Zusammenfassend
fasst die Bezirksvertretung Porz folgenden Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Porz stimmt dem Beschlussvorschlag zu und ergänzt ihn wie
folgt:
- Der Rat nimmt die „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ zur Kenntnis.
- Der Rat nimmt die Kommentierungen und Anregungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Berichtes für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. In den daraus resultierenden Beschlussvorlagen sind die Kommentierungen und Anregungen der Bezirksvertretungen einzubeziehen.
Ergänzungsantrag
der Fraktionen SPD und Die Grünen:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, bei der Umsetzung des Konzepts die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
1. Die Bezirksvertretung unterstützt die Entwicklung einer Gemeinschaftsschule am Schul-zentrum Zündorf in Kooperation mit dem Lessing-Gymnasium.
2.
Für den Standort Kopernikus-Schule in Verbindung
mit dem dort angezielten Neubau für die Förderschule Stresemannstraße ist die
Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule zu
prüfen. Dabei soll der Inklusion ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden.
3. Weiterhin soll geprüft werden, an welchen anderen Standorten Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden können.
4. Für die Planung eines Neubaus als zusätzlichen Standort der Grundschule Am Altenberger Kreuz im Rahmen des Bebauungsplans Poller Damm betont die Bezirksvertretung Porz, dass dieser Neubau auf keinen Fall auf Kosten des Standorts Am Altenberger Kreuz gehen darf. Dieser Standort soll dauerhaft erhalten bleiben. Der Neubau an der Siegburger Straße soll als besondere Chance für eine intensive Kooperation mit der Förderschule Auf dem Sandberg genutzt werden.
5. Generell soll bei allen Neubau- und Sanierungsplänen der Inklusion ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, damit nicht durch die bauliche Situation der gemeinsame Unterricht verhindert wird. Dazu müssen z. B. in allen Schulen Pflegeräume eingerichtet werden und es muss grundsätzlich barrierefrei gebaut werden.
6. In der U-3-Betreuung fordert die Bezirksvertretung, die Versorgungsquoten stadtteilbezogen festzulegen, damit ein wohnortnahes Angebot ermöglicht wird. Dazu reicht eine bezirksweite Versorgungsquote nicht aus. Besonders sollen Gebiete berücksichtigt werden, in denen aufgrund der sozialen Situation ein besonderer Bedarf besteht. Dabei spielt nicht nur die Frage eine Rolle, ob die Eltern berufstätig sind, sondern auch der pädagogische Betreuungsbedarf für die Kinder, der zuhause oft nicht angemessen wahrgenommen werden kann.
7. Beim weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule soll mehr Augenmerk auf die qualitative Entwicklung gelegt werden. Nach der beschlossenen Umsetzung des Ausbaus auf 22.200 Plätze ist zu prüfen, in welchen Stadtteilen noch ein weiterer Ausbau der Plätze erforderlich und wo die Qualität zu forcieren ist. Dazu hat die aus Schulen und freien Trägern bestehende Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung und –verbesserung“ bereits zahlreiche unterstützenswerte Vorschläge erarbeitet. Mittel, die aufgrund von Über-Beantragungen von den eingeplanten Einrichtungen nicht abgerufen werden können, sollen nicht in den Haushalt zurückfließen, sondern für den Offenen Ganztag verwendet werden.
8. An weiterführenden Schulen soll verstärkt handwerklicher Unterricht angeboten werden, um Kinder, deren Stärken weniger in kognitiven als in praktischen Fähigkeiten liegen, angemessen zu fördern.
9. Für den erwähnten Neubau der GGS Breitenbachstraße muss ein verbindlicher Zeitplan erstellt und umgesetzt werden, um einen verlässlichen Schulbetrieb zu ermöglichen sowie die genannte sonderpädagogische Förderung auch tatsächlich in vollem Umfang gewährleisten zu können. Der Zeitplan ist in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz vorzustellen.
10. Der
Anteil der Grundschulen mit Schulsozialarbeit soll auch im Stadtbezirk Porz
erhöht werden, da sich entsprechende Bedarfe an allen Grund- und zunehmend auch
an allen weiterführenden Schulen herausbilden.
Perspektivisch soll an allen Schulen Schulsozialarbeit etabliert werden.
Kurzfristig soll eine Prioritätenliste für die Ausweitung der Schulsozialarbeit
erstellt werden.
11. Die Entwicklung von Räumlichkeiten für attraktive Jugendangebote in Ergänzung zur bestehenden Jugendarbeit ist angesichts des wachsenden Bedarfs zu forcieren und sämtliche Möglichkeiten im Stadtteil im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen. Dabei sind auch noch einmal die Möglichkeiten einer Anknüpfung an bestehende städtische Gebäude (sog. „kleine“ Lösung) zu prüfen und darzustellen (z.B. Bürgerzentrum, KiTa etc.).
12. Die Finanzierung der Heilpädagogenstellen an der OT Ohmstraße soll dauerhaft gesichert werden
13. Die Angebote der mobilen Jugendhilfe müssen dringend ausgebaut werden, insbesondere der Einsatz von Streetworkern muss verstärkt werden.
14. Die Jugendhilfe für arbeitslose Jugendliche muss im sozialen, betreuerischen und berufsvermittelnden Bereich dezentralisiert werden und im Stadtbezirk stattfinden.
Ergänzungsantrag
der CDU Fraktion:
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die „integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2011“ grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis.
Die Vorschläge aus dem offenen Dialog der Träger mit den entsprechenden städtischen Stellen werden weitergeleitet und bis zur Beschlußlage berücksichtigt.
