Nach intensiver Diskussion wird der Beschluss wie folgt ergänzt:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für die Flurstücke 575 und ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 583, der
Flur 21 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Magnusstraße in
Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des
Vorhabens festzusetzen und dabei die
Regelungen des Höhenkonzeptes einzuhalten.
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit dem Ziel, Wohnungen zu errichten) zur Kenntnis
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt).
Abstimmungsergebnis:
Die so geänderte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen.