Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Plangebiet zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf— auf den Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) zu begrenzen, mit dem Ziel, den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1;
4.
beschließt,
das Planverfahren von einem regulären Änderungsverfahren auf ein vereinfachtes
Verfahren nach § 13 BauGB umzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren
Bronisz und Schöppe)