TOP 5.5 Ö: Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH Vorlage: 2360/2022 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die
Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
Umsetzung: Termin: 02.02.2024 Erledigt: 07.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.4 Ö: Generalinstandsetzung der Schulgebäude des Berufskollegs Ulrepforte, Gebäudetrakt B und A mit Unterrichtsräumen, Verwaltungsbereich und Aula am Standort Ulrichgasse 1-3 in 50676 Köln - Bau- und Einrichtungsbeschluss Vorlage: 0346/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:
1. Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Generalsanierung und Einrichtung der Gebäude des
Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse, Gebäudetrakt B mit Klassentrakt,
Unterrichtsräumen und Verwaltungsbereich, und Gebäudetrakt A mit Aula und
weiteren Unterrichtsräumen.
Die geplante Sanierung beinhaltet eine umfassende energetische Sanierung sowie
eine Modernisierung der gesamten Gebäudetechnik inklusive der EDV- und
NW-Fachräume für die Bereiche Bau- und Holztechnik des Berufskollegs
Ulrepforte, unter Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes und des
Denkmalschutzes.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 34,01 Mio. Euro
brutto. Sie setzen sich zusammen aus den Gesamtbaukosten in Höhe von rund 27,2
Mio. Euro, den Auslagerungskosten (rund 5 Mio. Euro) und den Einrichtungskosten
(rund 1,81 Mio. Euro). Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission
Baudurchführung und Einrichtung des Gebäudes.
2. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von
25 % auf die nicht-indizierten Baukosten, das sind rund 5 Mio. Euro brutto.
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme einschließlich der
Auslagerung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche
Spartenmiete ist ab 2027 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu veranschlagen.
Die konsumtiven Einrichtungskosten für den ersten
Bauabschnitt in Höhe von voraussichtlich rund 490.000 Euro brutto sind im
Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten Bauabschnitt im Haushaltsjahr 2026 in
Höhe von voraussichtlich rund 430.000 Euro brutto im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen zu veranschlagen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten für den
ersten Bauabschnitt in Höhe von rund 660.000 Euro brutto erfolgt zum
Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von rund 230.000
Euro brutto im Haushaltsjahr 2026 aus zu veranschlagenden Mitteln des
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-5001 - BK
11, Ulrichgasse -Generalinstandsetzung.
4. Die
Gebäudewirtschaft prüft, ob in dieser Kostenberechnung zur Sanierung schon die
Beschlüsse für Passivhaus, maximale PV-Auslegung (Photovoltaik) und Gründächer
berücksichtigt wurden.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.1 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes Vorlage: 1399/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines
Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes
Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die
Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich
einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein
3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche
als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.1 Ö: Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes – 2. Kostenfortschreibungsbeschluss Vorlage: 1894/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Kostenanpassungsbeschluss
2229/2020 in Höhe von rund 759.000 Euro brutto für die Generalsanierung der
Einfachsporthalle der Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, 50739 Köln
zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
2. Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Turnhalle
betragen nunmehr rund 3,1 Mio. Euro statt rund 2,3 Mio. Euro brutto.
Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan
der Gebäudewirtschaft finanziert und über den Flächenverrechnungspreis
generiert werden.
3. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung 2023/2024.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.3 Ö: Sanierung der Schulaula am Berufskolleg 4, Zugweg 48, 50677 Köln - Baubeschluss Vorlage: 1364/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Generalsanierung der Schulaula im Berufskolleg 4,
Zugweg 48, 50677 Köln-Innenstadt Süd mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3,3 Mio.
Euro brutto, sowie die Erneuerung der Einrichtung und der Bühnentechnik in Höhe
von circa 180.000 Euro brutto.
Er stellt den Bedarf für die Generalsanierung, Einrichtung
und Neuausstattung der Aula fest und beauftragt die Verwaltung mit der
Submission, Baudurchführung sowie Einrichtung und Ausstattung.
Die Verwaltung wird
aufgefordert den Bau einer PV-Anlage (Photovoltaik) zu prüfen.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 20 %
bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies
entspricht einem Betrag von rund 700.000 Euro brutto.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen
Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und
Reinigung in Höhe von rund 111.000 Euro wird ab dem Haushaltsjahr 2024 aus im
Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand
finanziert.
Die konsumtiven Kosten für die Einrichtung und
Bühnentechnik in Höhe von voraussichtlich rund 130.000 Euro werden im
Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024
vorgesehen.
