Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

 

Geänderter Beschluss (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Kalk und Prüfauftrag):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 9,7 Hektar (ha) große Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kantstraße und Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der Dillenburger Straße im Süden (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 305/56, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 197, 323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, 205, 202, 203, 1761, 209, 210 und teilweise 70, 331/16) —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— aufzustellen mit dem Ziel, "Fläche für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Schule", "Öffentliche Grünfläche - Zweckbestimmung Parkanlage", "Öffentliche Verkehrsflächen",Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen" sowie Fläche für die Jugendarbeitfestzusetzen;

 

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— mit folgender Maßgabe zur Kenntnis;

Damit die Grünversorgung im Stadtteil Kalk und die städtebauliche Situation qualitativ verbessert werden kann, soll für die weitere Planung ausschließlich die Variante 2 (kein Erhalt der Kantine) weiterverfolgt werden.

 

Jedoch möge die Verwaltung prüfen, ob die Kantine auf Dauer oder zumindest bis zur Verwirklichung des Vorhabens, ggf. durch einen Rückbau oder andere Maßnahmen, erhalten werden kann.

 

3.      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.