Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
stimmt dem Städtebaulichen Planungskonzept „Auenviertel“ in
Köln-Rodenkirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Form mit folgenden
Änderungen zu:
- Die
geplante 1-geschossige Enklave im Bereich des Adalbert-Stifter-Wegs soll auch
eine max. 2-geschossige Baumöglichkeit erhalten.
Der Anregung soll gefolgt werden.
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- Durch die geplante Festsetzung der überbaubare Grundstücksfläche mit einer maximalen Tiefe von 16 m werden bereits bebaute Flächen „abgeschnitten“ und auf den Bestandsschutz beschränkt.
Der Anregung soll weitestgehend gefolgt werden.
Text: Die geplante überbaubare Grundstücksfläche soll bis zu einer Tiefe von 20 m ausgedehnt werden, soweit dies für die einzelnen Grundstücke städtebaulich sinnvoll ist.
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- Die Bebauung an der Weißer Straße soll durchgehend dreigeschossig festgesetzt werden.
Der Anregung soll gefolgt werden.
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- Die
geplante Geschossflächenzahl (GFZ) soll an der Weißer Straße von 0,7 auf 0,8 erhöht werden.
Der Anregung soll gefolgt werden.
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- Die
geplante Einzelhausfestsetzung an der Weißer Straße soll entfallen.
Der Anregung soll gefolgt werden.
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- An
der Weißer Straße soll der Bau von Tiefgaragen auch außerhalb der
festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche möglich sein.
Der Anregung soll weitestgehend gefolgt werden.
Text: Durch die vorgeschlagene Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 20 m wird auch die Fläche für den Bau von Tiefgaragen entsprechend vergrößert. Einer Baumöglichkeit für Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wird nicht zugestimmt.
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- Die
Abgrenzung des Plangebietes soll auch auf die Hochhausbebauung im Bereich der
Uferstraße Ecke Grüngürtelstraße ausgedehnt werden.
Der Anregung soll nicht gefolgt werden.
Text: Für den Bereich besteht bereits
Planungsrecht (B-Plan-Nr. 70402.02.002).
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- Auf
die geplante Festsetzung von max. 2 Wohnungen je Wohngebäude soll im Reinen
Wohngebiet verzichtet werden.
Der Anregung soll nicht gefolgt werden.
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- Das
Verhältnis von Grundflächenzahl (GRZ) zu Geschossflächenzahl (GFZ) soll jeweils
mit einem Faktor von 2,75 festgesetzt werden. Dies führt bei GRZ von 0,3
zu einer GFZ von 0,825 und bei einer GRZ vom 0,4 zu einer GFZ von 1,1.
Der Anregung soll nicht gefolgt werden.
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- Auf Grund der Hochwasserproblematik haben viele Eigentümer besonders am Rheinufer die Erdgeschosszonen als Kellergeschoss ausgebaut, um „hochwasserfrei“ zu sein. Die geplanten Gebäudehöhen sollen insbesondere am Rheinufer so angepasst werden, dass eine Wandhöhe (Traufhöhe) von 9,00 bis 9,50 m und eine Firsthöhe von 15,00 bis 16,50 m möglich ist.
Der Anregung soll gefolgt werden.
Text: Wird ein „Hochwassergeschoss“ errichtet, das nicht
zu Wohnzwecken dient, kann im gekennzeichneten Bereich (siehe der BV
vorgelegten Anlageplan) eine Traufhöhe von max. 9,0 m und eine Firsthöhe von
max. 15,50 m baulich umgesetzt werden.
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- Das
Wohngebiet soll nicht als WR (reines Wohngebiet) sondern als WA (allgemeines Wohngebiet)
festgesetzt werden.
Der Anregung soll nicht gefolgt werden.
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- Die
im reinen Wohngebiet (WR) gemäß Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen sollen nicht ausgeschlossen werden.
Der Anregung soll nicht gefolgt werden.
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- Die
geplante Grundflächenzahl (GRZ) soll im reinen Wohngebiet überall von 0,3 auf
0,4 erhöht werden.
Der Anregung soll nicht gefolgt werden.
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- Stellplätze
sollen nicht nur im seitlichen
Grenzabstand sondern im gesamten
Vorgarten zulässig sein.
Der Anregung soll nicht gefolgt werden.
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- Das
Plangebiet soll bis zur Mettfelder Str. ausgedehnt werden.
Der Anregung soll gefolgt werden.
und bittet die Verwaltung, das Verfahren für den Bebauungsplan auf dieser Grundlage fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.