Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 19.07.11 zugestellt.
Zusätzlich: Auszug des STEA vom 15.09.11

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Herr Giesen gibt zu Protokoll, dass nach § 1 Abs. 3 des BauGB ein B-Plan nur aufgestellt werden darf, wenn er städtebaulich erforderlich ist. Dem steht aber entgegen, dass die HGK vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Wiederinkraftsetzung des "alten" Planfeststellungsverfahrens klagt. Somit wäre zur Klärung dieser Sachlage eine Vertagung des TOP angemessen. Da diese aber vom OB wegen Überschreitung der 6-Wochen-Frist wohl kaum akzeptiert würde, bleiben die Grünen bei ihrer unveränderten Haltung zu diesem Projekt und lehnen die Planung ab.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeits­titel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend: Herr Schöppe)