Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Köln verzichtet grundsätzlich auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 36 a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.