Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem geplanten Umbau Gut Leidenhausen als Portal zur Wahner Heide einverstanden.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. m. § 69 LG NW von den innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles LB 7.35 und des Landschaftsschutzgebietes L 22 geltenden Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.