Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, sich mit dem Hauseigentümer des Gebäudes Reischplatz 6 in Verbindung zu setzen und sicherzustellen, dass die vor dem Umbau dort befestigte Gedenk-tafel wieder angebracht wird.

 

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Gedenktafel inzwischen wieder an der alten Stelle angebracht ist, hat sich der Antrag erledigt.