Beschluss:

 

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2011 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2011 erforderlich ist, wird auf EUR 118,7 Mio. festgesetzt.

 

Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2012 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 8,0 Mio. ermächtigt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird unverändert auf EUR 25,0 Mio. festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.