Beschluss:
Auf der Bernhard-Feilchenfeld-Straße wird das Halteverbot vor der
Hausnummer 9 vom Parkplatz der Hausnummer 11 angefangen am Wochenende und an
Feiertagen aufgehoben und Parken unter Zuhilfenahme des zulässigen Teils des
Bürgersteigs erlaubt. Dieser wird mit weißen Linien entsprechend markiert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.