Beschluss:
Der in der Anlage 2
gekennzeichnete Bereich in Köln-Mülheim, -Buchforst und -Buchheim
(Programmgebiet des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020) wird als „Gebiet der
Sozialen-Stadt Köln-Mülheim“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
festgelegt.
Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.