Die Finanzierung der investiven Kosten für die Einrichtung
und Bühnentechnik in Höhe von rund 50.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2024
aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans
0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4016-0301-0-0001 – Ausstattung und
Geräte.
Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung 2023/2024.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.2 Ö: Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss Vorlage: 1035/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
1. Zur
beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze
am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat
der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes
und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich
2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße),
zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner
und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der
Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren
ausschreiben zu lassen.
2. Der Rat der
Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer Interimsmaßnahme
zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem
benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme
auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen
Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den Sportunterricht
wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.
3. Der Rat erkennt den oberen
Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund
113,3 Millionen Euro brutto an.
Einrichtungskosten sind in dieser Summe
–mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für den Interimsersatzbau für die
naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und werden zu gegebener Zeit
mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt.
4. Der Rat genehmigt zudem einen
Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert.
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange
der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten
wird.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung
erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten
berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung
des städtischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro
Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die
aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
finanziert wird.
5. Das mit
Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das
TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen
Gremien entfällt.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.3 Ö: Abbruch des Schulgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, Köln-Neustadt/-Nord Vorlage: 1292/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch der
Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße sowie der Außenanlagen im
Planungsgebiet des projektierten Neubaus nach Umzug der Schule in das
Interimsgebäude in der Kreutzer Straße 16.
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem
Kenntnisstand auf rund 2,7 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein
Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten
Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund
675.000 Euro brutto. Die überschlägige Gesamtkostenschätzung des Abbruchs
beträgt demnach rund 3,4 Mio. Euro brutto.
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme erfolgt im Rahmen des
Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung
erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.1 Ö: Stellenplan 2023/2024 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Vorlage: 2082/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2023/2024 der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) zu.
Umsetzung: Termin: 02.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 3.2 Ö: Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, FDP und Volt - Planung von zwei Sportübungseinheiten am Kartäuserwall Vorlage: AN/1991/2022 Beschlusstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, gem. der Beschlussvorlage
0207/2007 und dem Antrag 1835/2018 die Planung für zwei Sportübungseinheiten
auf dem Gelände des Berufskollegs Ulrepforte am Kartäuserwall aufzunehmen.
Planungskosten in Höhe von 300.000,- € wurden unter 0801 – Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft (siehe 1380/2018) im Haushalt bereits für 2019 eingestellt.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.1 Ö: Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN), Baufeld A - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Vorlage: 2437/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Kostenanpassungsbeschluss aus
dem Jahr 2019 (Vorlagen-Nummer 3882/2018) in Höhe von rund 30 Mio. Euro brutto
für die Bildungslandschaft Altstadt Nord Baufeld A, Hansa-Gymnasium, 50670
Köln, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung betragen nunmehr
rund 70,3 Mio. Euro brutto statt rund 40,3 Mio. Euro brutto, zuzüglich rund 3
Mio. Euro Risikozuschlag.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 30 Mio. Euro
werden aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert
und über den Flächenverrechnungspreis (FVP) refinanziert.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.3 Ö: Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer der Beschlussvorlage 1474/2020 Vorlage: 1356/2022 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft schließt sich dem
Votum des Ausschusses für Schule und Weiterbildung an.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt dem
Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die
Grünen, CDU, FDP und Volt:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Änderungen am 10. Nachtrag:
Punkt 19.1) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch
Gladbacher Straße, Vergabe an Totalunternehmer:
Punkt a) und b) entfallen.
19.2) Stadtbezirk
Mülheim: Grundschule Graf-Adolf-Straße 59, Vergabe an Totalunternehmer:
Punkt a) und b) entfallen.
Es wird ein Punkt c) hinzugefügt:
Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maximalen
planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort der
Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird
zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes
vorgestellt.
I. Abstimmungsergebnis
über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und
Volt:
Dem Änderungsantrag
wurde mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD
und FDP, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zugestimmt.
II. Abstimmung über
die so geänderte Ursprungsvorlage:
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln nimmt die ermittelten und
erforderlichen Änderungen gegenüber dem vom Rat der Stadt Köln am 18. Juni 2020
beschlossenen 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer
(GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket II) zur Kenntnis.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung – analog der am 18. Juni 2020 beschlossenen
Vorlage – mit der Umsetzung dieses GU/TU Schulbaumaßnahmenpakets in der
aktualisierten Fassung mit folgender Änderung:
Ursprungstext aus Beschlussvorlage 1474/2020:
|
|
19.) Stadtbezirk Mülheim:
Gymnasium Graf-Adolf-Straße 59,
Vergabe an Totalunternehmer
|
a.) Neubau
oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 779
|
b.) Interimsbau
auf dem Schulgrundstück Holweider Straße
|
Erweiterungsbau
Ganztag
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 196
|
Änderungen zur
Beschlussvorlage 1474/2020 (kursiv):
19.1)
Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch Gladbacher Straße,
Vergabe an Totalunternehmer
a.)
