Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist grundsätzlich mit der Anlage von Mietergärten auf einer bisherigen Ackerfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 12 (Freiräume um Lövenich und Widdersdorf) einverstanden.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m. §69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans –zunächst für die Dauer von drei Jahren- zu.

Für eine Verlängerung des Projektes ist der Unteren Landschaftsbehörde rechtzeitig vor Ablauf der Befreiung ein Erfahrungsbericht vorzulegen und ein erneuter Antrag zu stellen.