Beschluss:
Der
Rat beschließt die 4. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Köln,
insbesondere auf den Straßen und in den U-Bahn-Anlagen (Kölner Straßenordnung –
KstO) in der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Damit erhält § 13 KStO folgende neue Fassung:
"Innerhalb der in den
Verordnungen zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für das
Gebiet der Stadt Köln in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen
Sperrbezirke ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um
sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.