Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 GO NW in Höhe von 376.202 € im Teilplan 0417 – Puppenspiele in den Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2011.

 

Der überplanmäßige Bedarf wird durch Mehrerträge aus Erstattungsansprüchen aufgrund reduzierten Einkommensteueranteils (Kompensationsleistung) – Teilplan 1601, Teilplanzeile 1 – gedeckt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.