Die
SPD-Fraktion schlägt daraufhin vor, den Dringlichkeitsantrag in einen
gemeinsamen Antrag umzuwandeln. Dies wird von den ursprünglichen Antragstellern
jedoch abgelehnt.
Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe GUT betreffend "Entwicklung Hallen Kalk" Vorlage: AN/0823/2020 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Für die Entwicklung der Hallen Kalk einen strukturierten
Gesprächsprozess zur Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort und
weiterer Partner zu entwickeln und durchzuführen.
2. Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu beschreiben und dafür
mögliche Baufelder zu definieren.
3. Eine Wertermittlung des Grundstücks und der definierten Baufelder
entsprechend des Nutzungskonzepts/ der Nutzungskonzepte durchzuführen.
4. Eine Vergabe- und Vermarktungsstrategie für die Baufelder zu entwickeln.
5. Eine aktuelle Darstellung aller beabsichtigten bzw. beschlossenen.
Nutzungsvorhaben für die Planbereiche „Hallen Kalk“ und „Kalk Süd“ vorzulegen.
Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.1 Ö: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und der Volt-Fratkion betreffend "Weitere Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers" Vorlage: AN/1441/2021 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim weiteren Verfahren und
der weiteren Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers -neben der fachlichen
Begleitung (Ständige Jury)- auch eine Beteiligungsstruktur zur entwickeln, die
es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des
„Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.
Umsetzung: Termin: 31.07.2022
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 12.2 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 62460/02 Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang Vorlage: 0661/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschusses:
Der Rat
beschließt
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans
betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 62460/02 –Arbeitstitel:
Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in
Köln-Vogelsang – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses
vom 10.
März 2016 auf das vom
Bebauungsplan betroffene Gebiet zu verkleinern (siehe Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für
das Gebiet zwischen Teichrohrsängerweg, Am Wassermann, Wasseramselweg,
Girlitzweg, einer bewaldeten Aufschüttung sowie einem bestehenden
Kindermöbelgeschäft in Köln-Vogelsang —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg,
1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang—abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3 und 4;
3. den Bebauungsplan Nummer 62460/02
–Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule
Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Umsetzung: Termin: 13.09.2023 Erledigt: 24.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße – Schule" in Köln-Merheim Vorlage: 0688/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Ostmerheimer
Straße 210, gelegen zwischen dem Nierenzentrum und dem Strahlentherapie-Haus
der Kliniken Merheim, Gemarkung
Merheim, Flur 15, Flurstücke 2090 und 244-11— Arbeitstitel: Ostmerheimer Straße
- Schule in Köln-Merheim — aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Bau einer dreizügigen Grundschule mit Sporthalle, einer
viergruppigen Kindertageseinrichtung und gegebenenfalls einer Jugendeinrichtung
zu schaffen.
Umsetzung: Termin: 13.09.2023 Erledigt: 11.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.4 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung Vorlage: 0744/2022 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Umsetzung: Termin: 13.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.2 Ö: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion. Betreff "Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten" Vorlage: AN/0251/2022 Beschlusstext:
Geänderter Beschluss (fett/kursiv):
Planungsrechtrechtliche Wettbewerbsverfahren sind
grundsätzlich so durchzuführen, dass alle im Stadtentwicklungsausschuss
vertretenen stimmberechtigten Fraktionen in den einzurichtenden Jurys
stimmberechtigt vertreten sind. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen sind als
stellvertretende Jury-Mitglieder ohne Stimmrecht an den Jurys zu beteiligen.
Abweichungen von diesem Verfahren sind im begründeten Einzelfall
möglich und müssen vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden. Diese
Regelung gilt zunächst nur für die laufende Wahlperiode.
Umsetzung: Termin: 31.07.2022 Erledigt: 17.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord Vorlage: 0302/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt
den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für
das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich
der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in
Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.
2.
beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474,
1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten
mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem
Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich
nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
4. beschließt nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
(Aushang).
Umsetzung: Termin: 13.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 12.1 Ö: Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan Nummer 63474/02, Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld Vorlage: 0561/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschusses:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der Subbelrather Straße und der Äußere Kanalstraße mit der
Flurstücksnummer 133, Flur 73, Gemarkung Müngersdorf—Arbeitstitel: (Subbelrather Straße 486-494 in
Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 8;
2. den Bebauungsplan Nummer 63474/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV
NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als
Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Umsetzung: Termin: 13.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 12.4 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 664382/02 Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Altstadt/Süd Vorlage: 0621/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschusses:
Der Rat
beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 664382/02für das Gebiet im Bereich
Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266
(ehemalige Stadtmauer) sowie in südöstlicher Verlängerung auf dem Flurstück 348
in einer Breite von ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des
Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall mit einer Größe von ca. 610 m² in
Köln-Altstadt/Süd. —Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/
Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Altstadt/Süd — abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan 664382/02 mit gestalterischen
Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Umsetzung: Termin: 13.09.2023 Erledigt: 28.03.2023 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 12.3 Ö: Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 67410/11; Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg Vorlage: 0679/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschusses:
Der Rat
beschließt
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans
betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 67410/11 – Arbeitstitel:
Mertener Straße in Köln-Marienburg – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des
Stadtentwicklungsausschusses vom 3. April 2014 auf das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet im westlichen Bereich der
Mertener Straße zu verkleinern (siehe Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für
das Gebiet zwischen dem Raderberggürtel im Norden, der Mertener Straße und den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der
Bonner Straße im Osten, der Gaedestraße im Süden sowie der öffentlichen
Grünfläche und der westlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunks im Westen
in Köln-Marienburg –
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – abgegebenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 2, 3, 4, 5 und 6;
3. den Bebauungsplan-Entwurf Bebauungsplan
Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
4. den Bebauungsplan Nummer 67410/11 –
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Umsetzung: Termin: 13.09.2023 Erledigt: 24.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 9.2 Ö: Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel "Causemannstraße" in Köln-Merkenich, 3. Änderung, Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Vorlage: 0990/2022 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem
geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wie folgt an:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung,
für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel „Causemannstraße“ in Köln-Merkenich, 3.
Änderung auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Konzeptes (Anlage 2)
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
bisherigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4 und 5) zu
berücksichtigen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Stellungnahmen 1.1, 2.1, 3.1, und 5.1 aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung des Entwurfs stärker zu
berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass trotz der geplanten Aufwertung
des Spielplatzes „Auf dem alten Weerth“ der Bau einer Kita im Bereich des
Flurstücks 925 (Flur 89, Gemarkung Worringen) baulich möglich bleibt.
