Nachtrag: 13.10.2011

Antrag: Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen im Jahr vor der Einschulung; Änderung der Satzung zum 01.08.2011 TOP 10.32

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP – Verweisung aus der Sitzung des

  Jugendhilfeausschusses vom 10.10.2011:

 

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert.

 

Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.08.2011 die Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen" vom 14.12.2010 in der Anlage 1(Neufassung) zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, die eine 18-monatige Beitragsfreiheit vor der Einschulung eines Kindes vorsieht.

 

Der Rat nimmt aus den "Maßnahmen zum Aufgabenabbau, zur Standardreduzierung und zur Ertragssteigerung" die Maßnahme 51.25, Einsparvorschlag Nr. 6 zurück.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt.

 

 

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis

    90/Die Grünen:

 

 Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der sogenannten Differenzrechnung der Geschwisterkinder zu gewährleisten, dass die sozial gerechte Beitragsstaffelung erhalten bleibt und etwaige Ungleichheiten im Bereich der Betreuungsstunden vermieden werden. Ziel ist eine Beitragsentlastung von Geschwisterkindern in der U3-Betreuung.


2. Sobald die endgültige Höhe der Landeszuschüsse feststeht, möge die Verwaltung prüfen, inwieweit die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für eine weitere, möglichst maximale Ausdehnung der Beitragsfreiheit auf das vorletzte Kindergartenjahr eingesetzt werden können.
Dem Rat ist eine entsprechende rückwirkende Satzungsanpassung zum 01.08.2011 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

III. Beschluss über die so geänderte Vorlage:

Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.08.2011 die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“ vom 14.12.2010 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, die eine 12-monatige Beitragsbefreiung vor der Einschulung eines Kindes auf der Grundlage der Landesregelung vorsieht.

 

Der Rat nimmt aus den „Maßnahmen zum Aufgabenabbau, zur Standardreduzierung und zur Ertragssteigerung“ die Maßnahme 51.25, Einsparvorschlag Nr. 6 zurück.

 

1.   Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der sogenannten Differenzrechnung der Geschwisterkinder zu gewährleisten, dass die sozial gerechte Beitragsstaffelung erhalten bleibt und etwaige Ungleichheiten im Bereich der Betreuungsstunden vermieden werden. Ziel ist eine Beitragsentlastung von Geschwisterkindern in der U3-Betreuung.


2.   Sobald die endgültige Höhe der Landeszuschüsse feststeht, möge die Verwaltung prüfen, inwieweit die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für eine weitere, möglichst maximale Ausdehnung der Beitragsfreiheit auf das vorletzte Kindergartenjahr eingesetzt werden können.
Dem Rat ist eine entsprechende rückwirkende Satzungsanpassung zum 01.08.2011 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.