Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet der Halle 10 —Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung— einzuleiten. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der Halle 10 entsprechend der Anlage 2. Der Appendix soll dann in die Planung einbezogen werden, wenn dies für eine nachhaltige Gesamtlösung für die Halle 10 erforderlich sein sollte.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.