Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 71467/02 für das Gebiet östlich der Bebauung entlang der Frankfurter Straße, der Arnsberger Straße und nördlich der KVB-Trasse Thielenbruch - Mengenich (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstücke 1800, 1832, 1833, 1834, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1842 und 2723, 2739, 2725 teilweise) —Arbeitstitel: Südlich Arnsberger Straße in Köln-Buch­heim— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2 und Anlage 2 a;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf 71467/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (Anlage 3);

3.      den Bebauungsplan 71467/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die CDU-Fraktion und FDP-Fraktion.