Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

 

Ergänzter Beschluss (analog der Fassung in der Bezirksvertretung Kalk):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      nimmt die Ergebnisse der für das zwischen dem Kieskaulerweg im Osten, der KVB-Trasse (Linie 1, Köln-Weiden - Bensberg) im Süden und der Driburger Straße im Westen in Köln-Merheim gelegene Gebiet (Anlage 1) durchgeführten Mehrfachbeauftragung zur Kenntnis (Anlage 4);

2.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das zwischen dem Kieskaulerweg im Osten, der KVB-Trasse (Linie 1, Köln-Weiden - Bensberg) im Süden und der Driburger Straße im Westen in Köln-Merheim gelegenen Gebiet (Anlage 1) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Ar­beits­ti­tel: Kieskaulerweg in Köln-Merheim– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau und untergeordneten Dienstleistungs- und Einzelhandelsflächen zu schaffen;

3.      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes (siehe Anlage 3) nach Modell 2 (Versammlung).

4.      Die Verwaltung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Wegfalls der jetzigen Buswendeschleife im Bereich der geplanten Bebauung des Ortsmittelpunktes Merheim eine neue Wendemöglichkeit für die Krankenhausbuslinie 158 zur Verfügung steht.

5.      Insbesondere ist zu prüfen, wie als Ersatz für die bisherige Wendemöglichkeit zeitgleich ein Kreisverkehr im Bereich des Kratzweges realisierbar ist und wie die Finanzierung gesichert werden kann.

6.      Außerdem soll geprüft werden, ob es zulässig und möglich ist, anstelle dieses Kreisverkehres die Kreuzung so aufzuweiten und am Rand zu befestigen, dass dort ein Bus wenden könnte.

7.      Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die sich im Wendekreis befindlichen Bäume erhalten und in die Planung des Ortsmittelpunktes einbezogen werden können.

8.      Über die Ergebnisse sind die Bezirksvertretung und die zuständigen Ausschüsse zeitnah zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.