Sitzung: 30.06.2011 UG/0016/2011
Zusatz: Zurückgestellt in der Sitzung am 12.05.2011 (TOP 6.2).
Bitte halten Sie die Unterlagen bereit.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0871/2011
·
Die Ausschussvorsitzende
stellt zunächst Ziffer I des Änderungsantrags zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
§
Für die
Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete
personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu
stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013).
Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im
Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu
verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.
§
Es wird eine
Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der
Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.
§
stichprobenartige
Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu
berichten
§
Die Auswirkungen
der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im
Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin
bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln.
·
Anschließend
stellt sie Ziffer II der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
II.
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
· Anschließend stellt sie Ziffer III der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
III.
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
· Abschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
§
Für die
Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete
personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu
stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013).
Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im
Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu
verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.
§
Es wird eine
Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der
Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.
§
stichprobenartige
Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu
berichten
§
Die Auswirkungen
der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im
Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin
bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.
II.
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.
III.
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln.