Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg,
Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.