Sitzung: 17.11.2011 STA/0022/2011
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 23.08.2011, eine Neufassung mit Schreiben vom 28.10.2011 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3000/2011
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB – Anlage 1 – in Anpassung der fehlerhaften Satzung vom 29.11.2000.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.