Umsetzung: Termin: 31.08.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.3 Ö: Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz" – verfahrensleitender Beschluss Vorlage: 1489/2022 Beschlusstext: Umsetzung: Termin: 31.08.2023 Erledigt: 24.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 13.1 Ö: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 mit dem Arbeitstitel "Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung" Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Vorlage: 1457/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung
zustimmt.
Alternative: keine
Umsetzung: Termin: 31.08.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Planung der Maßnahme Platzgestaltung Denkmal Keupstraße hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung einer Öffentlickeitsbeteiligung Vorlage: 1293/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. erkennt den Bedarf für die Vergabe von
externen Planungsdienstleistungen für die Leistungsphasen 1-3 und 6-9 gemäß
HOAI an Fachplanerinnen und Fachplaner des Bereichs Freiraumplanung sowie des
Bereichs Verkehrsanlagen für die Maßnahme "Platzgestaltung Denkmal
Keupstraße mit Kosten in Höhe von rd. 43.377 €
an.
2. beschließt, zur Einbindung der
Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durchführung einer öffentlichen
Beteiligung
3. beschließt, dass sobald die Platzfläche
in den städtischen Besitz übergeht und der Platz ausgebaut wurde, eine Widmung
als öffentlicher Raum vorgenommen werden soll.
4. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.
Alternative: keine
Umsetzung: Termin: 31.08.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.3 Ö: Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat Kunst und Kultur Vorlage: 0556/2022 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne
Votum in die nachfolgenden Gremien.
Umsetzung: Termin: 31.08.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Vorlage: 1401/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses
vom 28.05.2020 süd-östlich zur Bezirkssportanlage hin zu erweitern (siehe
Anlage 1)
2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin
aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß
Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2
BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu
berücksichtigen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung (Ehrenfeld) ohne Einschränkung zustimmt.
Umsetzung: Termin: 31.08.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 11.1 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 59579/03 Arbeitstitel: Im Mönchsfeld in Köln-Roggendorf/Thenhoven Vorlage: 1115/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die
städtebaulichen Planungen der beiden Investorinnen zur Kenntnis;
2. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 59579/03 für den Bereich an der Sinnersdorfer Straße, Berrischstraße
und der Straße „Im Mönchsfeld“ mit den Flurstücken: 114; 115; 271 teilweise;
274; 299, 300, 301; 302; 303; 306; 310; 421 teilweise; 422 teilweise; 436
teilweise; 822 teilweise; 867; 868 (alle Flur 36 der Gemarkung Worringen)
—Arbeitstitel: Im Mönchsfeld in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten;
3. beauftragt die Verwaltung, nach der Einleitung des genannten
Teilaufhebungsverfahrens mit den beiden Investorinnen städtebauliche Verträge
über die geplanten Vorhaben abzuschließen.
Umsetzung: Termin: 31.08.2023 Erledigt: 07.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 14.1 Ö: Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens sowie die Änderung der Verfahrensart nach §13a BauGB Vorlage: 1886/2021 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt zur Kenntnis, dass in der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
keine Stellungnahmen eingegangen sind,
2. beauftragt die Verwaltung, das
Teilaufhebungsverfahren fortzuführen,
3. beschließt, das Teilaufhebungsverfahren
in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a Baugesetzbuch (BauGB)
umzustellen und durchzuführen
Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02; Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung Vorlage: 2387/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6439.02 gemäß
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet nördlich
der Gebäude der Gras Logistik GmBH — Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum
Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung — einzuleiten mit dem Ziel, eine überbaubare
Grundstücksfläche für ein Parkhaus festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis;
Alternative: Beibehaltung des bisherigen Planungsrechtes
Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.2 Ö: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Vorlage: 0953/2022 Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg Vorlage: 2384/2022 Beschlusstext:
Änderungsantrag
zu TOP 10.2 - "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg
AN/1573/2022
Die
Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen:
I:
Beschluss über den so geänderten (fett) Änderungsantrag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
- beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebau-ungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der
Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der Bebauung
Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Ora-nienstraße" in
Köln-Höhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese
ergänzende Nutzungen, eine Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und
(private) Grünflächen festzusetzen;
- regt an, dass zur Entwicklung eines gemischten und ausgewogenen Quartiers
ein Gebäudeteil von etwa 15-20 Wohneinheiten für eine WEG bzw.
Genossenschaft vorzuhalten ist. Es ist zu prüfen, inwiefern diese in die
Planungen miteinbezogen werden kann.
- verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.
II:
Der
Stadtentwicklungsausschuss schließt sich zudem dem Beschluss-vorschlag der
Bezirksvertretung Kalk an.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße,
nördlich
der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der
Bebauung
Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in
Köln-Höhenberg
—
einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine
Kindertagesstätte,
öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen.
2.
2.1.
Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und
Dach-begrünung mit aufnehmen.
2.2
Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise
prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.
3.
Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich
zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu
erhöhen.
4.
Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein.( keine Privatgärten)
2.3.
Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt"
zu be-rücksichtigen.
2.4.
Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.
2.5.
Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene
Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.
8.
Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse
ist nicht als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die
Besitzerin der Flä-che ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort
Umplanungen stattfinden dürfen.
Höhenberg
ist ein äußerst stark verdichteter Stadtteil mit einem geringen Grünanteil.
Darum ist es bei neuen Bauprojekten absolut nötig nach neuesten ökologischen
Standards zu bauen und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bereiche
mit Begrünungsmaß- nahmen zu kühlen, da besonders hochverdichtete und
Stadtteile mit geringem Grünanteil besonders stark durch den Klimawandel
betroffen sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt.
III.
Der
Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden Beschluss über die so geänderte
Beschlussvorlage:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich
der Regensburger Straße und südlich der Bebauung Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in
Köln-Höhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende
Nutzungen, eine Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private)
Grünflächen festzusetzen;
Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen
eine Fassaden- und Dachbegrünung mit aufnehmen.
Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen
eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen
kann.
Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und
Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil
an Grün im Veedel zu erhöhen.
Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen
sein. (keine Privatgärten)
Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept
der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.
Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und
Fahrräder zu schaffen.
Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu
versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.
Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an
der Nürnbergerstrasse ist nicht als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal
die Stadt die Besitzerin der Fläche ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt
ist, ob dort Umplanungen stattfinden dürfen.
- regt
an, dass zur Entwicklung eines gemischten und ausgewogenen Quartiers
ein Gebäudeteil von etwa 15-20 Wohneinheiten für eine WEG bzw.
Genossenschaft vorzuhalten ist. Es ist zu prüfen, inwiefern diese in die
Planungen miteinbezogen werden kann.
- verzichtet auf nochmalige Vorlage,
falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld Vorlage: 2326/2022 Beschlusstext:
Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat. CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, der
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln zu TOP 10.4 - Subbelrather Straße 387-407
AN/1567/2022
Die Ausschussvorsitzende lässt
zuerst über den Änderungsantrag abstimmen:
I.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Punkt 1 der Beschlussvorlage
mit folgendem Zusatz: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Punkt 1 der Beschlussvorlage
mit folgendem Zusatz:
2.
Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des
Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell
durchgeführt.
Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive
öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des
Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lösungen
darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der
FDP-Fraktion einheitlich zugestimmt.
II.
Beschluss über die so geänderte Vorlage:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather
Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden
durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der
Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstücke 733, 734, 3232/103 und
3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld —
einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen;
Es
wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein
Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchgeführt.
Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive
öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des
Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lösungen
darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann erfolgen.
2. nimmt das
städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 12.2 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02; Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang Vorlage: 2231/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02
für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang
(Flurstücke 1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung
Müngersdorf) —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang —
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) Nr. 61483/02
nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;
3. den Bebauungsplan Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02
mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der
bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9
Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.
Umsetzung: Termin: 01.09.2023 Erledigt: 28.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.3 Ö: Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Anpassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates Vorlage: 1438/2022 Beschlusstext:
Der Tagesordnungspunkt wird
auf Antrag der FDP-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Umsetzung: Termin: 01.09.2023 Erledigt: 12.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 7.1 Ö: 234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes; Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und –Longerich Hier: Feststellungsbeschluss Vorlage: 2011/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat
1.
beschließt über
die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 234. Änderung
des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Arbeitstitel "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung
der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch
und -Longerich“ eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen 5 und 6.
2.
stellt die 234.
Änderung des FNPs mit dem Arbeitstitel "Quartiersentwicklung
Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren
Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich“ mit
der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest.
Umsetzung: Termin: 01.09.2023 Erledigt: 31.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.5 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg Vorlage: 2426/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem
Vorschlag des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.08.2022 an:
I.
Der letzte Satz in Absatz 2 der Begründung „Die
Verwaltung schlägt hier die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums für
drei Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Sekundarstufe II mit Einfach-Turnhalle
und Drei-fach-Turnhalle vor.“ ist ersatzlos zu streichen.
II.
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan
für das Gebiet zwischen der Roddergasse, der Poll-Vingster-Straße und den
Gleisanlagen (Germarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013, 2020, 2021, 2022,
2023) —Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln – Humboldt / Gremberg —
aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für Schule, festzusetzen;
Umsetzung: Termin: 01.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße, Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Vorlage: 1401/2022 Beschlusstext:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dem geänderten
Beschluss in Anlage 8 -Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom
05.09.2022 - zur Vorlage zu folgen:
Die Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten
Beschlussvorschlag gemäß Anlage 8 (Änderungen wie Verwaltung in fett) wie folgt abstimmen:
I
Beschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des
Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie Stellungnahme der Verwaltung in fett)
1.
das
Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle
entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst
öffentlich zu widmen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:
Der
Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschließungswege im
Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt.
Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße
soll hingegen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.
Inwieweit dies auch auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren
Verfahren geprüft.
2.
im
städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den
öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der Anregung kann gefolgt werden.
3.
die
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben
in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere
soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben
vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von
Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien
werden im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
4.
im
städtebaulichen Vertrag alle geeigneten
Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die
größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker
weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage
und der Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne
Einschränkungen zu sichern.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive
Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig
sind. Nach dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein
Erfordernis für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständigen
Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.
5.
die
Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der
Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und
voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an
Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die
Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung
der KGS Everhardstraße sei beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze
nachzuweisen, ist inzwischen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die
Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau
des Schulplatzangebots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden
derzeit statt:
1.
die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer
Str. mit einer Zügigkeitserweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein
Baubeschluss vorliegt, die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität
0 befindet,
sowie
2.
die europaweite Ausschreibung einer Fläche
für eine 5-zügige Grundschule im Stadtteil Ehrenfeld.
Zusammen
mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadtteile Ehrenfeld
/ Neuehrenfeld baulich beschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des
Vorhabens an die Erweiterung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand
nicht erweitert werden soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie
folgt (Änderungen der
Verwaltung in fett):
1.
Der
Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt
werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderliche
städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur
Stellungnahme vorzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung zu 1.:
Der Anregung kann im
Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung, wie
zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren städtebauliche
Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen Gremien und der
Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist davon
auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abgestimmt ist, wenn der
Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.
2.
Eine
Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungsbau ist
dem Vorhabenträger nahezulegen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der
Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So
lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies
seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden
bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und
Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem
offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße
gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Verpflichtung von 30 %
öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim
öffentlich geförderten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche
Wohnungsträger geben.
3.
Der
ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem
Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche
Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht
nachgewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in
dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß
„Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells
zu erbringenden Grünflächennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über
Fassadenbegrünung, Konzept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische
Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend
der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem
Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist
der BV Ehrenfeld mitzuteilen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden.
Im Durchführungsvertrag
wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Ausgleich erfolgt. Sofern
der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet werden kann, wird dies in
unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zuständigen Fachamt
- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Bezug auf die
Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzusetzen, ist
folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorgesehen, bei
denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und in manchen
Fällen auch kein Kinderspielplatz entstehen würde, also für Vorhaben zwischen
44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen
künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine
Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die
Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und
Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben
häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine
größeren Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW
angesetzt. Damit diese hochwertig gestaltet werden können, beträgt der
Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den
Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der
BV Ehrenfeld, hier die
Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der
Grünfläche heranzuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives
Baulandmodell nachvollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum
befinden und der Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist
aber nicht in der Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die
Herstellungskosten einer Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem
Modell keine originären Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung
der Vorhabenträger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur
die Herstellungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung
beschrieben, herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017
gegeben ist, können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2
(2016) unter Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden.
4.
Für
das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf
den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrachtungsansätze
zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet
darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage -
auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße
170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren
wird das Gutachten Aussagen dazu treffen.
5.
Das
Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des
Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor
Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren.
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die
Öffentlichkeit werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger
informiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des
Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie Stellungnahme der Verwaltung in fett):
1.
das
Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle
entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst
öffentlich zu widmen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:
Der
Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschließungswege im
Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt.
Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße
soll hingegen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.
Inwieweit dies auch auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren
Verfahren geprüft.
2.
im
städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den
öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der Anregung kann gefolgt werden.
3.
die
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben
in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere
soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben
vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von
Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien
werden im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
4.
im
städtebaulichen Vertrag alle geeigneten
Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die
größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker
weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage
und der Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne
Einschränkungen zu sichern.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive
Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig
sind. Nach dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein
Erfordernis für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständigen
Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.
5.
die
Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der
Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und
voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an
Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme
der Verwaltung in Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS
Everhardstraße sei beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze
nachzuweisen, ist inzwischen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die
Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau
des Schulplatzangebots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden
derzeit statt:
3.
die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer
Str. mit einer Zügigkeitserweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein
Baubeschluss vorliegt, die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität
0 befindet,
sowie
4.
die europaweite Ausschreibung einer Fläche
für eine 5-zügige Grundschule im Stadtteil Ehrenfeld.
Zusammen
mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadtteile Ehrenfeld
/ Neuehrenfeld baulich beschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des
Vorhabens an die Erweiterung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand
nicht erweitert werden soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie
folgt (Änderungen der
Verwaltung in fett):
1.
Der
Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt
werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderliche
städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur
Stellungnahme vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:
Der Anregung kann im
Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung, wie
zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren städtebauliche
Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen Gremien und der
Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist davon
auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abgestimmt ist, wenn der
Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.
2.
Eine
Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungsbau ist
dem Vorhabenträger nahezulegen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der
Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So
lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies
seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden
bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und
Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem
offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße
gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Verpflichtung von 30 %
öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim
öffentlich geförderten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche
Wohnungsträger geben.
3.
Der
ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem
Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche
Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht
nachgewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in
dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß
„Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells
zu erbringenden Grünflächennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über
Fassadenbegrünung, Konzept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische
Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend
der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem
Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist
der BV Ehrenfeld mitzuteilen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden.
Im Durchführungsvertrag
wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Ausgleich erfolgt. Sofern
der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet werden kann, wird dies in
unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zuständigen Fachamt
- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Bezug auf die
Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzusetzen, ist
folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorgesehen, bei
denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und in manchen
Fällen auch kein Kinderspielplatz entstehen würde, also für Vorhaben zwischen
44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen
künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine
Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die
Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und
Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben
häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine
größeren Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW
angesetzt. Damit diese hochwertig gestaltet werden können, beträgt der
Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den
Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der
BV Ehrenfeld, hier die
Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der
Grünfläche heranzuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives
Baulandmodell nachvollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum
befinden und der Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist
aber nicht in der Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die
Herstellungskosten einer Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem
Modell keine originären Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung
der Vorhabenträger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur
die Herstellungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung
beschrieben, herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017
gegeben ist, können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2
(2016) unter Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden.
4.
Für
das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf
den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrachtungsansätze
zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet
darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage -
auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße
170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren
wird das Gutachten Aussagen dazu treffen.
5.
Das
Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des
Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor
Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren.
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die
Öffentlichkeit werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger
informiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.1 Ö: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes Vorlage: 2510/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den
Neubau eines südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage der DB in
Köln-Nippes (3. Deckblatt) die als Anlage 4 beigefügte Stellungnahme
abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle SteA Beschluss 27.10.2022 |
TOP 6.3 Ö: Beschlussvorlage Rat betreffend "Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz' " Vorlage: 3079/2022 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Beschluss:
Der
Rat beschließt gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Gültigkeit
der Sanierungs-satzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof
Köln Messe/Deutz' vom 12.11.2008 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am
19.11.2003) bis zum 31.12.2030 zu verlängern.
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung 1 - Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Ratsbeschluss 08.12.2022 Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Gültigkeit der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz' vom 12.11.2008 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 19.11.2003) bis zum 31.12.2030 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |
TOP 10.3 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld Vorlage: 2326/2022 Beschlusstext:
Auf Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen folgt der Stadtentwicklungsausschuss dem geänderten
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Vorlage 2326/2022 vom 05.09.2022 - Anlage 4 - wie
folgt (Änderungen fett):
Beschluss
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-verfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße,
im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch
gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße
und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung
Müngersdorf, Flur 73, Flurstücke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel:
Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort
Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen;
Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des
Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell
durchgeführt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen
eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische
Parken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative
Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann
erfolgen.
2. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-plan) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB nach Modell 1 (Aushang);
3. Im Bebauungsplan ist ein Gehrecht zwischen Subbelrather- und
Marienstraße festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Siehe bitte Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 27.10.2022 |
TOP 13.1 Ö: Hier: Ergänzender Beschluss der baulichen Höhenentwicklung im Bereich des Ostdreiecks im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen Vorlage: 3080/2022 Beschlusstext:
Die
SPD-Fraktion beantragt mündlich sich dem Verwaltungsvorschlag anzuschließen und
beantragt zudem den Verweis der Vorlage in die BV 7 (Bezirksvertretung Porz).
Die Ausschussvorsitzende
lässt zuerst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.
Die Ausschussvorsitzende lässt dann über die Verwaltungsvorlage
abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt
die Umsetzung der Variante C und damit eine maximale Höhe von 12 Geschossen
(entspricht 48 m Gebäudehöhe) für das geplante Hochhaus im Bereich des Baufelds
Ost 03 gemäß Anlagen 1 bis 3 in Ergänzung des Beschlusses vom 09.09.2021 (vgl.
Vorlagen-Nr. 2608/2021) und folgt damit der Empfehlung des Begleitgremiums
Deutzer Hafen.
2. beauftragt
die Verwaltung die Bebauungsplanverfahren "Deutzer Hafen" auf dieser
Grundlage voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion
DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss 27.10.2022, Stadtentwicklungsausschuss |
TOP 10.2 Ö: Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Vorlage: 3018/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
beauftragt
die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß
Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß
der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 Abwägungstabelle) zu
berücksichtigen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss Schule
und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.2 Ö: Beschlussvorlage Rat betreffend "Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Anpassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates" Vorlage: 1438/2022 Beschlusstext:
Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den
Änderungsantrag abstimmen:
I
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete
Geschäftsordnung des
Gestaltungsbeirates der Stadt Köln mit folgenden Änderungen (in fett):
zu GO 2. - Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates
(1)
[…]
d) Der Gestaltungsbeirat gibt
Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der Stadt Köln, wie z. B.
dem Gestaltungshandbuch oder dem Leuchtenkonzept, ab.
[…]
(3)
Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung und eine Stellvertretung werden wird
in sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im
Beurteilungsgremium eingebunden.
(4)
zu GO 3. - Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates
(1) Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Bei der Besetzung
ist zu beachten, dass Qualifikation aus den Bereichen Stadtplanung und
Freiraumplanung vertreten ist. Weitere Fachdisziplinen können anlassbezogen
hinzugezogen werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein
Geschäftssitz in der Region Köln erforderlich.
Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Hauses der
Architektur Köln (hdak) und maßgeblicher Verbände von der Verwaltung dem Rat
der Stadt Köln zur Berufung vorgeschlagen.
