Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB – Anlage 1 – in Anpassung der fehlerhaften Satzung vom 29.11.2000.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt