Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der in der Anlage 2 gekennzeichnete Bereich in Köln-Mülheim, -Buchforst und -Buchheim
(Programmgebiet des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020) wird als „Gebiet der Sozialen-Stadt Köln-Mülheim“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt.

Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.