Beschluss:

 

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft im „Netzwerk Innenstadt NRW“ mit einem Jahresbeitrag i. H. v. 3.000,- € zu beantragen. Die Mitgliedschaft hat eine Mindestdauer von drei Jahren.

 

2. Der Rat beauftragt die Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik bzw. eine/n Vertreter/in die Mitgliedsrechte der Stadt Köln im Netzwerk Innenstadt NRW wahrzunehmen.

 

3. Die Finanzierung des vorgesehenen Mitgliedsbeitrages in Höhe von 3.000,- € p. a. erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.