Antrag: Alkoholwerbung an Karnevalstagen

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, der Kölner Außenwerbung folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt mitzuteilen:

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Kölner Außenwerbung, an den Karnevalstagen (ab Weiberfastnacht) auf Werbung für alkoholische Produkte zu verzichten.

 

Im Antrag wird hinter die Worte „Werbung für“ das Wort „hochprozentige“ eingefügt.


Abstimmungsergebnis:

Der so geänderte Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Jorris beschlossen.