Beschluss:
Die Stadt Köln verzichtet grundsätzlich auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 36 a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.