Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB – Anlage 1 – in Anpassung der fehlerhaften Satzung vom 29.11.2000.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt