Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

 

1.  Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

3.  Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.

 

5. Die Verwaltung wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter

    prüfen, ob die Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen

    Personennahverkehr gelten.

 


Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt