Beschluss über
die ergänzte Verwaltungsvorlage:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, entsprechend der Verwaltungsvorlage mit der Ergänzung zu beschließen, dass für die Aufgabenerledigung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorhandenes Übersoll-Personal zur Verfügung gestellt wird. Dieses Personal steht allerdings damit nicht mehr für anderweitige Aufgaben innerhalb der Verwaltung zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.