Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für die Flurstücke 1396/85 und Teile des städtischen Flurstückes
1534/85 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße
in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondre Art und Maß des
Vorhabens festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt
3. auf
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Absatz 3
Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB zu verzichten, da das
Vorhaben bereits mehrfach der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.