Zusatz: Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.             über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66455/06 für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.             den Bebauungsplan-Entwurf 66455/06 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.             den Bebauungsplan 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.             die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 6644 Na 1/04 (66457/04) für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonstraße und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Christophstraße/Gereonshof in Köln-Alt­stadt/Nord– nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung;

5.             den Bebauungsplan 66455/06 und die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 6644 Na 1/04 (66457/04) jeweils rückwirkend nach § 214 Absatz 5 BauGB zum 28.04.2010 in Kraft zu setzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.