Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 23.08.2011, eine Neufassung mit Schreiben vom 28.10.2011 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB – Anlage 1 – in Anpassung der fehlerhaften Satzung vom 29.11.2000.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.