Nachtrag: 29.07.2011

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Klipper verweist auf die Anlage der Vorlage. Es sei auffällig, dass der Projektbeginn einzelner Maßnahmen in der Vergangenheit liege. Eine Durchführung sei üblicherweise erst nach einer Bewilligung möglich.

 

Frau Dr. Klein erklärt, dass die Durchführung einzelner Projekte tatsächlich weit fortgeschritten sei, so dass es eigentlich einer Beschlussfassung Ende 2010 bzw. 2011 bedurft hätte. Die verspätete Erarbeitung der Beschlussvorlage sei auf verwaltungsinterne Abläufe zurückzuführen. Die Bearbeitung war nach zwei Jahren vom Kulturdezernat in ihren Dezernatsbereich gewechselt. Dieser Übergabeprozess habe dann zu der zeitlichen Verzögerung geführt. Im kommenden Jahr werde die Bewilligung wieder planmäßig erfolgen.

 

Bezug nehmend auf die Anlage, nennt Herr Klipper die Maßnahme „Tanz in den Schulen“ als Beispiel. Als Zeitraum sei hier Februar bis Juli angegeben. Er frage sich, ob hier eine Zusage der Verwaltung vorgelegen habe und unter dieser Voraussetzung der Träger in Vorleistung getreten sei, immerhin handele es sich um einen Betrag von 15.000 €, wobei die Vorlage die Vergabe von Fördermitteln von mehr als 70.000 € beinhalte. Unter diesem Aspekt stelle sich die Frage, ob der Hauptausschuss noch eine Entscheidungsmöglichkeit habe. Herr Klipper verweist  auf die kritische Betrachtungsweise des Finanzausschusses, wo einzelne Vorlagen durchaus angehalten würden.

 

Frau Dr. Klein bietet an, das Verfahren hinsichtlich der Förderung des Trägers der genannten Veranstaltung nochmals transparent zu machen. Sie unterstreicht abschließend nochmals, dass es nach dem Übergang der Zuständigkeit  in ihr Dezernat eine derartige zeitliche Verzögerung nicht mehr geben werde.

 

Beschluss:

 

1) Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 von den im HJ 2011 im Teilplan 0416, Kulturförderung, für die Kulturelle Bildung veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € einen Teilbetrag in Höhe von 72.694 € für die Projekte in der beigefügten Anlage zu verwenden.

 

2) Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 die Freigabe von zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 72.964 € aus dem Teilergebnisplan 0416, Kulturförderung, bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.