Abriss des Bestandsgebäudes Holweider Straße,
Neuzuordnung des
Grundstücks Holweider Straße an die Bergisch Gladbacher Straße
b.) Neubau Schulgebäude für das Hölderlin
Gymnasium
Auftragsnummer
priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 779
19.2)
Stadtbezirk Mülheim: Grundschule
Graf-Adolf-Straße 59,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Neubau für eine
Grundschule am Standort Graf-Adolf-Straße 59
b.) Entfällt
c.) Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des
maximalen planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort
der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis
wird zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes
vorgestellt.
Zum
jetzigen Zeitpunkt können keine konkreten Kosten benannt werden.
Dies
ist erst mit Fortschreiten der Planung belastbar möglich.
3. Der
bisher prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der
Maßnahmen liegt
weiterhin bei rund 1,6 bis 1,7 Mrd. Euro. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch
keine belastbaren Kosten genannt werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des
Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf
Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.
Der so geänderten Ursprungsvorlage
wurde mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD
und FDP, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zugestimmt.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.1 Ö: Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss Vorlage: 0563/2022 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die
Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Umsetzung: Termin: 01.02.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.2 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes zur Erweiterung des Berufskolleg Ehrenfeld einschließlich 3-fach Sporthalle in Köln Ehrenfeld Vorlage: 3918/2022 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines
Schulgebäudes des Berufskollegs Ehrenfeld in Form einer Zweigstelle
einschließlich Sporthalle im Stadtteil Ehrenfeld oder Braunsfeld, ein
europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein
geeignetes Grundstück im Bereich zwischen Subbelrather Straße/Innere
Kanalstraße, Militärring, Dürener Straße und der Bahntrasse zu finden. Das
Grundstück muss für die Unterbringung der Zweigstelle sowie einer 3-fach
Sporthalle geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes
einschließlich Sporthalle für das Berufskolleg Ehrenfeld im Bereich zwischen
Subbelrather Straße/Innere Kanalstraße, Militärring, Dürener Straße und der
Bahntrasse.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche
als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Nach Fertigstellung des Neubaus sollen sowohl das
Schulgebäude und -grundstück als auch die Sporthalle von der Stadt Köln
langfristig angemietet werden.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.3 Ö: Mitgliedschaft der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beim Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR), Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt am Main Vorlage: 4079/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dem Deutschen Institut für Interne Revision
e.V. (DIIR), Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt am Main als Mitglied
beitritt.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 600 Euro
jährlich für ein Kontingent von 4-9 Revisor*innen.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.4 Ö: Aufstellung und Einrichtung des für das Gymnasium Rochusstraße 145 bereits bestellten Modulbaus am Standort Eitorfer Straße zur Nutzung durch das Berufskolleg 10 und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen Vorlage: 4155/2022 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die
Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.1 Ö: Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss Vorlage: 0563/2022 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die
Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.1 Ö: Sanierung der Sporthalle an der Peter-Ustinov-Realschule Neusser Straße 421, 50733 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss Vorlage: 0040/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss aus
dem Jahr 2018 (Vorlagen-Nummer 2622/2018) in Höhe von rund 976.000 Euro brutto
für die Sanierung der Turnhalle an der Peter-Ustinov-Realschule Neusser Straße
421, 50733 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 2,5 Mio. Euro brutto
statt 1,53 Mio. Euro.
Die Finanzierung der Mehrkosten von rund
976.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe
und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum
dann gültigen Flächenverrechnungspreis.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.2 Ö: Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, Köln-Altstadt/Süd – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Vorlage: 3201/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016
(Vorlagen-Nummer
1513/2016) in Höhe von rund 10 Mio. Euro brutto für die Erweiterung
der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, 50676 Köln (Altstadt-Süd) zur
Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 32,2 Mio. Euro
brutto statt 22,2 Mio. Euro zuzüglich rund 1,1 Mio. Euro Risikozuschlag.
Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 10 Mio. Euro
erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum
dann gültigen Flächenverrechnungspreis.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.1 Ö: Korrekturen zur Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer (1356/2022) Vorlage: 1356/2022/1 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Korrekturen zur
Fortschreibung des 2. Maßnahmenpaketes Schulbau -
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder
Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket II") wie im korrigierten
Reintext der Maßnahmen (Anlage 9a) beschrieben.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.2 Ö: Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz Vorlage: 0059/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner
Schulbaugesellschaft mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen
Grundschule in der Friedenstraße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke
789,790 und 508) zu beauftragen.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.3 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes Vorlage: 0604/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer
Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht ein Bedarf von 7
Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II.
Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.
Variante 1: Zwei
Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der
Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle
Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in
Nippes sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet
sein. Die Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage.
Gesamtschule Nippes 1:
Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl
Gesamtschule Nippes 2:
Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der
Bremerhavener Straße; das Gebiet befindet sich westlich der Neusser Straße und
wird östlich vom Niehler Hafen begrenzt.
Variante 2: Eine
Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der
Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle
Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort
für eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen
in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann
auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der
Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen
Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle benötigt.
Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur
Variante 1.
Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im
Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder
die Grundstücke müssen für die Unterbringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen
Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle oder jeweils
einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsporthalle geeignet sein.
Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur
dann realisiert werden, wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2
Grundstücken oder alternativ mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit
Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen, finden.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche
als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.2 Ö: Wirtschaftsplan 2023 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Vorlage: 1424/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die
Angelegenheit einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP Ö: Kostenentwicklung bei Bauprojekten (ersetzt die von der Verwaltung zurückgezogene Vorlage 3631/2022) Vorlage: 3631/2022/1 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der
Rechnungsprüfungsausschuss beschließen, dass in künftigen Ratsvorlagen zur
Herbeiführung von Baubeschlüssen das ermittelte Baubudget zu nennen ist. Grundlage
der Berechnung soll eine projektkonkrete Risikobetrachtung sein.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.2 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 2 Sportübungseinheiten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West Vorlage: 1384/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem
Rat die Annahme folgenden geänderten
Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den
Neubau eines Grundschulgebäudes im Stadtbezirk Rodenkirchen ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes
Grundstück im Stadtteil Rondorf Nord-West zu finden. Das Grundstück muss für
die Unterbringung einer 2-zügigen Grundschule inklusive einer Sporthalle mit
zwei Sportübungseinheiten geeignet sein. Des
Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auf dem Gelände auch ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden kann, was auch für die Vereinsnutzung
geeignet ist.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zum Bau eines
2-zügigen Grundschulgebäudes für den Stadtbezirk Rodenkirchen.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche
als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.1 Ö: Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss Vorlage: 1196/2023 Beschlusstext:
II.
Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem
Rat die Annahme folgenden geänderten
Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den
Neubau der Gebäude der
- Gesamtschule Holweide
Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln,
- Kaiserin-Theophanu-Schule,
Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und
- Heinrich-Böll-Gesamtschule
Merianstraße 11-15, 50765 Köln
durch Totalunternehmen planen
und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmen errichten zu lassen.
Der prognostizierte Kostenorientierungswert
für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto.
Der Rat genehmigt zudem einen
Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientierungswert.
Die Finanzierung der Maßnahmen
erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der
Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die
jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich
Abriss/Neubau versus Sanierung wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung
(z.B. graue Energie). Bevor es zu größeren Abrissarbeiten kommt, werden die
Ergebnisse der Vergleiche dem Werksausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt.
Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen.
2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte
Grünzug im Süden des Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für
Interimsschulbaulösungen sind bereits versiegelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße
oder Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen.
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu
zeitlichen Verzögerungen kommen.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.3 Ö: Feststellung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 31.12.2021 Vorlage: 3454/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1.
Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der
Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.
2021 fest. Das Jahresergebnis 2021 beläuft sich nach Ergebnisausgleich zu Lasten
der Kernverwaltung (13.611.033,09 Euro) auf
0,00 Euro.
Zur
Refinanzierung der überplanmäßigen Instandhaltungsaufwendungen 2021 und des
hieraus resultierenden Ergebnisausgleiches wird die aus dem Jahresergebnis 2019
dotierte Bauerneuerungsrücklage (2.572.622,38
Euro) vollständig aufgelöst und an die Kernverwaltung ausgeschüttet.
2.
Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung
wird Entlastung erteilt.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 7.1 Ö: Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord - Baubeschluss Vorlage: 0981/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt
dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den
Neubau des Schulgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29,
50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des
projektierten Neubaus.
Die Kosten für die
Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung inklusive GU-Zuschlag rund
49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen Risikozuschlag
in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 %
für nicht absehbare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 66
Mio. Euro brutto.
Die Maßnahme soll über ein
Generalunternehmen abgewickelt werden.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils
gültigen Flächenverrechnungspreises.
2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive
einer Einfachturnhalle für die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße
19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1,24 Mio.
Euro brutto (investiver Anteil: rund 373.000 Euro, konsumtiver Anteil: rund 870.000
Euro).
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von
voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto werden im Haushaltsjahr 2027 im
Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten
in Höhe von voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr
2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-2764 – GGS Antwerpener
Str. 19-29 – Neubau.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.1 Ö: Antrag der FDP-Fraktion - Bestandsbezogene Rücklagenbildung Vorlage: AN/0780/2023 Beschlusstext:
II. Abstimmung über die so geänderte
Ursprungsvorlage:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem
Rat die Annahme folgenden geänderten
Beschlusses:
Die Verwaltung wird damit
beauftragt für sämtliche in städtischer Hand befindlichen Immobilien gemeinsame
bestandsbezogene Rücklagen für die Instandhaltung und Modernisierung zu bilden.
Des Weiteren ist für jede Immobilie ein Investitionsplan anzulegen, wie die
bestandbezogenen Rücklagen zur Werterhaltung eingesetzt werden.
Dem Rat ist ein jährlicher
Bericht über die Investitionsauszahlungen zur Werterhaltung jeder Immobilie
vorzulegen.
- Die Gebäudewirtschaft wird aufgefordert, ein Konzept zum Erhalt
und zur Pflege ihres Gebäudebestands im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner
Perspektiven 2030+“ zu entwickeln und künftig im Rahmen der
Investitionsplanung zu berücksichtigen. Hierbei ist besonders die Aspekte
des generationenübergreifenden Wirtschaftens, der Nachhaltigkeit und des
Klima- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Ziel ist die Werthaltung der
Immobilien und der Vermeidung von kosten- und CO2-intensiven
Generalsanierungen oder gar die Ersetzung durch Abriss und Neubau. Als
Ziel soll mittelfristig eine jährliche Instandhaltungsquote von 1,5
Prozent bezogen auf den Neuanschaffungswert angestrebt werden.
- Der Ausschuss ist jeweils über die Einhaltung des
Investitionsplans zu unterrichten.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 6.1 Ö: TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 17 in 51103 Köln-Höhenberg durch Totalunternehmen - Kostenfortschreibungsbeschluss Vorlage: 3654/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nimmt die erwarteten
Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022
(Vorlagen-Nummer
2399/2020) in Höhe von rund 5,33 Mio. Euro brutto für die Errichtung
einer Aula für den Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der
Adalbertstraße 17, 51103 Köln-Höhenberg, zur Kenntnis und stimmt einer
Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund
9 Mio. Euro brutto statt 3,67 Mio. Euro.
Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 5,33 Mio. Euro
erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäude-wirtschaft zum
dann gültigen Flächenverrechnungspreis.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 7.4 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld Vorlage: 3139/2023 Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem
Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung für
den Neubau eines Grundschulgebäudes (5 Züge Primarstufe) im Stadtbezirk
Ehrenfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchführen soll.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche
als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil
Ehrenfeld zu finden, dass in dem vorgegebenen Suchgebiet (Anlage 1) liegt. Das
Grundstück muss für die Unterbringung eines Grundschulgebäudes (5 Züge
Primarstufe), einer Zweifachsporthalle und eines Lehrschwimmbeckens geeignet
sein.
Umsetzung: Termin: 15.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 7.6 Ö: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors* einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes Vorlage: 4174/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für
den Neubau einer Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten zur
Abdeckung des Schul- und Vereinssportes in Nippes ein Ausschreibungsverfahren
durchgeführt wird. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in Nippes in einem
maximalen Entfernungsradius von 800 Metern um den Interim-Schulstandort
Bürgerpark Nord zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung von
mindestens drei Sportübungseinheiten geeignet sein.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die
Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung
der Sporthalle soll diese einschließlich Grundstück vom Investor
beziehungsweise von der Investorin entweder gekauft oder langfristig angemietet
werden.
Umsetzung: Termin: 07.08.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |