Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Goebenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Auf
Wunsch von Frau Dr. Reimers soll die Anlage 3, Punkt 5 um folgenden Satz
ergänzt werden:
Die
Baumstandorte und möglichst auch die Bäume sind zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Mit der Ergänzung einstimmig beschlossen.