Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, ein Teilstück der Stichstraße der Cranachstraße zwischen Cranachstraße und Auguststraße in Köln-Nippes, Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 881, mit Ausnahme des Flurstücks 882, als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.