Sitzung: 11.10.2011 STA/0021/2011
Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Nippes. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3517/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.07.2010
betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02
–Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl– um das Flurstück 2872 zu
verkleinern und im Bereich des Flurstücks 1916 in der Größe anzupassen;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße beziehungsweise der Straße Im Grund in Köln-Niehl, Flurstücke 2855, 1637, 1979, 2060 und eine Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich –Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.