Nach intensiver Diskussion wird der Beschluss wie folgt ergänzt:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des

beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 575 und ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 583, der Flur 21 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen und dabei die Regelungen des Höhenkonzeptes einzuhalten.

2.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan

mit dem Ziel, Wohnungen zu errichten) zur Kenntnis

 

3.         beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt).

 


Abstimmungsergebnis:

Die so geänderte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen.