Beschluss:
Der Rat beschließt das vorliegende Konzept zur Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz.
Er beauftragt die Verwaltung, im Zusammenspiel mit Polizei, mit Trägern, mit Vereinen, und Schulen mit der Konkretisierung von Entwicklungsimpulsen für die einzelnen Handlungsfelder im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugendschutz/ Gewaltprävention“.
Bis Ende 2012 sind dem Rat die Ergebnisse des weiteren Beratungsprozesses vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.