Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.             beschließt, das Plangebiet zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf— auf den Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) zu begrenzen, mit dem Ziel, den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern;

2.             nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— zur Kenntnis;

3.             beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1;

4.             beschließt, das Planverfahren von einem regulären Änderungsverfahren auf ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB umzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Bronisz und Schöppe)