Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt das vorliegende Konzept zur Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz.

 

Er beauftragt die Verwaltung, im Zusammenspiel mit Polizei, mit Trägern, mit Vereinen, und Schulen mit der Konkretisierung von Entwicklungsimpulsen für die einzelnen Handlungsfelder im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugendschutz/ Gewaltprävention“.

Bis Ende 2012 sind dem Rat die Ergebnisse des weiteren Beratungsprozesses vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.