Im Kapitel 6.4. (S. 260ff) beschäftigt sich die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung mit dem Übergangsmanagement Schule-Beruf. Die Bezirksvertretung Porz spricht sich für folgende Ergänzung des Kapitels aus:
„Um das Übergangsmanagement Schule – Beruf zukünftig weiter zu verbessern, wird die Verwaltung um Umsetzung folgender Maßnahmen gebeten:
1.
Einrichtung von Koordinierungsstellen im Bereich
Übergang Schule – Beruf
Die
Bezirksjugendämter müssen die Maßnahmen im Übergang Schule-Beruf koordinieren
und kontrollieren. Zur Verhinderung von ineffizienten Doppelstrukturen müssen
die Bezirksjugendämter die staatlich und kommunal finanzierten Angebote der
unterschiedlichen Maßnahmeträger bündeln und koordinieren. Ferner muss die
Kontrolle des zielgerichteten Einsatzes der Projektmittel sowie eine
Qualitätsmanagement für den Übergang Schule – Beruf zu ihren Aufgaben gehören.
Ziel muss eine verbesserte Planungssicherheit für die einzelnen Projektträger
und eine zeitnahe bedarfs- und zielgruppenorientierte Verteilung und Vergabe
von Projektgeldern sein.
2.
Effizienter Mitteleinsatz im Bereich Übergang Schule
– Beruf:
Grundsätzlich
sollten im gesamten Jugendbereich nur Projekte gefördert werden, für die ein
tatsächlicher Bedarf besteht. Sofern Bedarfe wegfallen, ist eine Förderung
einzustellen und Einrichtungen sind ggf. zu schließen. Dies gilt auch für
Einrichtungen im Übergang Schule-Beruf. Solange jedoch ein konkreter Bedarf
festgestellt wird, sollten die Träger von einer jährlich notwendigen neuen
Beantragung von Fördermitteln befreit werden, damit sie langfristig planen und
eine effiziente Struktur aufbauen können.
3.
Software zur Dokumentation für Beratungsstellen im
Übergang Schule – Beruf
Eine
standardisierte Dokumentation der Beratungsarbeit ermöglicht anonyme
statistische Auswertung, mit deren Hilfe die Bezirksjugendämter den konkreten
Beratungsbedarf erfassen und darstellen und somit ein Überangebot sowie
doppelte Beratungsarbeit verhindern können. Insbesondere in Zeiten angespannter
öffentlicher Haushalte müssen Synergien gehoben und Doppelstrukturen verhindert
werden, damit die ohnehin knappen finanziellen Ressourcen effektiv und
zielführend eingesetzt werden. Ferner muss die anonymisierte statistische
Auswertung zur Qualitätssicherung und –verbesserung der Angebote der
verschiedenen Träger genutzt werden.
4.
Jugendberufshilfe in Wohnquartieren mit hoher
Arbeitslosigkeit
In
Wohnquartieren mit einer hohen Arbeitslosigkeit kommt der Jugendberufshilfe im
Bereich Übergang Schule – Beruf eine besondere Bedeutung zu, um Jugend- und
daraus später einmal erwachsende Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Um
effektiv arbeiten zu können, müssen die Beratungsstellen für junge Menschen
dort angesiedelt werden, wo diese ihre Freizeit verbringen:
4.1.
Jugendberufshilfe im Jugendzentrum
Benachteiligte,
ausbildungssuchende junge Menschen verbringen ihre Freizeit häufig in
Jugendzentren. Jugendberufshilfe sollte daher während der Öffnungszeiten des
Jugendbereichs in den Jugendzentren angeboten werden. Die Jugendberufshilfe
sollte daher als ein Hauptziel der offenen Kinder- und Jugendarbeit in die
integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufgenommen werden
4.2.
Jugendberufshilfe und Streetwork (aufsuchender
Ansatz)
Jugendliche,
die ihre Freizeit im Stadtteil an öffentlichen Plätzen verbringen, werden
bestmöglich durch den aufsuchenden Ansatz der Streetworker erreicht. Hier muss
es zu einer ergänzenden Kooperation zwischen Streetworkern und den
Einrichtungen der Jugendberufshilfe kommen.
4.3.
Mobile Jugendberufshilfe an (weiterführenden) Schulen
Um
Jugendarbeitslosigkeit frühzeitig zu verhindern, muss Berufsberatung bereits an
weiterführenden Schulen angeboten werden. Hierdurch darf es jedoch nicht zu
einem Unterrichtsausfall kommen. Durch eine verstärkte Kooperation zwischen den
Trägern der Jugendberufshilfe und den weiterführenden Schulen soll den Schülern
nachmittags ein verpflichtendes Beratungsangebot gemacht werden. Eine
Kooperation würde zudem Kapazitäten der Schulsozialarbeiter freisetzen, die für
andere Projekte eingesetzt werden können.“
Abstimmungsergebnis:
Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Die Grünen:
Ja: 15 Alle, außer Frau Wilden (pro köln)
Nein 1 Frau Wilden (pro köln)
Mehrheitlich zugestimmt.
Ergänzungsantrag der CDU Fraktion:
Einstimmig zugestimmt.
Geänderter Beschlußvorschlag gesamt:
Ja 15 Alle, außer Frau Wilden (pro köln)
Nein 1 Frau Wilden (pro köln)
Mehrheitlich zugestimmt.
Nach der Abstimmung führt Herr Stadoll aus, dass hier in Porz aufgrund des hohen Sanierungsbedarfes viel Geld „in Personen und Steine“ investiert werden müsse. Er bittet die Verwaltung, auch beides in Angriff zu nehmen.