Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:                   15        SPD, CDU, FDP, Herr Eberle (Linke), Frau Wilden (pro köln)

Nein:               3          Grüne

Enth: 0