Antrag: Barrierefreie Sportstätten und Schwimmbäder

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt folgende Empfehlung an den Sportausschuss und den Ausschuss Soziales und Senioren:

Die Stadt-Arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet den Sportausschuss der Stadt Köln darauf hinzuwirken, dass die Kölner Sportstätten GmbH und die Kölner Bäder GmbH, die in den einschlägigen Gesetzen und Normen (UN-Konvention, Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetz, Landesbauordnung) geforderte Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzbarkeit von Sport- und Schwimmanlagen bei Neubau- und/oder Umbaumaßnahmen beachtet und umsetzt.

Die Nutzbarkeit aller Anlagen muss für alle Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen möglich sein.

Auch bei den bereits vorhandenen Sportstätten und Schwimmbädern ist die barrierefreie Nutzbarkeit durch geeignete und kostengeringe Maßnahmen, wie z. B. mobile Rampen an Treppenaufgängen, Schulung des Personals, Abtrennung einer Schwimmbahn nach Absprache usw. zu verbessern. Die notwendigen Maßnahmen sollten in einer Liste zusammengestellt und priorisiert werden, um eine kontinuierliche Abarbeitung sicherzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen