Beschluss über die ergänzte Verwaltungsvorlage:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, entsprechend der Verwaltungsvorlage mit der Ergänzung zu beschließen, dass für die Aufgabenerledigung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorhandenes Übersoll-Personal zur Verfügung gestellt wird. Dieses Personal steht allerdings damit nicht mehr für anderweitige Aufgaben innerhalb der Verwaltung zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.