Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Nippes. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.    den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.07.2010 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 –Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl– um das Flurstück 2872 zu verkleinern und im Bereich des Flurstücks 1916 in der Größe anzupassen;

2.    den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße beziehungsweise der Straße Im Grund in Köln-Niehl, Flurstücke 2855, 1637, 1979, 2060 und eine Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich –Ar­beits­titel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.