Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

 

an den Gymnasien:

 

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

 

zum 01.08.2012


und an den Schulen:

 

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

 

zum 01.08.2013.

 

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

 

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

 

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Jorris.