Nachtrag: 29.07.2011
Sitzung: 08.08.2011 HA/0013/2011
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2977/2011
Herr Klipper verweist auf die Anlage der Vorlage. Es sei auffällig, dass
der Projektbeginn einzelner Maßnahmen in der Vergangenheit liege. Eine
Durchführung sei üblicherweise erst nach einer Bewilligung möglich.
Frau Dr. Klein erklärt, dass die Durchführung einzelner Projekte tatsächlich
weit fortgeschritten sei, so dass es eigentlich einer Beschlussfassung Ende
2010 bzw. 2011 bedurft hätte. Die verspätete Erarbeitung der Beschlussvorlage sei
auf verwaltungsinterne Abläufe zurückzuführen. Die Bearbeitung war nach zwei
Jahren vom Kulturdezernat in ihren Dezernatsbereich gewechselt. Dieser
Übergabeprozess habe dann zu der zeitlichen Verzögerung geführt. Im kommenden
Jahr werde die Bewilligung wieder planmäßig erfolgen.
Bezug nehmend auf die Anlage, nennt Herr Klipper die Maßnahme „Tanz in
den Schulen“ als Beispiel. Als Zeitraum sei hier Februar bis Juli angegeben. Er
frage sich, ob hier eine Zusage der Verwaltung vorgelegen habe und unter dieser
Voraussetzung der Träger in Vorleistung getreten sei, immerhin handele es sich
um einen Betrag von 15.000 €, wobei die Vorlage die Vergabe von Fördermitteln
von mehr als 70.000 € beinhalte. Unter diesem Aspekt stelle sich die Frage, ob
der Hauptausschuss noch eine Entscheidungsmöglichkeit habe. Herr Klipper
verweist auf die kritische Betrachtungsweise
des Finanzausschusses, wo einzelne Vorlagen durchaus angehalten würden.
Frau Dr. Klein bietet an, das Verfahren hinsichtlich der Förderung des
Trägers der genannten Veranstaltung nochmals transparent zu machen. Sie
unterstreicht abschließend nochmals, dass es nach dem Übergang der
Zuständigkeit in ihr Dezernat eine
derartige zeitliche Verzögerung nicht mehr geben werde.
Beschluss:
1) Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60
Absatz 1 Satz 1 von den im HJ 2011 im Teilplan 0416, Kulturförderung, für die
Kulturelle Bildung veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € einen Teilbetrag
in Höhe von 72.694 € für die Projekte in der beigefügten Anlage zu verwenden.
2) Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 die
Freigabe von zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 72.964 € aus dem
Teilergebnisplan 0416, Kulturförderung, bei Teilplanzeile 15
Transferaufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.