Beschluss:
1. Der Sportausschuss
nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger
See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss
begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und
Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig
umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss
stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon
eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können,
sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die
Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der Bezirksvertretung
Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die
zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur
Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See
( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
5. Die Verwaltung
wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter
prüfen, ob die Eintrittskarten gleichzeitig
als Ticket für den öffentlichen
Personennahverkehr gelten.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt