Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, die verstorbene Politikerin und Sozialreformerin Marie Juchacz zu einer verdienstvollen Bürgerin Kölns zu erklären. Damit steht ihr eine Ehrengrabstätte gem. § 23 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Köln zu; die Stadt Köln übernimmt die Kosten für Grabpflege und bauliche Unterhaltung in Höhe von 200,00 € jährlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung von pro Köln beschlossen