Es können nur solche Mitglieder für den
Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die
-
in
städtebaulichen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (z. B.
Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder
anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausgezeichnet
worden sind oder
-
als
Preisrichter*innen in o. g. Verfahren tätig waren
-
als unabhängige
Gutachter*innen oder Fachberater*innen bei städtebaulichen Verfahren, Planungs-
und Entscheidungsprozessen tätig waren
-
Inhaber von
ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur/ oder
Städtebau/Stadtplanung sind bzw. waren.
Die
Qualifizierung der Mitglieder ist nachzuweisen.
(2)
Die Beiratsmitglieder werden vom Rat in der Regel
für sechs Jahre berufen. Eine
Wiederberufung ist
nicht möglich.
Zur Sicherung der
Kontinuität wird ein „rollierendes System“ eingeführt. Dazu werden für die
erste Periode zwei Mitglieder (ein lokales, ein externes) für
lediglich drei Jahre und drei Mitglieder
für sechs Jahre entsandt, wobei die
erstgenannten Mitglieder aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat stammen können. […]
(3) Alle
stimmberechtigten Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Alle beratenden ehrenamtlichen Mitglieder
erhalten eine Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld analog § 57 GO.
[…]
(5) Der*Die Stadtkonservator*in ist ständiges beratendes Mitglied im Beirat.
zu GO 4.: Vorsitz und Vertretung
Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von den
stimmberechtigten Beiratsmitgliedern [auf
Vorschlag des/der Beigeordneten für Planen und Bauen] gewählt. Der Vorsitz
ist durch ein Mitglied aus der Kölner Region zu gewährleisten.
zu GO 8.: Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung
(1)
Die Sitzungen des
Gestaltungsbeirates können sich in einen öffentlichen und einen nicht
öffentlichen Teil aufteilen, wobei in ersterem Themen behandelt werden können, die bereits öffentlich sind,
zur Veröffentlichung anstehen oder Projekte, bei denen der Bauherr nichts gegen
eine öffentliche Beratung einzuwenden hat.
(2)
Ein regelmäßiger
Gedankenaustausch mit dem Stadtentwicklungsausschuss sollte stattfinden.
Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungsausschuss Sondertermine
zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthemen vereinbart werden. Dazu eignen
sich insbesondere Zeitpunkte, zu denen personelle Veränderungen stattfinden.
zu GO 9.: Geschäftsführung
(7)
Im Vorfeld zu den
Sitzungen des Beirats werden Besichtigungsmöglichkeiten zu jeweils neuen Projekten
organisiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II Beschluss über
die so geänderte Beschlussvorlage
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme folgenden Beschlusses:
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete
Geschäftsordnung des
Gestaltungsbeirates der Stadt Köln mit folgenden Änderungen (in fett):
zu GO 2. - Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates
(1)
[…]
d) Der Gestaltungsbeirat gibt
Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der Stadt Köln, wie z. B.
dem Gestaltungshandbuch oder dem Leuchtenkonzept, ab.
[…]
(3)
Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung und eine Stellvertretung werden wird
in sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im
Beurteilungsgremium eingebunden.
(4)
zu GO 3. - Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates
(1) Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Bei der Besetzung
ist zu beachten, dass Qualifikation aus den Bereichen Stadtplanung und
Freiraumplanung vertreten ist. Weitere Fachdisziplinen können anlassbezogen
hinzugezogen werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein
Geschäftssitz in der Region Köln erforderlich.
Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Hauses der
Architektur Köln (hdak) und maßgeblicher Verbände von der Verwaltung dem Rat
der Stadt Köln zur Berufung vorgeschlagen.
Es können nur solche Mitglieder für den
Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die
-
in städtebaulichen
Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (z. B. Deutscher
Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen
Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausgezeichnet worden sind oder
-
als Preisrichter*innen
in o. g. Verfahren tätig waren
-
als unabhängige
Gutachter*innen oder Fachberater*innen bei städtebaulichen Verfahren, Planungs-
und Entscheidungsprozessen tätig waren
-
Inhaber von
ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur/ oder
Städtebau/Stadtplanung sind bzw. waren.
Die
Qualifizierung der Mitglieder ist nachzuweisen.
(2)
Die Beiratsmitglieder werden vom Rat in der Regel
für sechs Jahre berufen. Eine
Wiederberufung ist
nicht möglich.
Zur Sicherung der
Kontinuität wird ein „rollierendes System“ eingeführt. Dazu werden für die
erste Periode zwei Mitglieder (ein lokales, ein externes) für
lediglich drei Jahre und drei Mitglieder
für sechs Jahre entsandt, wobei die
erstgenannten Mitglieder aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat stammen können. […]
(3) Alle
stimmberechtigten Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Alle beratenden ehrenamtlichen Mitglieder
erhalten eine Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld analog § 57 GO.
[…]
(5) Der*Die Stadtkonservator*in ist ständiges beratendes Mitglied im Beirat.
zu GO 4.: Vorsitz und Vertretung
Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von den
stimmberechtigten Beiratsmitgliedern [auf
Vorschlag des/der Beigeordneten für Planen und Bauen] gewählt. Der Vorsitz
ist durch ein Mitglied aus der Kölner Region zu gewährleisten.
zu GO 8.: Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung
(1)
Die Sitzungen des
Gestaltungsbeirates können sich in einen öffentlichen und einen nicht
öffentlichen Teil aufteilen, wobei in ersterem Themen behandelt werden können, die bereits öffentlich sind,
zur Veröffentlichung anstehen oder Projekte, bei denen der Bauherr nichts gegen
eine öffentliche Beratung einzuwenden hat.
(2)
Ein regelmäßiger
Gedankenaustausch mit dem Stadtentwicklungsausschuss sollte stattfinden.
Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungsausschuss Sondertermine
zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthemen vereinbart werden. Dazu eignen
sich insbesondere Zeitpunkte, zu denen personelle Veränderungen stattfinden.
zu GO 9.: Geschäftsführung
(7)
Im Vorfeld zu den
Sitzungen des Beirats werden Besichtigungsmöglichkeiten zu jeweils neuen
Projekten organisiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023 Erledigt: 12.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 5.3 Ö: Live-Stream der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses Vorlage: 1529/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einführung eines Live-Streams ab
2023, gemäß Anlage 1.
Umsetzung: Termin: 25.08.2023 Erledigt: 24.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.2 Ö: Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in Köln-Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 zur Vorlage 3408/2021 Vorlage: 3365/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
beauftragt die Verwaltung für die Flächen westlich des Penningsfelder
Wegs in Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, eine Beschlussvorlage zur Aufstellung
eines Bebauungsplans vorzulegen mit dem Ziel ein Wohnquartier mit
voraussichtlich 50-60 Wohneinheiten zu ermöglichen.
