Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln bestärkt die Verwaltung darin, die Vergaberichtlinien unter dem Gesichtspunkt der fairen Vergabe zu aktualisieren.
    Die Verwaltung wird beauftragt auch weitere soziale Aspekte (z.B. Förderung der Jugendbeschäftigung, Diskriminierungsfreiheit) und ökologische Kriterien bei der Aktualisierung der Vergaberichtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollen die Spielräume ausgeschöpft werden, die die Neuregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere §97 GWB bieten.

 

  1. Die Verwaltung erstellt einen Leitfaden für die örtliche Vergabe mit Hinweisen auf die Gesetze und Vergabeordnungen mit anschaulichen Beispielen.
    Mit diesem Leitfaden sollen soziale und ökologische Vergabekriterien der Europäischen Kommission, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und der ILO bekannt gemacht werden und Bewerbern auf städtische Vergaben verdeutlicht werden.

 

  1. Die Stadt Köln strebt an, bei Vergaben solche Betriebe bevorzugt zu berücksichtigen, die ausbilden.
    Die Verwaltung prüft kurzfristig, ob die Neuregelungen des GWB ein solches Vorgehen zulassen. Falls notwendig, führt die Verwaltung Gespräche mit der Landesregierung, damit diese durch eine Verordnung oder durch ein Landesgesetz eine Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben rechtlich absichert.

 

  1. Um zu überprüfen, ob die Regelungen der Vergabe durch den Auftragnehmer eingehalten werden, muss die Sanktionsstelle der Stadt angemessen mit Personal ausgestattet werden.
    Die Verwaltung legt ein Konzept vor, die Personalausstattung der Sanktionsstelle des Vergabeamtes zu steigern. Eine mögliche teilweise oder vollständige Finanzierung von neuen Stellen durch einen Anstieg der Einnahmen aus Sanktionen soll dabei berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln abgelehnt.

 

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Gey verlässt nach der Beratung dieser Angelegenheit, die Sitzung endgültig.