Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eins Ratsmitgliedes:

 

 

Wir beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW überplanmäßige Aufwendungen im Sinne des § 83 GO NW in Höhe von 243.250 € im Teilplan 0407 Museum Schnütgen in den Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2011.

 

Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von je 48.650 € in den Teilplänen 0403 – Römisch-Germanisches Museum, 0404 – Rautenstrauch-Joest-Museum, 0405 – Museum für Angewandte Kunst, 0406 – Museum für Ostasiatische Kunst, 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in den Teilplanzeilen 13 und 16, Haushaltsjahr 2011.

 

 

Köln, den 15. April 2011

 

gez. Jürgen Roters                                                                            gez. Ulrich Breite

Oberbürgermeister                                                                           Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.