Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 der
Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln für das Wirtschaftsjahr 2011 in der zu
diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 15,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 20,3 Mio. Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.