2.
beschließt für die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs in
Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, auf die Schaffung von verbindlichem
Planungsrecht mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 ungeändert beschlossen |
TOP 12.1 Ö: Beschluss betreffend "Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden" Vorlage: 3356/2022 Beschlusstext:
Die SPD-Fraktion
beantragt mündlich, dem Beschluss der Bezirksvertretung Mühlheim (gemäß Anlage 2)
zu folgen.
I Beschluss
Die Vorsitzende
lässt zunächst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen
der SPD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE mehrheitlich abgelehnt.
Auf mündlichen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgender ergänzender Beschluss
gefasst:
II Beschluss: ergänzt
(Änderungen fett)
Der
Stadtentwicklungsausschuss
- schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an,
aufbauend auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als
städtebauliches Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an
städtebaulich markanten und das
Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu
platzieren und beschließt
die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca.
65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal.
- beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes
im Lindgens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury
Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.
- beschließt, dass jeweils eine Person der im
Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen und
der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der
Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus
der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger
des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen.
Die Vorsitzende des
Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am 05.12.2022 an dem Termin der
Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie jeweils eine Person der in der
Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen stimmberechtigten Fraktionen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim, (Anlage 2),
soweit wie möglich bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
III. Beschluss über die so geänderte
Beschlussfassung (Änderungen fett):
Der
Stadtentwicklungsausschuss
- schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an,
aufbauend auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als
städtebauliches Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an
städtebaulich markanten und das
Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu
platzieren und beschließt
die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca.
65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal.
- beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes
im Lindgens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury
Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.
- beschließt, dass jeweils eine Person der im
Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen und
der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der
Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus
der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger
des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen.
Die Vorsitzende des
Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am 05.12.2022 an dem Termin der
Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie jeweils eine Person der in der
Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen stimmberechtigten Fraktionen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim (Anlage 2),
soweit wie möglich, bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023 Erledigt: 04.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr
SB wurde erfasst |
TOP 10.2 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen Vorlage: 3166/2022 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt wie in der
Sitzung vom 27.10.2022 (ungeändert):
a)
beschließt, für
das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in
Köln-Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur
Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan
(FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.
·
Für die
geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – soweit der
Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer
qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen,
sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen.
·
Die
Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des
Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates
sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.
·
Die
Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik
bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle ungeändert beschlossen wie am 27.10.2022 |
TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen Vorlage: 3166/2022/1 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für
Teile der Flurstücke 407 und 549, Flur 6, Gemarkung Longerich, in
Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b
BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im
beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: “Am Bilderstöckchen“ in
Köln-Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur
Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan
(FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Bürogebäude und Autohaus Vorlage: 1712/2022 Beschlusstext:
Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bringt während der Behandlung des Tagesordnungspunktes aufgrund
geänderter Entwicklungen beim Bauvorhaben einen mündlichen Änderungsantrag ein:
I Beschluss:
(Änderungen fett):
Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Vorlage für
die nächste reguläre Sitzung in 2023 zu erstellen. Diese soll die aktuellen
Entwicklungen und Verhandlungen mit dem Vorhabenträger sowie eine
Qualifizierung ausweisen.
Zudem soll die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) in die
Beratungsfolge der neuen Vorlage aufgenommen werden.
Der mündliche Änderungsantrag der CDU-Fraktion ersetzt
die bisherige Vorlage und die Änderungsanträge (Anlage 6) und den
Änderungsantrag AN/2208/2022.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022:
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor-world Bürogebäude und Autohaus 1712/2022
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt aufgrund geänderter Entwicklungen einen mündlichen Änderungsantrag ein: I Beschluss: (Änderungen fett):
Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Vorlage für die nächste reguläre Sitzung in 2023 zu erstellen. Diese soll die aktuellen Entwicklungen und Verhandlungen mit dem Vorhabenträger sowie eine Qualifizierung ausweisen.
Zudem soll die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) in die Beratungsfolge der neuen Vorlage aufgenommen werden. Der mündliche Änderungsantrag der CDU-Fraktion ersetzt die bisherige Vorlage und die Änderungsanträge (Anlage 6) und den Änderungsantrag AN/2208/2022.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion zugestimmt. |
TOP 6.6 Ö: Beschlussvorlage Rat betreffend "Förderung kommunale Nachhaltigkeit Köln" Vorlage: 3681/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt die Projektanträge des KölnAgenda e.V. und des
Allerweltshaus Köln e.V. als Projekte für die kommunale Nachhaltigkeit Kölns für 2023 und 2024
zu fördern. Diese dienen der Fortführung des Kölner Agenda-Prozesses und lösen
die bisherige Defizitfinanzierung des KölnAgenda e.V. ab.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle
Ratsbeschluss 08.12.2022: ungeändert beschlossen , vorberatend Stadtentwicklungsausschuss |
TOP 9.1 Ö: Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler", Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Vorlage: 3546/2022 Beschlusstext:
I Beschluss
Auf
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, vor Eintritt in die Tagesordnung, werden folgende, inhaltlich
zusammenhängende Tagesordnungspunkte gemeinsam behandelt:
T
O Ö 9.1, der Änderungsantrag zu 9. 1, TOP Ö 9.3 und TOP Ö 18.12.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Die
Ausschussvorsitzende lässt wie folgt abstimmen:
II Beschluss
Der
gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion
und der Fraktion VOLT betreffend "TOP 9.1 – Hotelneubau am Freizeitbad
Aqualand in Köln-Chorweiler (3546/2022)"
AN/2264/2022
Änderungsantrag wird nach Eintritt in die Tagesordnung von den Antragstellenden
zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III Beschluss
Der
Stadtentwicklungausschuss folgt nach Eintritt in die Tagesordnung der
Verwaltungsvorlage unter TO Ö 9.1
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle ungeändert beschlossen wie Verwaltung: 01.12.2022 |
TOP 9.3 Ö: 242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorlage: 3581/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 242.
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Hotelneubau am
Freizeitbad Aqualand – gemäß der Anlage 3 den Planentwurf auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung
gemäß Anlage 5 zu berücksichtigen.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 ungeändert beschlossen. |
TOP 11.1 Ö: Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld Vorlage: 1232/2022 Beschlusstext: Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.1 Ö: Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss Vorlage: 2447/2022 Beschlusstext: Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss Stadtentwicklungsausschuss Sondersitzung 29.09.2022 |
TOP 6.1 Ö: Ratsvorlage betreffend "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK)" Vorlage: 1538/2020/1 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschlusses:
- Der Rat nimmt die
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen
der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt die
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln
(EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine
der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste
sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung
EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2
(Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des
EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2
angepasst.
