Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 1396/85 und Teile des städtischen Flurstückes 1534/85 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Neu­stadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondre Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt

3.      auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB zu verzichten, da das Vorhaben bereits mehrfach der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.


Abstimmungsergebnis:

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.