Sitzung: 09.06.2011 BV1/0020/2011
Antrag: Alkoholwerbung an Karnevalstagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, der Kölner Außenwerbung folgenden Beschluss
der Bezirksvertretung Innenstadt mitzuteilen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Kölner Außenwerbung, an den
Karnevalstagen (ab Weiberfastnacht) auf Werbung für alkoholische Produkte zu
verzichten.
Im Antrag wird hinter die Worte „Werbung für“ das Wort „hochprozentige“
eingefügt.
Abstimmungsergebnis:
Der so geänderte Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Jorris beschlossen.