- Der Rat erneuert seinen
Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung
des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis
Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der
Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten
städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung
des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus
insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren
liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine
systematische Leerstandserhebung erforderlich.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle gemäß Ratsbeschluss vom 09.02.2023: ungeändert beschlossen |
TOP 10.4 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz Vorlage: 4315/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das
Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen,
Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den
Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59
Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße
—Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit dem Ziel,
eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der
benachbarten Umgebung festzusetzen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne
Einschränkung zustimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023 Erledigt: 04.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 10.1 Ö: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld und über die Empfehlungen zur Überarbeitung des Ergebnisses des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs Max Becker-Areal Vorlage: 3635/2022 Beschlusstext:
Der
Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vom 30.01.2023 an (Änderungen fett):
I Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des städtebaulichen
und freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal zur Kenntnis;
2. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Widdersdorfer Straße 194 – 208,
östlich des Maarwegs, südlich der Bahntrasse und westlich des Alten
Gaswerkes, des Kontrastwerkes (Oskar-Jäger-Straße 173) und des Grundstückes
Oskar-Jäger-Straße 175-177 sowie für das Annexgrundstückes westlich des
Maarwegs bis zur Vitalisstraße - Arbeitstitel: Max Becker-Areal in
Köln-Ehrenfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen,
Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung,
sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen
Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen;
3. beschließt die Überarbeitung des
Siegerentwurfs von Cityförster mit urbanegestalt gemäß den Empfehlungen des
Preisgerichts als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.
4. Bezüglich der weiteren Überarbeitung und
des Bebauungsplanbeschlusses sind folgende Punkte zu beachten:
a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der
Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert
verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf-
bis siebengeschossigen Bebauung festzuhalten.
b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die
Quartiersgarage unbedingt beizubehalten.
c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind
wie im Entwurf beizubehalten;
d) Angesichts des heute schon überlasteten
Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt werden, dass die
Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad- und Fußwege) vor der
Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker-Areal
entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrswege angebunden wird;
im Bereich des MIV gehört hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des
Anschlusses Stolberger Str. an die Militärringstraße.
e) Aufgrund der Unterversorgung mit
Grünflächen im gesamten Gebiet müssen die notwendigen Grünflächen im Max
Becker-Areal auch so früh wie möglich realisiert werden. Starkregenprävention
und Bewässerung der Grünflächen bei Trockenheit müssen unbedingt mitgeplant
werden.
f) Das städtebauliche Konzept und mit ihm der
vorhabenbezogene Bebauungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des
industriellen Erbes weiter zu qualifizieren.
g) Die Grundschule ist mit einem
Lehrschwimmbecken weiter zu qualifizieren, das auch für Kurse (Babyschwimmen,
Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten
zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf
dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren zu
berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist
anzustreben.
h) Zur Verkehrserschließung des
Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung des Gleisrad- und Fußwegs entlang
des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar-Jäger-Straße und einer Rampe
an der Vogelsanger Straße geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II Beschluss über
die so geänderte Beschlussvorlage:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des städtebaulichen
und freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal zur Kenntnis;
2. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Widdersdorfer Straße 194 – 208,
östlich des Maarwegs, südlich der Bahntrasse und westlich des Alten
Gaswerkes, des Kontrastwerkes (Oskar-Jäger-Straße 173) und des Grundstückes
Oskar-Jäger-Straße 175-177 sowie für das Annexgrundstückes westlich des
Maarwegs bis zur Vitalisstraße - Arbeitstitel: Max Becker-Areal in
Köln-Ehrenfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen,
Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung,
sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen
Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen;
3. beschließt die Überarbeitung des
Siegerentwurfs von Cityförster mit urbanegestalt gemäß den Empfehlungen des
Preisgerichts als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.
4. Bezüglich der weiteren Überarbeitung und
des Bebauungsplanbeschlusses sind folgende Punkte zu beachten:
a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der
Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert
verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf-
bis siebengeschossigen Bebauung festzuhalten.
b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die
Quartiersgarage unbedingt beizubehalten.
c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind
wie im Entwurf beizubehalten;
d) Angesichts des heute schon überlasteten
Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt werden, dass die
Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad- und Fußwege) vor der
Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker-Areal entsprechend
ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des
MIV gehört hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses
Stolberger Str. an die Militärringstraße.
e) Aufgrund der Unterversorgung mit
Grünflächen im gesamten Gebiet müssen die notwendigen Grünflächen im Max
Becker-Areal auch so früh wie möglich realisiert werden. Starkregenprävention
und Bewässerung der Grünflächen bei Trockenheit müssen unbedingt mitgeplant
werden.
f) Das städtebauliche Konzept und mit ihm der
vorhabenbezogene Bebauungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des
industriellen Erbes weiter zu qualifizieren.
g) Die Grundschule ist mit einem
Lehrschwimmbecken weiter zu qualifizieren, das auch für Kurse (Babyschwimmen,
Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten
zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche
Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren
zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist
anzustreben.
h) Zur Verkehrserschließung des
Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung des Gleisrad- und Fußwegs entlang
des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar-Jäger-Straße und einer Rampe
an der Vogelsanger Straße geprüft.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 |
TOP 3.1.1 Ö: Gemeinsamer Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion VOLT betreffend "Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungsbericht zu AN/0260/2022" Vorlage: AN/0242/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschluss beschließt:
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über ihre Planungsziele im
Wohnungsbau und die Anzahl beschlossener Wohneinheiten zu berichten.
Dieser Bericht soll zu Beginn eines Jahres erscheinen. Der Bericht soll
dem Unterausschuss Wohnen, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem
Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt werden. Der Bericht soll
folgende Punkte enthalten:
a)
Anzahl der durch Satzungsbeschluss planungsrechtlich
möglich gewordenen neuen Wohneinheiten unterteilt nach frei finanziertem
Wohnungsbau, und gefördertem Wohnungsbau. behindertengerechten Wohneinheiten
und Wohneinheiten zur Eigentumsbildung.
b) Prognose
der für das nächste laufende Jahr geplanten Satzungsbeschlüsse mit Nennung der
Projekte sowie der Anzahl an Wohneinheiten.
c) Die
Verwaltung erstellt ab dem zweiten Report eine kurze Stellungnahme zur Bilanz
zwischen Zielsetzung und Realisierung, inwieweit die zustande gekommenen
Satzungsbeschlüsse von vorherigen Prognosen deutlich abweichen.
Der Report
soll sich auf die Nennung der Kennzahlen fokussieren und bestenfalls im Umfang
nicht mehr als eine Seite überschreiten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich dem Stadtentwicklungsausschuss
und dem Unterausschuss Wohnen folgende Sachstände mitzuteilen:
a) Wie
viele Bauanträge für wie viele Wohneinheiten seit der letzten Berichterstattung
gestellt und nach welcher durchschnittlichen Dauer diese erteilt wurden. bzw.
nach welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit diese noch offen sind.
b)
Wie viele Wohnungen im genannten Zeitraum
genehmigt wurden, für wie viele Wohnungen Baufertigstellungsanzeigen entgegen
genommen wurden und wie sich der Baugenehmigungsüberhang dadurch entwickelt
hat. (Anmerkung: diese Daten können zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Landesstatistik geliefert werden.)
c) Wie
sich die Zahl offener Stellen und der nicht im Dienst befindlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Elternzeit, Landzeitkranke...) im genannten
Zeitraum entwickelt hat und
d) Wie
die Sachstände zur Digitalen Bauakte und zur Qualitativen Bauberatung
(Ratsbeschluss vom 9. November 2021) sind.
Die Ausschussvorsitzende lässt über den Ersetzungsantrag
abstimmen:
Umsetzung: Termin: 25.08.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.7 Ö: Ratsvorlage betreffend "Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Berufung der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates" Vorlage: 2599/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses (namentliche Ergänzung fett):
Der Rat der Stadt Köln
beschließt, die fünf stimmberechtigten Mitglieder des Gestaltungsbeirates zu
benennen
Aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat benennt
der Rat
1
Herrn Minkus als Mitglied des bisherigen Gestaltungsbeirates aus Köln
für
weitere drei Jahre.
Der Rat benennt folgende neue Mitglieder für den
Gestaltungsbeirat:
2. Herrn Professor Van Broeck, ehem. Landesbaumeister und
Architekt aus Brüssel
für drei Jahre und
für sechs
Jahre
3 Frau Professorin Klußmann, Architektin aus Köln,
4. Herrn Professor Molestina, Architekt und Stadtplaner aus
Köln, und
5. Frau Professorin Aufmkolk,
Landschaftsarchitektin aus Essen
Umsetzung: Termin: 04.09.2023 Erledigt: 12.03.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle
Siehe Ratsbeschluss 09.02.2023 (wie Anlage 4 = Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023) Realisierung: Frau Noven im Auftrag von Frau Herr |
TOP 5.2 Ö: Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz Vorlage: 4318/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt –
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Porz - das überarbeite
Entwurfskonzept (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023 Erledigt: 11.05.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 ungeändert beschlossen. |
TOP 10.5 Ö: Erweiterung DEVK-Zentrale in Köln-Riehl, Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage: 4280/2022 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt eine Korrektur der ausgewiesenen Himmelsrichtungen in der Vorlage
wie folgt:
I Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen
gestrichen/ fett)
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten
Süd-Westen von der Tiergartenstraße,
im Süd-Osten Nord-Westen vom
Niederländer Ufer, im Süd-Westen Nord-Osten
von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und
im Nord-Westen Süd-Osten von
der Riehler Straße
—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit
dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;
2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten
planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;
3. beschließt, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im Rahmen eines
Qualifizierungsverfahrens durchzuführen
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, bei keiner
Enthaltung, mehrheitlich
zugestimmt.
II Beschluss
über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen
fett)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen
gestrichen/ fett)
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen
von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Niederländer Ufer, im Süd-Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a
sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd-Osten von der Riehler Straße
—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit
dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;
2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten
planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;
3. beschließt, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im Rahmen eines
Qualifizierungsverfahrens durchzuführen.
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage,
falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 |
TOP 6.4 Ö: Ratsvorlage betreffend "Bedarfsfeststellungsbeschluss Waidmarkt – Vergabe externer Fachbüros zur Unterstützung der Teilprojekte und Fachdienststellen im Projekt Waidmarkt" Vorlage: 4018/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat erkennt im Rahmen der
städtebaulichen Entwicklung am Waidmarkt den Bedarf für die Beauftragung von
Fachbüros
- für die Projektleitung
der Gesamtprojektverantwortung als sog. Project Management Office (PMO) in
Höhe von 1.800.308 Euro,
- für
Kommunikationsleistungen in Höhe von insgesamt 245.140 Euro und
- für die
Projektsteuerung zur Errichtung eines Kulturortes und/ oder einer
Gedenkstätte in Höhe von 532.400 €
4.
Zusätzlich beschließt der Rat zur Finanzierung des
Bedarfs unter Ziffer 3 die Verwendung und Freigabe der Mittel aus dem
Renovierungsprogramm im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 59.150 Euro und im
Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 118.300 Euro im Teilergebnisplan des Referats
für Museumsangelegenheiten in der Produktgruppe 0401, Museumsreferat, in der
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
(jeweils brutto) an und beauftragt die
Verwaltung mit der Einleitung der Vergabeverfahren.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Sachstand für Stadtentwicklungsausschuss. Beschluss Rat 09.02.2023: ungeändert beschlossen. |
TOP 1.1 Ö: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen Vorlage: 3195/2022 Beschlusstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (durchgestrichen):
Beschluss:
Der Rat
1. beschließt über die zum
Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der Drehbrücke im Norden, der
Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke führende Güterbahntrasse im
Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in Köln-Deutz —Arbeitstitel:
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen Stellungnahmen gemäß der
Anlagen 2.2, 3, 4 und 5;
2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03
nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
3. nimmt die Ergebnisse des
Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. Mobilitätskonzept (Anlage
11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort definierten
Maßnahmen zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastrukturmaßnahmen
und als Bestandteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur im Umfeld des
Deutzer Hafens.
4. beauftragt die Verwaltung mit der Planung
folgender Maßnahmen aus Planfall 8 für das überordnete Netz:
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und
- Überplanung des Östlichen Zubringers.
Weiterhin wird die Verwaltung
beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die für den Östlichen Zubringer
notwendige Verwaltungsvereinbarung zu vereinbaren.
5. beauftragt die Verwaltung mit der Planung
zur Reduzierung des Durchgangverkehrs auf der Siegburger Straße im Bereich Poll
zwischen Am Schnellert und Auf dem Sandberg im Sinne von Planfall 2 des
Verkehrsgutachtens (Anlage 10).
Hinweis:
Die
gesamte geänderte Beschlussfassung der Vorlage 3195/2022 findet sich in TOP
1.1.4 (Ergänzungsantrag) zur Vorlage 3195/2022 sowie in der Anlage 19 in
Session-Net wieder.
Umsetzung: Termin: 04.09.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle Ratsbeschluss 09.02.2023 geändert beschlossen. |