Beschluss:

Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass das Gebührengesetz NRW dahingehend geändert wird, dass für Sondernutzungen, die überwiegend gemeinnützigen, mildtätigen, religiösen, kirchlichen, wissenschaftlichen, politischen oder ideellen Zwecken dienen bzw. überwiegend im öffentlichen Interesse liegen keine Verwaltungsgebühr erhoben wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.