Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eins Ratsmitgliedes:
Wir beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW überplanmäßige
Aufwendungen im Sinne des § 83 GO NW in Höhe von 243.250 € im Teilplan 0407 – Museum Schnütgen in den Teilplanzeilen 13
(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche
Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2011.
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame
Wenigeraufwendungen in Höhe von je 48.650 € in den Teilplänen 0403 –
Römisch-Germanisches Museum, 0404 – Rautenstrauch-Joest-Museum, 0405 – Museum
für Angewandte Kunst, 0406 – Museum für Ostasiatische Kunst, 0408 – Kölnisches
Stadtmuseum in den Teilplanzeilen 13 und 16, Haushaltsjahr 2011.
Köln, den 15. April
2011
gez. Jürgen Roters gez.
Ulrich Breite
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.